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EAS 2612Grenzgängereigenschaft eines Italieners
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0342-IV/4/200527.05.2005

Das DBA-Italien enthält hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Italien keine Wirkung. Unter EAS 839…

EAS 228Grenzgängereigenschaft nach dem DBA-Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1191/4/1-IV/4/9329.01.1993

  Das DBA-Schweiz enthält hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖFV. Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Schweiz keine Wirkung. Nach Auffassung…

EAS 243Ausländische Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 221/12/1-IV/4/9304.03.1993

…der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich berechtigt, eine Entlastung der in ihren Fondsausschüttungen enthaltenen ausländischen Quellensteuern nach Maßgabe der jeweiligen Abkommensregelungen in Anspruch zu nehmen. Besondere Durchführungsregelungen für Beteiligungen an ausländischen Fonds sind nicht vorgesehen. Es muss daher die Quellensteuerentlastung nach den allgemeinen Entlastungsgrundsätzen geltend gemacht werden…

EAS 839Grenzgängereigenschaft nach dem DBA-Schweiz bei 70 km grenzfernem Arbeitsort
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/5-IV/4/9612.03.1996

  Das DBA-Schweiz enthält hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Schweiz keine Wirkung. Aus österreichischer…

EAS 936Grenzgängereigenschaft im Verhältnis zu Liechtenstein und zur Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 108/1-IV/4/9603.09.1996

Das DBA-Schweiz und das DBA-Liechtenstein enthalten hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖFV. Nr. 283/1986), entfalten weder im Geltungsbereich des DBA-Schweiz…

EAS 353Konzerndividendenzahlungen nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1665/1/1-IV/4/9303.12.1993

…Dies hat zur Folge, dass Dividendenausschüttungen an die deutschen Muttergesellschaften nach der geltenden Rechtslage nach wie vor dem ungekürzten österreichischen Kapitalertragsteuerabzug zu unterwerfen sind. Eine abkommensgemäße Steuerentlastung wird nach Erlassung der maßgebenden Durchführungsregelungen, die jedoch den vorhergehenden Abschluss des Ratifikationsverfahrens voraussetzen, im Rückerstattungsweg herbeigeführt werden…

EAS 3201OECD-Update 2010 zur kurzfristigen Personalentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0178-IV/4/201124.01.2011

…auch im Fall vergleichbarer landesinterner Arbeitskräftegestellungen zur Anwendung gelangt. Als Rechtsvorschriften gelten im gegebenen Zusammenhang nicht nur Vorschriften im Gesetzesrang, sondern auch Durchführungsregelungen über die Gesetzesauslegung (zB in der äußeren Form vergleichbar mit LStR 2002 Rz 923, wenn darin der Gestellungsnehmer als Arbeitgeber bezeichnet ist…

EAS 3455Anwendung der Grenzgängerregelung gemäß Art. 15 Abs. 6 DBA Deutschland im Falle einer Entsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2025-0.576.44701.10.2025

Die Anwendung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 12/2024, setzt unter anderem voraus, dass der Steuerpflichtige seine unselbständige Tätigkeit üblicherweise in der Nähe der Grenze ausübt. Die Tätigkeit wird üblicherweise in der…

EAS 3331Jahressonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0546-VI/8/201320.08.2013

Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen gilt das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen, inwieweit Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In…