…3 des künftigen Doppelbesteuerungsabkommens mit Bosnien-Herzegowina bestimmt das Recht des Quellenstaates - mit Bindungswirkung für den Ansässigkeitsstaat -, den Begriffsinhalt des Ausdruckes "Dividenden". Beteiligen sich daher österreichische Investoren an einem bosnischen "Privatization Investment Fund" dann stellen die Ausschüttungen dieses Fonds "Dividenden" im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens dar…
…Doppelbesteuerungsabkommen mit Bosnien-Herzegowina noch nicht in Wirksamkeit getreten ist - die eintretende Doppelbesteuerung durch Anwendung der Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl. II Nr. 474/2002, beseitigt werden. Nach dieser Verordnung kann im gegebenen Zusammenhang die Doppelbesteuerung aber nicht durch Steuerfreistellung, sondern nur durch Anrechnung der bosnischen Quellensteuer auf…
…eine österreichische Holdinggesellschaft mit österreichischen und bosnischen Gesellschaftern an einer bosnischen Kapitalgesellschaft beteiligt, deren Unternehmensgegenstand insbesondere Außenhandelsaktivitäten, internationale Transportdienstleistungen, Vermittlungs- und Vertretungsleistungen umfasst und sonach keine überwiegenden "schädlichen Passiveinkünfte" erwarten lässt, dann wird die Steuerbefreiung der Gewinnausschüttung aus Bosnien nach Österreich durch die Neuordnung im…
Die Gewinnausschüttung, die eine bosnische Kapitalgesellschaft an ihre beiden zu 100% beteiligten österreichischen Gesellschafter vornimmt, ist - sofern kein KESt-Abzug durch eine österreichische Bank zu erfolgen hat - bei den beiden österreichischen Gesellschaftern gemäß § 37 Abs. 8 Z 2 EStG 1988 als Sondereinkunft mit 25% der…