…eine Erhöhung des Stammkapitals von S 700.000,- auf S 2,000.000,- vor, wobei hiezu der bilanziell ausgewiesene Gewinnvortrag herangezogen wird, so ist dieser Vorgang gemäß § 3 Abs. 1 Z. 29 EStG in Österreich von der Einkommensbesteuerung befreit. Die Zuteilung der Gratisanteile darf bis…
…vom Erfordernis der mindestens 10%igen Beteiligung). Ist der Vorgang auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts daher als steuerpflichtig zu werten (als steuerpflichtiger Zufluss von Zinsen) dann vermag das DBA-Recht ab 2003 daran nichts mehr zu ändern. Allerdings besteht die Möglichkeit, auf der Grundlage…
…innerstaatlichem Recht keine Steuerpflicht besteht, geht die Vorschrift des Artikels 10a des DBA-Deutschland ins Leere, derzufolge offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (einschließlich der Zuteilung von Freianteilen) einer 15%igen österreichischen Abzugsbesteuerung unterliegen. 5. August 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…an inländischen Unterhaltungsdarbietungen teil. Auch wenn der Begriff der "Unterhaltung" keinen klar umrissenen Inhalt hat, so wird dieser Begriff dennoch in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes definiert als "angenehmer Zeitvertreib oder Art der Geselligkeit zur physisch-psychischen Entspannung bzw. Erholung, der ua. vermittelt wird durch Rezeption…
Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass eine deutsche Kapitalgesellschaft, die zu fast 100% an einer österreichischen Immobiliengesellschaft beteiligt ist, hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinne von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in…
…dann bildet nach Berücksichtigung der Werbungskosten die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Anteile im Zeitpunkt des Zuzuges andererseits den Veräußerungsgewinn. Der gemeine Wert wird gemäß § 10 BewG. durch jenen Preis bestimmt, der bei einer Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar ist…
…werten (OECD Komm. Art. 12 Rz 17.4; EAS 2475). Die Erhebung einer Quellensteuer von den in Rede stehenden Einkünften wäre daher unter den gegebenen Umständen auch DBA-rechtlich verwehrt. Weiters ist zu prüfen, ob durch die Umsetzung des dargestellten Geschäftsmodells eine österreichische Betriebsstätte der…
…Ebene des innerstaatlichen Rechtes - die Betriebstätteneigenschaft entfallen. Dies wiederum hätte zur Folge, dass das indische Unternehmen nach Artikel 7 DBA-Indien zu keiner Steuerleistung in Österreich verpflichtet werden kann. Da allerdings der sachliche Anwendungsbereich des DBA-Indien nicht die Kommunalsteuer erfasst, richtet sich deren Erhebung…
…Steuerpflicht der tschechischen Gesellschaft entgegensteht. Unter den Gegebenheiten der VPR 2010 Rz 80 wird auf österreichischer Seite in diesem Zusammenhang keine Notwendigkeit gesehen, die Kostenweiterbelastung an die österreichische Tochtergesellschaft um einen Gewinnaufschlag zu erhöhen. Allerdings kann sich bei Überschreitung der 183-Tage-Frist des Artikels…
…steuerlich transparent wertet, führt die Aufdeckung des Wertzuwachses zu Einkünften der beiden österreichischen Kommanditisten, die nach Maßgabe des österreichischen Steuerrechtes steuerpflichtig werden. Da es sich aber um Einkünfte aus ungarischem unbeweglichem Vermögen handelt, greift Artikel 22 DBA-Ungarn i.V. mit Artikel 6 des Abkommens…
…Übereinstimmung mit einer mit Deutschland getroffenen Verständigungsregelung die Gesamtbezüge in Österreich der Besteuerung unterzogen (siehe AÖFV. Nr. 70/1998, Absatz 7). Daran ändert sich auch nichts, wenn in der deutschen Wohnung des Geschäftsführers ein Raum als Betriebstätte der österreichischen Gesellschaft in Deutschland zu werten ist…
…daraus der Schluss gezogen werden, dass auch nach tschechischem Recht die Leasingraten in einen nicht abzugsfähigen Tilgungsanteil einer eingegangenen Kaufpreisverbindlichkeit und in einen abzugsfähigen Verzinsungsteil aufgespalten werden. Ist die Berechtigung Tschechiens zur Erhebung einer 5-prozentigen Quellensteuer anzuerkennen, dann ist diese Quellensteuer nach Maßgabe des…
…allerdings die Vermutung, dass derartige Aktivitäten als Vortragstätigkeit (im weiten Wortsinn des § 99 EStG) anzusehen sind, sodass Steuerabzugspflicht verknüpft mit der Möglichkeit einer Antragsveranlagung besteht. Österreichisch-deutsches Doppelbesteuerungsabkommen: Bei in Deutschland ansässigen Personen dürfen Inlandseinkünfte allerdings nur in dem Umfang besteuert werden, als das Abkommen…
…Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass ein in Deutschland ansässiger Alleingesellschafter einer österreichischen GmbH mit österreichischem Liegenschaftsbesitz hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinn von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht der…
…ausgestellten Anteilsscheine am Immobilienvermögen der deutschen Kapitalanlagegesellschaften keine Gesellschaftsrechte an diesen verbriefen. Es spricht daher vieles dafür, daß diese Anteilsscheine daher auch nicht von dem Begriff "Aktien und sonstige Anteile an einer Gesellschaft" im Sinn von Artikel 13 Abs. 2 des künftigen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens…
…Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland, sonach auch die einbringende deutsche Kapitalgesellschaft, dem Anwendungsbereich des Artikels unterstellt (siehe hiezu Artikel 1 samt Schlussprotokoll). Der Umstand, dass die Transaktion auch in Deutschland nach dem dortigen Umgründungssteuergesetz steuerneutral erfolgt und sonach eine Doppelnichtbesteuerung eintritt, lässt den im österreichischen…
…mit den Buchwerten fortzuführen sind. Die beim Rechtsnachfolger nunmehr weiterhin in den übernommenen materiellen und immateriellen Sachgütern des KG-Betriebsvermögens steuerverfangenen Wertzuwächse bleiben damit gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 2 DBA-Schweiz dem österreichischen Besteuerungszugriff erhalten. Der Umgründungsvorgang ist daher nicht so zu werten…
…dem zuständigen Finanzamt abgesprochen werden; es kann jedenfalls nicht im EAS-Verfahren ein Informationsschreiben der depotführenden Bank als ein ausreichender Nachweis für eine Steuerfreistellung in Österreich angesehen werden. In Fällen der vorliegenden Art wird eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Sachverhaltsgegebenheiten unvermeidlich sein; vor allem dann…
…durch den in Österreich ansässigen Gesellschafter der Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungspreises zu dem nach italienischem Recht berechneten höheren Wertansatz ermittelt werden. Wenn daher im Aufwertungsjahr keine italienischen Einkünfte erzielt werden, die österreichische Einkommensteuerpflicht auslösen, und wenn daher der vom Aufwertungsgewinn erhobenen italienischen Steuer keine…
…in Österreich (vor Auslandssteueranrechnung) vorzuschreibende Körperschaftsteuer, ist allerdings der US-Betriebstätte zuzurechnen und kann solcherart - gegebenenfalls - durch die Erhöhung des Anrechnungshöchstbetrages eine Höchstbetragsüberschreitung bei der Anrechnung der US-Steuer verhindern. Ist der Wert der Wertpapiere demgegenüber (dauerhaft) auf 50 gesunken, dann bedarf es keines Überführungsvorganges…