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EAS 813Verrechnungspreis für Roggenpollen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 14/1-IV/4/9622.02.1996

…Ob in diesem Fall der Weltmarktpreis für Roggen eine geeignete Vergleichsgrundlage darstellt, kann im Rahmen des EAS-Verfahrens, bei dem keine umfangreichen Sachverhaltsermittlungen angestellt werden können, nicht ohne weiteres bestätigt werden. Denn im vorliegenden Fall treten nach Darstellung in der Anfrage einige Besonderheiten hinzu: es…

EAS 231Tschechische Kommanditgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 260/15/1-IV/4/9304.02.1993

  Im Fall einer tschechischen Kommanditgesellschaft erfolgt nach Ihrer Darstellung eine unterschiedliche Behandlung der beschränkt haftenden und der unbeschränkt haftenden Gesellschafter. Der unbeschränkt haftende Gesellschafter wird wie ein Personengesellschafter mit seinem Gewinnanteil unmittelbar besteuert und zwar ohne Rücksicht darauf, ob eine Gewinnausschüttung tatsächlich vorgenommen wurde…

EAS 227Französische Investment-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3076/2/1-IV/4/9329.01.1993

…SICAV) erfüllen regelmäßig nicht die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit gemäß § 10 Z 5 KStG und § 63 BewG. Da die SICAV nach Ihrer Darstellung hauptsächlich Staatsanleihen und Wandelschuldverschreibungen in ihrem Anlagevermögen hält, da sonach der Unternehmensgegenstand der ausländischen Gesellschaft zu mehr als 25% im…

EAS 328Gewerbeertragsbesteuerung für Inlandsrepräsentanzen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 568/1/1-IV/4/9329.10.1993

…ein Gewinnaufschlag zuzurechnen ist. Der Umstand, dass nach Ihrer Darstellung das zuständige österreichische Finanzamt für Belange der Gewinnzurechnung dennoch auf Anwendung der Kostenaufschlagsmethode besteht, muss als Indiz dafür gewertet werden, dass offensichtlich die Eigenschaft der Repräsentanz im Rahmen der Umsatzerzielung des japanischen Unternehmens nicht als…

EAS 986Zuteilung von Optionsrechten an Konzernmitarbeiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4981/10-IV/4/9609.12.1996

…werden und kann nicht im EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene untersucht werden. Sollten hierbei besondere Zweifelsfragen auftreten, könnte bei entsprechend präzisierter Darstellung hiezu auch weiterhin im EAS-Verfahren Stellung genommen werden. 9. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1845Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zur Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/4-IV/4/0106.07.2001

…erster Linie auf die Darstellung des Steuerpflichtigen Rücksicht zu nehmen sein. Der vorläufige Abgabenbescheid ist zum endgültigen Abgabenbescheid zu erklären, wenn innerhalb der Fünfjahresfrist tatsächlich eine in Österreich steuerlich erfassbare Veräußerung stattfindet. Andernfalls ist spätestens nach Ablauf der Fünfjahresfrist die Einbeziehung der Wegzugssteuerschuld in die…

EAS 3347Deutsche Durchgriffsbesteuerung nach § 50d dEStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0597-VI/8/201424.09.2014

…13.341,18). Die österreichische KESt beträgt daher 22.235,30 Euro (88.941,21*0,25 = 22.235,30) und vermindert sich durch die Anrechnung der deutschen KESt auf 8.894,09 Euro (22.235,30 - 13.341,21). Bundesministerium für Finanzen, 24…

EAS 2425Steuerliche Behandlung der Betriebsausgaben eines in Österreich und Deutschland tätigen Künstlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 670/1-IV/4/0413.02.2004

…diese in Absprache mit dem Finanzamt und mit Billigung der Betriebsprüfung erfolgt sein sollte :   | Betriebseinnahmen - D | 1,000.000 | KZ 440 | Betriebseinnahmen - Ö | 500.000 | | Betriebsausgaben | - 800.000 | | Gesamtbetrag der Eink. | 700.000 …