…die notwendigen Umstellungsmaßnahmen im verwendeten EDV-System festzulegen sowie die Umstellungsmaßnahmen zu implementieren und zu testen und führt sie diesen Auftrag durch Beiziehung eines in Deutschland ansässigen selbständigen EDV- und Unternehmensberaters aus (der hierzu in Österreich eine Gewerbeberechtigung für Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und…
…die österreichische Gesellschaft das weltweite Marketing, die Public Relations, Investor Relations, das Server-housing und -hosting, EDV-Dienstleistungen für die Zahlungsverkehrsabwicklung mit den Kreditkartenbetreibern und Kunden usw. übernimmt und mit eigenen Mitarbeitern die gesamte Serverfunktion für die Spielabwicklung betreut, mit anderen Worten, bei einem Sachverhaltsbild…
Erbringt ein österreichisches EDV-Dienstleistungsunternehmen an seine Prager Tochtergesellschaft Dienstleistungen (EDV-Wartungsarbeiten, Marketing- und Verkaufsunterstützung) und werden die hiefür gezahlten Dienstleistungsvergütungen in Tschechien als Lizenzgebühren klassifiziert und einer 25%igen Abzugsbesteuerung unterworfen, dann stellt dies offensichtlich einen Verstoß gegen das DBA-CSSR dar. Denn wenn…
Ein österreichisches EDV-Dienstleistungsunternehmen, das ein kroatisches Unternehmen durch freiberuflich tätige Konsulenten (Subauftragnehmer) berät, wobei weder das EDV-Unternehmen noch die Subauftragnehmer in Kroatien über eine Betriebstätte im Sinn von Art. 5 DBA-Kroatien verfügen, ist gemäß Art. 7 DBA-Kroatien von der Besteuerung in…
Wird von einem österreichischen Software-Unternehmen an einen rumänischen Kunden Software für den Einsatz in deren eigenen EDV-Anlagen angefertigt und überlassen (Applikations-Software), dann stellen die hiefür bezogenen Vergütungen seit 1992 keine Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 des OECD-Musterabkommens dar (Z 14…
…dem Lizenznehmer, zur Nutzung überlässt; eine Lizenzgebühr liegt aber nicht vor, wenn jemand einem anderen eine Dienstleistung erbringt und ihm hiebei ein bestimmtes Werk, im vorliegenden Fall die "maßgeschneiderten" Softwarepakete, erstellt. Im Verhältnis zu Großbritannien ist allerdings diese Unterscheidung ertragsteuerlich ohne Bedeutung. Denn das britische…
Unter EAS 187 wurde folgende Auffassung vertreten: "Mietet eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich ein Geschäftslokal an, dessen Aufgabe in der Entgegennahme von defekten EDV-Geräten zwecks Weiterleitung zur Reparatur an die deutsche Firmenwerkstatt besteht, so deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte im Sinn…