…102 Abs. 2 Z 3 letzter Satz EStG ist gegenüber EU- und EWR-Staaten als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen zu verstehen (EAS 2303, EAS 2309). Das aus den EU-rechtlichen Grundfreiheiten resultierende Gebot einer Verlustverwertung im Betriebstättenstaat steht damit unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass diese…
…aus EU-rechtlicher Sicht zu würdigen. Trifft einen slowakischen Waggonvermieter nicht die gleiche Vorausbelastung im Wege einer Abzugssteuer wie einen österreichischen, kann darin eine Verletzung der EU-Dienstleistungsfreiheit und gegebenenfalls auch der EU-Niederlassungsfreiheit zu erblicken sein. Die Durchsetzung der Einhaltung der EU-Grundfreiheiten kann…
…denn sollte dies nur die grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassungen betreffen, liegt aus österreichischer Sicht ein Verstoß gegen die EU-Grundfreiheiten (passive Dienstleistungsfreiheit) vor. Da auf österreichischer Seite, die deutsche Vorgangsweise nicht ebenfalls durch EU-widriges Verhalten beantwortet werden kann, müssen Mitarbeiter deutscher Konzerngesellschaften nach wie vor in…
…Abs. 3 DBA greift nicht, weil vermögensverwaltend genutzte Liegenschaften nicht betriebstättenbegründend wirken. Allerdings dürfte eine mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrages unvereinbare Diskriminierung vorliegen; denn der EuGH hat über Ersuchen des deutschen BFH im deutsch-italienischen Verhältnis bereits eine diesbezügliche Entscheidung getroffen: der Umstand, dass…
…EG-Beitreibungsrichtlinie - nur für die Mitgliedstaaten der EG und nicht auch für die EWR-Staaten gilt. Das Verlangen nach weitergehenderen österreichischen Quellensteuerentlastungen unter Berufung auf EWR-Recht und auf die diesem Recht inhärenten Diskriminierungsverbote der EG-Grundfreiheiten (zB unter Berufung auf EuGH 8.11.07…
…bei der EU in Brüssel weiterhin als Wohnsitzstaat; und zwar sowohl für die Erhebung der Einkommens- und Erbschaftssteuern als auch bei Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es zu vermeiden, dass die (neben den EU-Bezügen anfallenden) Einkünfte eines EU-Beamten weder…
…betreffend gemeinnützige Vereinigungen, § 21 Abs. 1 Z 2 lit. a KStG 1988 betreffend Beteiligungsertragsbefreiung für Inlandsbetriebstätten von beschränkt Steuerpflichtigen, § 16 Abs. 2 Z 1 UmgrStG betreffend Buchwertfortführung bei Einbringungen durch EU-Ausländer). 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: