…dann nicht, wenn sich der Fall als "unbedenklich" erweisen sollte, weil der Fall einer Betriebsaufspaltung innerhalb des ausländischen DBA-Partnerstaates vorliegt und auch ohne Einkünfteumlenkung in die Besitzgesellschaft ein Entlastungsanspruch (durch die Betriebsgesellschaft) bestanden hätte. Doch ob eine solche Unbedenklichkeit tatsächlich gegeben ist, bedarf der…
Sind österreichische Anleger als Kommanditisten an einer vermögensverwaltenden deutschen SchifffahrtsgmbH&CoKG beteiligt, die ihrerseits eine Beteiligung an einer operativen deutschen Schifffahrts-GmbH hält, dann unterliegen die Gewinnausschüttungen der Betriebs-GmbH an die deutsche Besitz-KG gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland in den Händen der österreichischen…
Wird von niederländischen Investoren in Österreich die A-GmbH&CoKG als ausschließlich vermögensverwaltend tätige Besitzgesellschaft von Appartement- und Hotelanlagen errichtet (Betreiber dieser Objekte ist die österreichische B-GmbH), wobei - neben der österreichischen Komplementär-GmbH - eine niederländische Commanditaire Vennootschap (C.V., niederländische Kommanditgesellschaft) Gesellschafterin der österreichischen…
…verlustbringende GMBH (Betriebsgesellschaft), die auch in ihrer österreichischen Betriebstätte 1997 einen Verlust in Höhe von S 1 Mio. erlitten hat, mit Wirkung ab 1.1.1998 auf ihre deutsche Mutter-GmbH&Co KG (Besitzgesellschaft) umgewandelt, dann ist folgendes zu beachten: Art. II UmgrStG erfasst Umwandlungen…
…II Nr. 295/2004 auf die gegebene Gestaltung an, so erzielt die Tochterholdinggesellschaft (EST-OU) keine schädlichen Passiveinkünfte, da ihre Einkünfte ausschließlich aus Dividendeneinkünften von der untergeordneten Besitzgesellschaft (CT-AS) bestehen. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass bei enger Auslegung des § 2 der VO die…
…deutschen Partner nicht entgegen. Besteht die Leistung der Innengesellschaft demgegenüber nur im Aufbau von Vermögen und in seiner ertragbringenden Nutzung, dann wäre - wie im Fall einer bloßen Besitzgesellschaft - einerseits keine "Mitunternehmerschaft" gegeben und andererseits wäre das inländische Vermögen nicht geeignet, als Betriebstätte im Sinn des …
Gehört zum Nachlass eines in Deutschland ansässig gewesenen Erblassers ein Quotenanteil an einer inländischen Liegenschaft, den dieser als Treugeber über einen im österreichischen Grundbuch als Alleineigentümer eingetragenen österreichischen Treuhänder gehalten hat, dann ist der erbrechtliche Übergang dieser Vermögenswerte gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland (Erb…
Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger zu Lebzeiten mit seiner Ehegattin einen Vertrag zum Zweck des treuhändigen Erwerbes einer österreichischen Liegenschaft abgeschlossen und wurde die Ehegattin in Erfüllung dieser Treuhandvereinbarung grundbücherliche Eigentümerin dieser österreichischen Liegenschaft, dann unterliegt nach Auffassung des BM für Finanzen der im…
Gemäß Artikel 13 Abs. 2 DBA-Deutschland unterliegt die Besteuerung des Gewinnes aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, "deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen in einem Vertragstaat besteht", der ausschließlichen Besteuerung im Lagestaat des unbeweglichen Vermögens. Im Schlussprotokoll wird hierzu klargestellt, dass das "Überwiegen…
Unter EAS 1751 wurde festgehalten, dass im Einvernehmen mit der deutschen Steuerverwaltung die Anwendung des Transparenzprinzips auch im Fall vermögensverwaltender Personengesellschaften angewendet wird. Auf dieser Grundlage ist unter EAS 1754 der Bestand der österreichischen Erbschaftsteuerpflicht als gegeben angenommen worden, wenn ein deutscher Erblasser als Treugeber…
Sind an einer österreichischen Immobilienholding-KG (vermögensverwaltende KG) deutsche Anleger im Rahmen ihrer gewerblichen Betriebe beteiligt (mögen dies Kapitalgesellschaften, betrieblich tätige Personengesellschaften oder betriebsführende Einzelpersonen sein), so unterliegen diese Anleger nach § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb der inländischen Besteuerung…
Ist eine deutsche Personengesellschaft an inländischen Personengesellschaften beteiligt und werden die Anteile an der deutschen Personengesellschaft von den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern (denen keine Inländereigenschaft im Sinn des § 6 Abs. 2 ErbStG zukommt) im Schenkungsweg an Personen übertragen, die ebenfalls keine "Inländer" im vorgenannten Sinn…
Halten in Deutschland ansässige Personen im Wege einer deutschen Kommanditgesellschaft eine österreichische Liegenschaft, wobei die deutsche KG nicht als Immobilien-Investmentfonds einzustufen ist, weil sie keine weiteren Liegenschaften besitzt, und ist die Funktion der deutschen KG bloß als vermögensverwaltend einzustufen, dann erzielen die Gesellschafter…
Erwerben in Österreich ansässige Personen Miteigentumsanteile an spanischen Liegenschaften und werden diese Miteigentumsanteile in der Folge veräußert, so steht gemäß Artikel 6 DBA-Spanien das ausschließliche Besteuerungsrecht daran Spanien zu; derartige Gewinne sind sonach in Österreich - gegebenenfalls unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand…
Werden inländische Betriebstätten im Wege ausländischer Personengesellschaften gehalten, dann wird nach der bei der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung gehandhabten österreichischen Verwaltungspraxis nicht der Sichtweise der im Bereich der Einkommensbesteuerung maßgebenden Bilanzbündeltheorie gefolgt und es wird nicht durch die Personengesellschaft auf die dahinter stehenden Gesellschafter "durchgegriffen". Ist…
Die Frage, ob eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, deren Gesellschafter Kapitalgesellschaften sind, für die Gesellschafter inländische Betriebstätten begründen kann, wird gegenwärtig im BM für Finanzen geprüft. Es kann hiezu daher gegenwärtig im EAS-Verfahren nicht Stellung genommen werden. 25. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
Hat eine österreichische GmbH, die sich mit Gebäudeerrichtungen und -vermietungen befasst, in Italien eine Liegenschaft erworben, dort ein Gebäude errichtet und dieses in der Folge an Interessenten vermietet, dann steht Italien gemäß Art. 6 DBA-Italien das Recht zu, die Vermietungseinkünfte der Besteuerung zu unterziehen…
Errichtet eine österreichische GmbH auf einem ihr gehörenden Grundstück ein zur Vermietung bestimmtes Geschäftshaus, wobei die Finanzierung teilweise mit einem Darlehen einer liechtensteinischen Bank erfolgt, dann unterliegt die liechtensteinische Bank mit den bezogenen Zinsen der österreichischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, wenn das Darlehen unmittelbar oder mittelbar durch…
Für erbschafts- und schenkungssteuerliche Belange hat sich eine österreichische Verwaltungspraxis entwickelt, die bei betriebsführenden Personenhandelsgesellschaften nicht das im Einkommensteuerrecht geltende Transparenzprinzip anwendet; dies gilt sinngemäß auch bei den vergleichbaren ausländischen Gesellschaften (EAS 98, EAS 519, EAS 1344, EAS 1393). Im Bereich der vermögensverwaltenden Personengesellschaften waren…
Nach österreichischem Recht ist eine Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter an einer nur Vermögensverwaltung betreibenden Kapitalgesellschaft nicht möglich, weil eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit keinen "Betrieb" bildet. Auch im Fall einer GmbH+Still vermag die GmbH den gemeinschaftlich erzielten Einkünften keinen gewerblichen Charakter zu verleihen (ESt…