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4 Treffer1203 msnur geltende Fassungen
EAS 1803Dividendenbezug durch eine Auslandsholding operativer EU-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/17-IV/4/0119.02.2001

…folgenden Rückerstattungsverfahren ohnedies auseinandersetzen müsste; die amtliche Kontrolle wird sonach nur der Gewinnausschüttung vorgelagert; aus einer "ex-post-Kontrolle" wird eine "ex-ante-Kontrolle". Das Finanzamt kann hiebei allerdings nicht von der Verpflichtung zur Einbehaltung des Kapitalertragsteuerabzuges in Bescheidform entbinden, da dies gesetzlich nicht vorgesehen…

EAS 871Dividendenbezug durch eine Auslandsholding operativer EU-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/11-IV/4/9630.04.1996

…folgenden Rückerstattungsverfahren ohnedies auseinandersetzen müsste; die amtliche Kontrolle wird sonach nur der Gewinnausschüttung vorgelagert; aus einer "ex-post-Kontrolle" wird eine "ex-ante-Kontrolle". Das Finanzamt kann hierbei allerdings nicht von der Verpflichtung zur Einbehaltung des Kapitalertragsteuerabzuges in Bescheidform entbinden, da dies gesetzlich nicht vorgesehen…

EAS 897Gewinnausschüttungen an EU-Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 198/1-IV/4/9602.07.1996

…folgenden Rückerstattungsverfahren ohnedies auseinandersetzen müsste; die amtliche Kontrolle wird sonach nur der Gewinnausschüttung vorgelagert; aus einer "ex-post-Kontrolle" wird eine "ex-ante-Kontrolle". Das Finanzamt kann hierbei allerdings nicht von der Verpflichtung zur Einbehaltung des Kapitalertragsteuerabzuges in Bescheidform entbinden, da dies gesetzlich nicht vorgesehen…

EAS 3069Umstellung des Verrechnungspreissystems als Folge einer Reorganisation
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0896-IV/4/200922.07.2009

Haben sich zwei Weltkonzerne (Konzern A und Konzern B) entschlossen, ein Geschäftsfeld unter einer gemeinsamen Holdinggesellschaft gemeinsam zu betreiben, und führt diese Umstrukturierung dazu, dass die Landesgesellschaften des Konzerns A ihr bisheriges Geschäftsmodell (dezentrale Führung mit eigener Unternehmensverantwortung) an jenes des Konzerns B (zentrale Führung…