Choreographen von Tanzveranstaltungen, Bühnenbildner und Regisseure sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch Ziffer 72 des OECD-Berichtes Taxation…
…Besteuerung zugrundezulegen; dies allerdings dann mit dem Normalsteuersatz von 34%. Unter diesen Gegebenheiten unterliegen die in Österreich abkommensgemäß von der Besteuerung freizustellenden Honorare der "hinter der Bühne" arbeitenden Personen (Regisseur, Bühnenbildner, Kostümbildner, Choreograph, Bühnentechniker) nicht der inländischen Besteuerung, sodaß sich auch die Frage, ob sie…
…Wirksamkeitsbeginn ab 1. Jänner 2003 zu rechnen ist) wird allerdings die Rechtslage an jene des OECD-Musterabkommens angepasst, sodass dann die Vergütungen eines österreichischen Festspielveranstalters an deutsche Bühnenbildner, Kostümbildner, Regisseure und Choreographen keiner österreichischen Einkommensbesteuerung mehr unterliegen. 23. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
Bühnenbildner, Kostümbildner, Regisseure, Choreographen, Light-Designer, sowie alle technischen Assistenzkräfte sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden; diese Auffassung stützt sich…
Beschäftigt ein österreichisches Theater im Rahmen von Dienstverträgen Regisseure, Bühnen- und Kostümbildner, Lichtdesigner, Choreographen und Musiker aus der Schweiz, aus Deutschland und aus den Niederlanden, die in Österreich lediglich der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, dann kommt es für die Beurteilung, ob der inländische Lohnsteuerabzug nach § 70…
…Deutschland entsprechend den einschlägigen Ausführungen des OECD-MK nicht für "Personen mit verwaltungsmäßiger oder unterstützender Funktion (z.B. [...] Produzenten, Filmregisseure, Choreographen [...])" anwendbar ist (OECD-MK zu Art. 17, Rz 3). Ebenso liegen Einkünfte für das Arrangieren des Auftritts eines Künstlers außerhalb des Anwendungsbereichs des Art…
…nicht aber andere Künstler, wie etwa Regisseure, Choreographen oder Bühnen- und Kostümbildner erfasst werden (siehe EAS 669 und Z 3 letzter Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 17 OECD-MA). Der Umstand, dass Bühnenbildner unter den Begriff "Mitwirkende" im Sinn des "Künstler-Sportler-Erlasses" (BMF…