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EAS 1537Rentenzahlungen an einen ausgeschiedenen Gesellschafter einer schweizerischen Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/22-IV/4/9908.10.1999

…ein unentgeltlicher Vermögensübergang erblickt und es sind die Renten beim Empfänger als nachträgliche Betriebseinnahmen i.S.d § 32 Z. 2 EStG steuerpflichtig. In dieser Konzeption wird auch im Geltungsbereich des Steuerreformgesetzes 2000 keine Änderung eintreten. Bei dieser durch das innerstaatliche Recht vorgegebenen Sichtweise werden die…

EAS 579Britische Künstlerverleihgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2297/1/1-IV/4/9527.02.1995

…des in Österreich erzielten Reingewinnes zu erwirken. Bei der Ermittlung dieses Reingewinnes dürfen aber Aufwendungen, die beim Empfänger der österreichischen Besteuerung unterliegen (im vorliegenden Fall sonach insbesondere die an die Künstler ausgezahlten Gagen) nur dann in Abzug gebracht werden, wenn deren steuerliche Erfassung in Österreich…

EAS 2Steuerliche Behandlung britischer Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 773/5/1-IV/4/9127.05.1991

…DBA-GB beim Bundesministerium für Finanzen beantragt werden. Eine andere Betrachtung wäre nur dann anzustellen, wenn die Pension unter Artikel 19 DBA-GB fällt. Dies würde zutreffen, wenn die Pension aus öffentlichen Kassen Großbritanniens für eine öffentliche Funktion geleistet wird und der Empfänger nicht ausschließlich…

EAS 2751Argentinienanleihen und Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0354-IV/4/200626.06.2006

…BGBl. II Nr. 393/2003, eine Durchführung des DBA-Argentinien durch bloße Freistellung von der KESt untersagt; zumal im Rahmen des KESt-Abzugsverfahrens auch kein Progressionsvorbehalt berücksichtigt werden kann. Der österreichische Empfänger von argentinischen Anleihezinsen bleibt allerdings berechtigt, eine Veranlagung gem. § 97 Abs. 4 EStG…

EAS 577Provisionszahlungen an eine schweizerische Briefkastenfirma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/7-IV/4/9509.02.1995

…ausländische Briefkastenfirma geleistet wurden, um einen Zufluss an einen damit in Österreich steuerpflichtigen Empfänger zu verschleiern, so wird zu prüfen sein, ob hiedurch eine Beteiligung an einem Hinterziehungsdelikt erfolgt ist, wodurch beim Provisionszahler die Haftung für die der Republik Österreich vorenthaltenen Steuerbeträge gemäß § 11 BAO…

EAS 2030Verletzung der Empfängerbenennungspflicht und Amtshilfeteilerfolg
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/19-IV/4/0224.04.2002

Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…