Hat ein Angestellter einer französischen Kapitalgesellschaft, der seine Berufstätigkeit in Frankreich und von dort aus auf internationalen Reisetätigkeiten ausübt, sowohl in Frankreich wie auch in Österreich einen Wohnsitz, wobei die Familie am österreichischen Wohnsitz lebt, so ist es richtig, dass das österreichische Finanzamt die Offenlegung…
Hält sich ein in Tschechien ansässiger Außendienstmitarbeiter eines österreichischen Unternehmens beruflich 214 Tage in Tschechien, 128 Tage in Österreich und 23 Tage auf Dienstreisen in Berlin, Paris und Warschau auf, so müssen gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-CSSR jene Bezugsteile, die auf Tätigkeiten außerhalb…
…Wohnsitz stattfindet, dem mit 4% begrenzten inländischen Besteuerungsanspruch. Dies gilt auch für Einkünfte, die auf in geringfügigem Ausmaß in Österreich unternommene Dienstreisen entfallen, wobei ein Ausmaß von 10 Tagen pro Jahr jedenfalls als geringfügig angesehen werden kann. Die auf Drittstaatsentsendungen entfallenden Einkünfte unterliegen gem. Art…
…berichtet Vorgesetzten in Deutschland er bezieht sein Gehalt von der österreichischen Konzerngesellschaft, wobei der Lohnaufwand an die deutsche Gesellschaft weiterverrechnet wird Flüge für Dienstreisen werden in Deutschland gebucht und gezahlt bewohnt in Deutschland ein Appartement, das die deutsche Konzerngesellschaft bezahlt, Wochenend-Heimflüge werden von der…
…folglich dem inländischen Lohnsteuerabzug und der Dienstgeberbeitragspflicht unterliegen und dass ihre Bezüge entsprechend in die Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer einzubeziehen sind; der Umstand, dass im Ausmaß von etwa 20% der Arbeitszeit Dienstreisen zur deutschen GmbH erforderlich werden, könnte zur Folge haben, dass jener Teil der Bezüge…
…Anspruch, dann ist dies ein weiteres wesentliches Indiz für das Fehlen der "Grenzgängereigenschaft". Zu beachten ist aber folgendes : wenn in einem derartigen Fall der schweizerische Arbeitgeber seinen österreichischen Dienstnehmer auf Dienstreisen in Drittstaaten entsendet, dann fallen jene Bezugsteile, die diesen Dienstreisen anteilig zuzuordnen sind, gemäß…
…ist. Tage, an denen er in der österreichischen Konzerngesellschaft oder auf Dienstreisen in Drittstaaten tätig war, lösen österreichische Lohnsteuerabzugspflicht aus. Die Frage, in welcher Form das Ausmaß der Tätigkeit auf ungarischem Staatsgebiet nachgewiesen werden kann, müßte im Zweifelsfall mit dem örtlich zuständigen Finanzamt abgestimmt werden…
Werden Dienstnehmer für zwei bis drei Jahre von US-Konzernen zu österreichischen Konzernunternehmen versetzt, und verlagert sich für diese Zeit infolge Mitübersiedlung der Familie der Lebensmittelpunkt nach Österreich, so spricht vieles dafür, dass Heimflüge in die USA zur Überwachung der in den USA verbliebenen Vermögenswerte…
Reisen in Österreich ansässige und grundsätzlich für die österreichische Zweigniederlassung einer deutschen AG tätige Dienstnehmer tageweise (nicht mehr als 183 Tage während des Kalenderjahres) in das deutsche Stammhaus, um dort an Schulungen und Workshops teilzunehmen, so lösen auch Aufenthalte in Deutschland von nicht mehr als…
Ist ein in Österreich ansässiger Chemiker bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen angestellt und wird er von seinem deutschen Arbeitgeber bloß kurzfristig nach Italien und Argentinien entsandt, wobei die Tätigkeitszeiträume in jedem dieser Staaten die Fristen der "183-Tage-Klausel" (siehe Art. 15 Abs…
Entsendet eine österreichische Muttergesellschaft einen Dienstnehmer nach Deutschland, damit dieser vor Ort die Wartung von Maschinen übernimmt, die über eine deutsche Tochtergesellschaft vertrieben worden sind, erbringt die österreichische Muttergesellschaft ihrer deutschen Tochtergesellschaft eine konzerninterne Dienstleistung, die fremdverhaltenskonform von der Tochtergesellschaft abzugelten ist (z.B…
…ob die 183-Tage-Klauseln in den mit den jeweiligen Oststaaten abgeschlossenen DBAs wirksam werden oder nicht. Überschreiten die Dienstreiseaufenthalte in den einzelnen Staaten nicht die jeweils maßgebenden Fristen, dann werden die Klauseln im Allgemeinen wirksam und belassen Österreich in seiner Eigenschaft als Ansässigkeitsstaat das…
Schließt ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger mit einer schweizerischen Kapitalgesellschaft einen freien Dienstvertrag, auf Grund dessen er kurzfristig in verschiedenen osteuropäischen Ländern gewerbliche oder freiberufliche Dienstleistungen für die schweizerische Gesellschaft erbringt, dann unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der österreichischen Besteuerung. Denn sowohl auf Grund des…
Wird ein Österreicher mit inländischem Wohnsitz von seinem deutschen Arbeitgeber, einer deutschen GmbH, damit betraut, in Osteuropa Aufträge für Arbeiten im Servicebereich, in der Maschinenwartung und für die Adaptierung von Produktionsstraßen in der Automobilindustrie zu akquirieren, wobei der deutschen GmbH in Österreich kein Büro zur…
Entsendet die Wiener Niederlassung einer US-Gesellschaft einen Dienstnehmer für die Dauer von 7 Monaten zu Fortbildungszwecken nach Großbritannien und scheidet dieser Dienstnehmer für die Dauer seiner Entsendung aus der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht aus (Aufgabe des inländischen steuerlichen Wohnsitzes), dann endet für diesen Zeitraum…
Ist ein in Österreich ansässiger Chemiker bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen angestellt und wird er von seinem deutschen Arbeitgeber nach Italien und Argentinien entsandt, wobei die Tätigkeitszeiträume in jedem dieser Staaten die Fristen der "183-Tage-Klauseln" (siehe Art. 15 Abs. 2 DBA…
Weitet eine im Bereich der Schädlingsbekämpfung tätige österreichische Kapitalgesellschaft ihre Aktivitäten auf deutsches Staatsgebiet in der Weise aus, dass für Zwecke der Auftragsakquisition, Beratung und kaufmännischen Abwicklung ein Unternehmensmitarbeiter mit Wohnsitz in Deutschland eingesetzt wird, so deutet dies darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte…
Wird ein Rumäne für die Dauer von zwei Jahren von einer rumänischen Schwestergesellschaft zur österreichischen Konzerngesellschaft zu Ausbildungszwecken entsandt, wobei die entsendende Gesellschaft weiterhin Arbeitgeberfunktionen (einschl. Sozialversicherung) wahrnimmt und auch die Bezüge (unter Abzug einer rumänischen Steuer) weiterhin auszahlt, wohingegen die österreichische Gesellschaft eine Wohnung…
Betreibt ein in Würzburg ansässiger deutscher Staatsbürger einen in Salzburg gelegenen Gewerbebetrieb, wobei wöchentlich höchstens 1 bis 2 Tage inländischer Aufenthalt nötig sind, dann können die sich daraus ergebenden steuerlichen Fragen, wie insbesondere: sind die PKW-Kosten (500 km einfache Fahrt Wohnort - Betrieb) abzugsfähige Betriebsausgaben…
Werden Dienstnehmer von US-Konzernen vorübergehend zu österreichischen Konzernunternehmen versetzt und verlagert sich für diese Zeit der Lebensmittelpunkt nach Österreich, so werden im allgemeinen Kosten, die für die in den USA verbleibende Wohnung anfallen (z.B. Grundsteuer, Zinsen für noch aushaftende Wohnungskredite, Wertminderung der…