…wenn sonach Einrichtungen in Österreich, die in ihrer Gesamtfunktion betrachtet eine Verkaufsniederlassung des liechtensteinischen Unternehmens darstellen, derart in ihre Funktionen zerlegt werden, dass sämtliche Einzelelemente für sich betrachtet keine Betriebstätte begründen, dann muss damit gerechnet werden, dass sich die Finanzbehörde in ihrer Sachverhaltsbeurteilung nicht von…
…wenn nicht in Bezug auf die Pensionsabfindung die Befreiungsvorschrift des § 5 Abs. 2 lit. a KommStG eingreift; siehe hierzu Rz 62 KommStR). Dies deshalb, weil der Steuergegenstand der Kommunalsteuer nur auf den Tatbestand der "Gewährung" der Arbeitslöhne, also der Auszahlung abstellt, ohne die Steuerpflicht davon…
…Ein Eingriff in die Aufteilung des Besteuerungsrechts an den Einkünften des Bordpersonals von Luftfahrtunternehmen war von den Vertragsparteien jedoch nicht beabsichtigt, zumal ja der Arbeitsort eines im internationalen Flugverkehr beschäftigten Angehörigen des Bordpersonals eines Luftfahrzeuges naturgemäß in der Regel nicht in der Nähe der Grenze…
…Landeskrankenhaus in Vorarlberg einer privatrechtlich organisierten Betriebs-GmbH übertragen und wird ein von Deutschland als Grenzgänger nach Österreich einpendelnder Arzt unter Wahrung aller bisherigen Rechte und Pflichten als Landesbediensteter der Betriebs-GmbH dienstzugewiesen, dann muss das Besteuerungsrecht an seinen Bezügen Deutschland überlassen werden, wenn die…
…das Entgelt für die Erlaubnis entrichtet wird, das Produkt im Rahmen des Geschäftsbetriebes in einer Weise zu nutzen, die - ohne diese Erlaubnis - einen Eingriff in Schutzrechte des Urhebers der Software darstellen würde. Wird daher beispielsweise Computersoftware von der Muttergesellschaft überlassen, damit die Tochtergesellschaft daraus Verkaufskopien…
…die abfließenden Zinsen mit über 36% zu besteuern, stellt im Ergebnis eine dreimonatige Derogation des Artikels 11 des neuen Abkommens dar, der eine Quellensteuereinschränkung auf 10% fordert; dieser normative Eingriff in Artikel 11 des neuen Abkommens entlastet aber Österreich nicht von der in Artikel 23…
…Art vom ausländischen Staat (vom russischen Finanzministerium) ausgehen. Es muss daher dem russischen Theater anheimgestellt bleiben, ob es eine derartige Initiative auf russischer Seite für die Zukunft in die Wege leiten möchte. 23. Juni 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Landeskrankenhaus in Vorarlberg einer privatrechtlich organisierten Betriebs-GmbH übertragen und wird eine von Deutschland als Grenzgängerin nach Österreich einpendelnde Krankenschwester unter Wahrung aller bisherigen Rechte und Pflichten als Landesbedienstete der Betriebs-GmbH dienstzugewiesen, dann muss das Besteuerungsrecht an ihren Bezügen Deutschland überlassen werden, wenn die…
…dieser in späterer Folge die deutsche GmbH-Beteiligung veräußern, dann wäre aus dieser Sicht Deutschland das Besteuerungsrecht durch Artikel 7 DBA-1954 bzw. Art. 13 DBA-2000 entzogen, sodass der Einbringungsvorgang II zur Aufdeckung stiller Reserven führen würde. Sollte es allerdings so sein, dass in…
…samt Schlussprotokoll). Der Umstand, dass die Transaktion auch in Deutschland nach dem dortigen Umgründungssteuergesetz steuerneutral erfolgt und sonach eine Doppelnichtbesteuerung eintritt, lässt den im österreichischen innerstaatlichen Recht vorgegebenen Besteuerungsanspruch nicht wieder aufleben. 16. September 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Wohnsitz im Sinn von Art. 16 DBA-Deutschland nach Deutschland verlagert hat, müsste die Frage im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens, das gemäß Artikel 19 DBA-Deutschland in Deutschland einzuleiten wäre, geklärt werden. 10. Jänner 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…örtlichen Vertriebsbereich der schweizerischen T2-AG erzielte Gewinn in einem den jeweiligen Funktionen gerecht werdenden Maße zwischen Österreich und der Schweiz geteilt werden muss; sollten auf schweizerischem Staatsgebiet im gegebenen Zusammenhang keine Funktionen ausgeübt werden, sollte daher die ohne eigenes Personal agierende schweizerische T2-AG…
…als "Entschädigung für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit" auf der Grundlage von § 32 Z. 1 lit. b EStG ebenfalls noch zu den (nachträglichen) Einkünften aus der auf österreichischem Staatsgebiet erbrachten nichtselbständigen Arbeit und fällt mithin gemäß § 98 Z. 4 EStG. in die beschränkte Steuerpflicht…
…Österreich, so tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein, derzufolge seine deutschen Einkünfte künftighin nach österreichischem Recht zu ermitteln sind. Ist der Industrielle zu 24% an einer (immobilienverwaltenden) deutschen GmbH&Co KG beteiligt, die ihren Immobilienbesitz an eine deutsche Betriebs-AG vermietet, deren…