Sind an einer österreichischen Immobilienholding-KG (vermögensverwaltende GmbH&CoKG) deutsche Anleger im Rahmen ihrer gewerblichen Betriebe beteiligt (mögen dies Kapitalgesellschaften, betrieblich tätige Personengesellschaften oder betriebsführende Einzelpersonen sein), so unterliegen diese Anleger nach § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb der inländischen…
Sind an einer österreichischen Immobilienholding-KG (vermögensverwaltende KG) deutsche Anleger im Rahmen ihrer gewerblichen Betriebe beteiligt (mögen dies Kapitalgesellschaften, betrieblich tätige Personengesellschaften oder betriebsführende Einzelpersonen sein), so unterliegen diese Anleger nach § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb der inländischen Besteuerung…
…in dem Rechtsstreit vor dem VwGH ging es um eine andere Fallkonstellation, nämlich um jene, in der eine liechtensteinische Körperschaft Darlehen an eine inländische KG sowie an eine Einzelperson vergeben hatte. In solchen Fällen, in denen der Darlehensnehmer nicht unter der Kontrolle des Darlehensgebers steht…
…gemäß Artikel 7 DBA-Tschechien an diesen Einkünften des tschechischen Architekten kein Besteuerungsrecht zu. Die Architektenhonorare können daher abzugssteuerfrei ausgezahlt werden. Die gilt auch dann, wenn der Planungs-Subauftrag nicht an eine Einzelperson, sondern an eine Architekten-Kapitalgesellschaft ergehen sollte. Bundesministerium für Finanzen, 4…
…derzeit nicht abschätzbar, wann eine solche Vertragsrevision Wirksamkeit erlangen wird. Die Steuerberechtigung Koreas ist unabhängig davon gegeben, ob die Planungsarbeiten von einer österreichischen GesmbH oder von einer Einzelperson übernommen werden; sie könnte nur dann in Frage gestellt werden, wenn Arbeiten übernommen werden, die als solche…
…Österreich von der Besteuerung freizustellen. Entscheidend ist, dass von der ukrainischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigungen der Preisträger vorliegen. Es ist unerheblich, ob der Preisträger eine Einzelperson, eine Universität oder ein Verein ist. 17. Mai 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: