…sämtliche Anteile der die Honorare empfangenden liechtensteinischen AG von einer liechtensteinischen Treuhand AG erworben hat; Dr. X die Besorgung der Verwaltungsagenden der liechtensteinischen AG mittels Mandatsvertrages einem amtsbekannten liechtensteinischen Treuhandbüro übertragen hat; die Organe der liechtensteinischen AG zwei amtsbekannte liechtensteinische Rechtsanwälte sind und ihre Treuhandfunktion…
…Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen führt die Nichteinschaltung des Angestellten in den Auslieferungsvorgang (weil die Auslieferungsanweisung von Deutschland nicht an ihn, sondern mit Lieferschein unmittelbar an die ÖBB ergeht und weil es die ÖBB sind, die die Verpackung und Auslieferung besorgen) zu keiner anders…
…besorgen, wobei ihm zur Vorbereitung dieser Tätigkeiten die Möglichkeit eingeräumt wird, ein "Home-Office" an seinem inländischen Wohnsitz zu nutzen, so kann eine inländische Steuerpflicht für das deutsche Unternehmen in Österreich im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht nur dann begründet werden, wenn eine inländische Betriebsstätte für…
…diplomatischen Vertretungsbehörde erscheint unbedenklich, wenn die von der Vertretungsbehörde unternommenen Aktivitäten einerseits nur der Vermittlung von landesspezifischem Kulturgut dienen und andererseits kein kommerzieller Wettbewerb mit in Österreich steuerpflichtigen Unternehmen zu besorgen ist. Da eine diplomatische Vertretungsbehörde grundsätzlich von allen Steuern befreit ist, unterliegt sie mit…
Hat ein deutsches Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr…
…die Rezeption) in Anspruch zu nehmen, dann wird durch die Erlangung der dauerhaften Verfügungsmacht über den Büroraum für Zwecke der Vermarktung der deutschen Produkte in Österreich eine inländische Betriebstätte begründet. Betriebstättenbegründend wirkt daher nicht die Inanspruchnahme der Bürodienstleistungen, sondern die Erlangung dieser Verfügungsmacht über den…
…tätig sind, dann verfügt das deutsche Unternehmen damit jedenfalls nach inländischem Recht über eine österreichische Betriebstätte. Umfasst die Aufgabe der drei Angestellten neben der Erteilung von Informationen und rein informativen Kundenbesuchen vor allem auch die Entgegennahme von Bestellungen und die Bearbeitung von Reklamationen, wobei zudem…
…Dienstleistungsvermarktung und kann nach Auffassung des BM für Finanzen nicht als bloße unternehmerische Hilfsfunktion angesehen werden. Auch dann nicht, wenn die Installationsleistungen selbst und die Fakturierung unmittelbar vom deutschen Stammhaus vorgenommen werden. Hinzukommt, dass im DBA-Deutschland unternehmerische Hilfsfunktionen nicht schlechthin einem Büro den Charakter…
…zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese Sichtweise gilt gemäß Artikel 5 Abs. 5 auch für abhängige Vertreter; sie muss daher…
Beabsichtigt eine deutsche Gesellschaft österreichische Wiederverkäufer mit Lederwaren zu beliefern und ist vorgesehen, dass ein angestellter Außendienstmitarbeiter des deutschen Unternehmens die Kundenbetreuung in Österreich übernimmt, wobei zwar kein offizielles Geschäftslokal, wohl aber am inländischen Wohnort des Außendienstmitarbeiters ein Kleinbüro angemietet wird, so ist davon auszugehen…
…so spricht vieles dafür, dass diese Auftragsannahmestelle eine Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in Deutschland darstellt. Der Umstand, dass der Versandhandelskatalog sowie alle Werbemittel im Rahmen des Direct-Mailings von Österreich aus für den bundesdeutschen Markt erstellt werden, sowie das Faktum, dass es in der deutschen…
…zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese Sichtweise gilt gemäß Artikel 5 Abs. 5 auch für abhängige Vertreter; sie muss daher…
…zieht. Vorsorglich wird allerdings beigefügt, dass die Frage, ob im Sinn des DBA-Deutschland eine österreichische Betriebstätte vorliegt, für das Unternehmen in Deutschland und in Österreich korrespondierend beurteilt werden muss. Sollte es in dieser Hinsicht zu Komplikationen kommen, könnte sich die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens…
…angesehen werden, kann in diesem Zusammenhang als in die gleiche Richtung weisendes Indiz gewertet werden. Werden allerdings die österreichischen Kunden in die Lage versetzt, in diesem Büro des schweizerischen Unternehmens ihre Bestellungen aufzugeben und ist die "Annahme" dieser Bestellung, also der Abschluss des "Kaufvertrages", der…
…alle Einzelheiten eines Vertrags verbindlich für das Unternehmen auszuhandeln, kann davon ausgegangen werden, dass sie die Vollmacht in diesem Staat ausübt, auch wenn der Vertrag von einer anderen Person in dem Staat unterzeichnet wird, in dem sich das Unternehmen befindet." Aber selbst wenn tatsächlich das…
…nur dann betriebstättenbegründend wirken, wenn sie "in dem anderen Staat" (das wäre im gegebenen Zusammenhang "in Österreich") ausgeübt würde. Dies ist aber bei den in Osteuropa getätigten Vertragsabschlüssen nicht der Fall. 6. Juli 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…den Versandhandel mit Gesundheitsprodukten, wobei in Österreich bei einem Einzelunternehmer (der zugleich treuhändiger Gesellschafter der schweizerischen Gesellschaft ist) ein Auslieferungslager sowie ein österreichisches Call-Center für die Entgegennahme von Bestellungen eingerichtet wird und darüberhinaus weitere mit dem Vertrieb verbundene Aktivitäten (z.B. Rechnungsausstellung im Namen…
…Spezifizierung des zu liefernden Produktmodells. In Fällen dieser Art ist sonach der österreichische Kunde genötigt, für das finale Zustandekommen des Kaufvertrages noch weitere Schritte im unmittelbaren Kontakt mit dem ausländischen Unternehmen zu setzen. Anders ist es, wenn ein standardisiertes Bestellverfahren abläuft, bei dem der österreichische…
…durch die das schweizerische Unternehmen in die Lage versetzt wird, den österreichischen Markt oder den Markt in dritten Staaten mit einer im wesentlichen gleichen Intensität wie bei Errichtung einer österreichischen Niederlassung zu betreuen. 22. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…verlieren und die Anwerbung von Unternehmensmitarbeitern weder vom Begriff des "Einkaufes von Gütern oder Waren" im Sinn der Ziffer 9 lit. c erfasst wird noch diese Aktivität unter lit. a oder b fällt, spricht der Wortlaut des DBA 1954 jedenfalls für den Bestand einer inländischen…