RIS AI
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EAS 954Postzustellungen in das Ausland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 94/1-IV/4/9616.11.1996

…Schriftverkehr mit den österreichischen Abgabenbehörden zuzubilligen sein, vorausgesetzt, dass hiedurch für die jeweils betroffene österreichische Abgabenbehörde nicht erhebliche Erschwernisse im Vergleich zu einem Verkehr mit Steuerinländern erwachsen. Angesichts des Umstandes, dass auch Deutschland nach Nummer 4 des AO-Anwendungserlasses zu § 122 AO den direkten Schriftverkehr…

EAS 699Deutscher Unternehmensmitarbeiter eines österreichischen Schädlingsbekämpfungsunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2440/2/1-IV/4/9517.08.1995

…diesem Zweck von Österreich nach Deutschland entsandte Mitarbeiter durchgeführt wird und wenn das österreichische Unternehmen über keine besonderen festen örtlichen Einrichtungen in Deutschland verfügen sollte. Denn die Bevollmächtigung eines Mitarbeiters zur Auftragsakquisition wird idR dem Erfordernis der Z 10 lit. a des Schlussprotokolls zu Art…

EAS 785Inländische Konzernassistenz beim Inlandsvertrieb ausländischer Konzernprodukte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/82/1-IV/4/9523.12.1995

…ausgehend von den Erwägungen in Z 33 des OECD-Kommentars zu Art. 5 des OECD-MA, wird in der Bevollmächtigung zur Entgegennahme von Bestellungen im allgemeinen (dh. wenn der Kunde davon ausgehen kann, dass das schließliche Zustandekommen des Kaufvertrages nur mehr eine reine Formsache ist…

EAS 276Auslieferungslager und Außendienstmitarbeiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/59/1-IV/4/9322.06.1993

…Aber selbst wenn dies der Fall sein sollte, würde im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (Hinweis insbesondere auf Ziffer 33 des OECD-Kommentars zu Art. 5 des OECD-Musterabkommens) davon auszugehen sein, dass die Bevollmächtigung zur Entgegennahme von Bestellungen, die nur mehr des bloßen Formalaktes einer…

EAS 649Inländischer Außendienstmitarbeiter eines deutschen Unternehmens mit Bahnlager
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 213/1/1-IV/4/9512.06.1995

…Aber selbst wenn dies der Fall sein sollte, würde im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (Hinweis insbesondere auf Ziffer 33 des OECD-Kommentars zu Art. 5 des OECD-Musterabkommens) davon auszugehen sein, dass die Bevollmächtigung zur Entgegennahme von Bestellungen, die nur mehr des bloßen Formalaktes einer…