…ob in einem konkreten internationalen Besteuerungsfall Missbrauch vorliegt, ist nach den Gegebenheiten des Einzelfalles zu beurteilen und kann nicht generalisierend im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden. Als Rechtsmissbrauch anzusehen ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes "eine rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen…
…jenen Rechtsträgern zugerechnet werden können, denen sie bei diesem Gestaltungsmodell zugedacht sind. Sachverhaltsuntersuchungen dieser Art können aber nicht im ministeriellen Auskunftsverfahren vorgenommen werden, sondern müssen der Abgabenbehörde erster Instanz überlassen werden. 28. Mai 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…steuerrechtlichen Konsequenzen eingehend analysiert werden. Sollten hiebei Zweifelsfragen rechtlicher Natur auftreten, steht das Bundesministerium für Finanzen im Rahmen des für internationale Belange eingerichteten EAS-Dienstes (Express-Antwort-Service) für weitere Informationen gerne zur Verfügung. 31. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…e EStG 1988 fallen, sind vom Kapitalertragsteuerabzug befreit (§ 94 Z 13 EStG 1988), sodass es sich im gegebenen Zusammenhang erübrigt, auf allfällige Auswirkungen der Verordnung BGBl. I Nr. 56/1995 nur deshalb einzugehen, weil die deutsche Muttergesellschaft als rechtliche und wirtschaftliche Nutzungsberechtigte der Beteiligung und…
…Mal pro Jahr für zwei Wochen besucht, dann bedarf es einer umfassenden Ermittlung des insgesamt maßgebenden Sachverhaltsbildes, um zu beurteilen, ob sich damit möglicherweise der Lebensmittelpunkt doch wieder nach Österreich verlagert hat oder ob unter den gegebenen Umständen eine Situation vorliegt, in der es nicht…
…Australien kein Besteuerungsrecht vermittelt wird. In diesem Fall dürfte daher Australien - aus seiner rechtlichen Perspektive betrachtet - keine abkommensrechtlich zugelassene Besteuerung vornehmen, sodass Österreich korrespondierend dazu durch Artikel 23 Abs. 2 lit. a DBA-Australien nicht die Verpflichtung zur Steuerbefreiung auferlegt wird. Kann daher keine australische…
…besteuert werden (vgl. sinngemäß EAS 3121). Es wird jedoch angemerkt, dass die abschließende Beurteilung des Falles von Sachverhaltsmerkmalen abhängig ist, deren Beurteilung im Rahmen der freien Beweiswürdigung nicht auf ministerieller Ebene im Rahmen des EAS-Verfahrens vorgenommen werden kann. Bundesministerium für Finanzen, 22. Mai 2018
…in den VAE auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens erfolgt. Eine Nichtbesteuerung in den VAE auf Grund der dortigen innerstaatlichen Rechtsordnung wäre unschädlich und würde die Steuerbefreiung in den Händen der Privatstiftung nicht beeinträchtigen. 6. Mai 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…zu EU-Staaten wird allerdings bei Ausübung dieses Ermessens mitzuberücksichtigen sein, dass sachlich nicht zu rechtfertigende Benachteiligungen von Steuerausländern gegenüber Steuerinländern nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes mit den Grundsätzen des in zahlreichen Bestimmungen des EG-Vertrages verankerten Staatsbürgerschaftsdiskriminierungsverbotes unvereinbar ist. Aus diesem Gesichtswinkel betrachtet…
…Unternehmen verfügt in diesem Fall über keine örtlichen Anlagen oder Einrichtungen in Deutschland; die von der Adresse betroffenen Räumlichkeiten stehen vielmehr unter der alleinigen Verfügungsmacht des deutschen Steuerberaters. Allerdings kann nicht vollends ausgeschlossen werden, dass von der deutschen Steuerverwaltung eine "Betriebstätte im Sinn des DBA…