…unmittelbaren Zusammenhang mit der Erbringung technischer Leistungen steht, wird daher nicht von Artikel 12 erfasst sein können. Vorsorglich ist allerdings beizufügen, dass diese Interpretationsfrage bislang noch nicht mit der in Indien nach Art. 3 Abs. 1 lit. i DBA-Indien zuständigen Behörde abgestimmt worden ist…
…zu finden, ein Projektkonzept zu entwickeln, mit den Grundeigentümern über den Abschluss von Options- und Kaufvorverträgen zu verhandeln, mit Gemeinden und einzubeziehenden Behörden Sondierungsgespräche zu führen, die Projektplanung in der Grundlagenermittlungsphase zu betreiben und Projektpartner wie Architekten, Fachplaner, Generalunternehmer, Investoren und Betreiber zu finden, dann…
…Besprechungsraum für die Abhaltung der Vertragsverhandlungen zeigen und die auch einen die Kunden ansprechenden straßenseitigen Zugang erkennen lassen. Kalendereintragungen oder anderweitige Unterlagen, die eine grundsätzlich arbeitstägliche Anwesenheit belegen, und zwar auch an Tagen, an denen vom Büro aus Kundenbesuche und Behördenwege in Österreich unternommen werden…
…und die Bezeichnung und Anschrift der Trägerkörperschaft des Orchesters angegeben werden müssten): Ich/wir erklären als vertretungsbefugte Organe des xxxx Orchesters: 1. Dem in Österreich gastierenden Orchester gehören xx Mitglieder an. 2. Jedes einzelne Mitglied des Orchesters erhält für die Mitwirkung an der/den obgenannten…
…und die Bezeichnung und Anschrift der Trägerkörperschaft des Orchesters angegeben werden müßte): Ich/wir erklären als vertretungsbefugte Organe des xxxx Orchesters : 1. Dem in Österreich gastierenden Orchester gehören xx Mitglieder an. 2. Jedes einzelne Mitglied des Orchesters erhält für die Mitwirkung an der/den obgenannten…
…Einkommensteuer anrechenbar. Das Rückerstattungsverfahren ist in der Durchführungsvereinbarung vom 5. bzw. 6. Dezember 1974, BGBl. Nr. 65/1975, AÖF Nr. 73/1975, geregelt. Das Rückerstattungsformular trägt allerdings nunmehr die neue Bezeichnung "Form 84" und ist in der Drucksortenverwaltung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland…
…sein sollten. Bei dieser individuellen Sichtweise könnte das Abzugsverbot des § 162 BAO so verstanden werden, dass es nur jene Provisionsteilbeträge trifft, bei denen die Empfängereigenschaft nach wie vor im Dunkeln verbleibt. 24. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: