…deutsche Bank in Österreich eine Zweigniederlassung, so wird bezüglich der Frage der Eigenmittelkapitalausstattung auf EAS 728 hingewiesen. Die Gewinnabgrenzung zwischen dem deutschen Stammhaus und der inländischen Zweigniederlassung wird entsprechend den international üblichen Grundsätzen nach Maßgabe einer Funktionsanalyse vorzunehmen sein. Ob hierbei Aktivitäten der inländischen Zweigniederlassung…
…25% versteuert wurden, in Österreich von der Besteuerung freizustellen sind. Die gleichen Rechtsbeurteilungen werden anzustellen sein, wenn eine kroatische Personengesellschaft (k.d.) aus ihren Eigenmitteln einer anderen kroatischen Gesellschaft einen verzinslichen Kredit einräumt und die Finanzierungs-k.d. nach kroatischem Recht als Kapitalgesellschaft, nach österreichischem…
…noch mittelbar von einer österreichischen Steuer getroffen werden), ist dies bei der Sondergewinnsteuer aus der Eigenkapitalzuwachsverzinsung nicht mehr der Fall. Denn die Sondergewinnsteuer soll im wirtschaftlichen Ergebnis die Fiktivverzinsung des Eigenmittelgebers und nicht beispielsweise rumänische Lizenzgebühren treffen, die in dem betreffenden Jahr anrechnungsbegünstigt (und verlustkürzend…
…spiegelbildlich zur niederländischen Vorgangsweise 8% der gewichteten Aktiva der österreichischen Niederlassung einer niederländischen Bank als Eigenmittelausstattung anzuerkennen. Ist die genannte Zweigniederlassung im Umgründungsweg aus einer (mit Verlusten arbeitenden) inländischen Tochtergesellschaft der niederländischen Bank hervorgegangen (durch Umwandlung auf die niederländische Alleingesellschafterin) und geht damit das Verlustvortragsrecht…
…aufzuspalten, um solcherart einer Nachversteuerung einer Rücklage für nicht entnommenen Gewinn in Österreich auszuweichen. Diese Beurteilung setzt allerdings voraus, dass Eigenmittel der inländischen Betriebstätten in die deutschen Betriebstätten transferiert wurden. Wäre der Fall so gelagert, dass die österreichische OHG den Betrag von S 140 Mio…