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5 Treffer1504 msnur geltende Fassungen
EAS 936Grenzgängereigenschaft im Verhältnis zu Liechtenstein und zur Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 108/1-IV/4/9603.09.1996

…Räumlichkeiten in einem Personalheim) unterhalten und findet daher tatsächlich üblicherweise eine arbeitstägliche Rückkehr zum österreichischen Wohnsitz statt, dann wird die Grenzgängereigenschaft zu bejahen sein. Im Fall der EAS 839 ging es um einen 70 km von der Grenze entfernten Arbeitsort. Diese Überlegungen werden nach Auffassung…

EAS 332130 km-Grenzzone für deutsche Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0121-IV/4/201319.02.2013

…Salzburger Firma in der Ortsgemeinde Übersee in Deutschland wohnhaft, dann ist unerheblich, dass seine tatsächlich bis zur österreichischen Grenze mit dem PKW zurückgelegte Entfernung 40,1 km beträgt und dass nur bei einer fiktiven Fahrt zur Grenze nach Kössen in Tirol 25,1 km zurückzulegen…

EAS 2876Grenzgängereigenschaft nach dem DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0967-IV/4/200723.08.2007

…Salzburger Firma in der Ortsgemeinde Übersee in Deutschland wohnhaft, dann ist unerheblich, dass seine tatsächlich bis zur österreichischen Grenze mit dem PKW zurückgelegte Entfernung 40,1 km beträgt und dass nur bei einer fiktiven Fahrt zur Grenze nach Kössen in Tirol 25,1 km zurückzulegen…

EAS 2733Grenzgängereigenschaft bei Doppelwohnsitz innerhalb der Grenzzone
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0294-IV/4/200616.05.2006

…lebt" und in der Grenzzone des anderen Staates "arbeitet". Die Grenzgängereigenschaft kann daher nicht dadurch verloren gehen, dass man wegen einer 100 km-Anreise (aus der Grenzzone) in einer anderen österreichischen Gemeinde ebenfalls in der Grenzzone, aber hier in einer Entfernung von 10 km vom…

EAS 2671Deutscher Einpendler mit teilweisem Servicegebiet in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0756-IV/4/200501.12.2005

…wenn die Luftlinien-Entfernung zwischen Wohnort und Grenze und Grenze und Arbeitsort jeweils 30 km übersteigt (siehe Z 8 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland). Wird dieser Arbeitnehmer daher sowohl in Österreich wie auch in Deutschland zur Erledigung von Serviceaufträgen eingesetzt, steht Österreich das Besteuerungsrecht nur…