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EAS 1924EU-Stipendien für die Teilnahme an einem dreijährigen universitären Forschungsnetzwerk in Spanien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 841/1-IV/4/0104.09.2001

Nach österreichischem Recht werden post-graduate-Stipendien als Einkommensersatz und damit als steuerpflichtiges Erwerbseinkommen angesehen. Dies gilt auch für Stipendien, die im Rahmen des TMR-Programmes (Training and Mobility of Researchers) der Europäischen Union gewährt werden (Tz 34 und 35 der Lohnsteuerrichtlinien 1999); sie stellen…

EAS 1321Deutsche Krankenversicherungsbeiträge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/39-IV/4/9822.09.1998

…ermitteln. Hiebei wird bei Zahlungen an eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung zu untersuchen sein, bei welchen Einkünften sich eine gesetzliche Zahlungspflicht ergibt. Sollte diese das gesamte Erwerbseinkommen betreffen, dann ist bei den ausländischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Abzugsfähigkeit in § 16 Abs. 1 Z 4 lit…

EAS 2022EU-Stipendien für ausländische Stipendiaten an österreichischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/17-IV/4/0208.04.2002

…derzeitigen Sicht des österreichischen inländischen Rechtes nicht steuerfrei. Denn nach derzeitigem österreichischen Recht werden post-graduate-Stipendien als Einkommensersatz und damit als steuerpflichtiges Erwerbseinkommen angesehen (EAS.1924 und Hinweis auf Tz 34 und 35 der Lohnsteuerrichtlinien 2002). Liegen sonach keine lohnsteuerabzugspflichtigen wohl aber einkommensteuerpflichtige Erwerbseinkünfte…

EAS 1800Nach Wegzug zufließende nachträgliche gewerbliche Einkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 671/1-IV/4/0108.02.2001

Verlegt ein gewerblich tätiger Konsulent (Import-Export-Beratung) seinen Wohnsitz aus Österreich in das Ausland und gibt er aus diesem Anlass seinen steuerlich mittels einer Einnahmen-Ausgabenrechnung geführten Betrieb auf, dann ist aus diesem Anlass nach den üblichen Grundsätzen unter Erstellung einer Übergangsbilanz ein Aufgabegewinn…

EAS 3302Auslandsverlust aus nichtselbständiger Arbeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0562-IV/4/201223.10.2012

Hat ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer eines österreichischen Unternehmens sein zweites Dienstverhältnis, das mit einem weißrussischen Unternehmen bestand, einvernehmlich aufgelöst, wobei er sich zu Entgeltrückzahlungen und Schadenersatzzahlungen verpflichten musste, dann stellen solche nach Beendigung des (zweiten) Dienstverhältnisses zu leistenden Zahlungen nachträgliche Werbungskosten dar (LStR 2002…