…Internationalisierung ausgerichteten Wirtschaftsstandort Österreich abträglich wäre, wenn einem in Österreich angesiedelten Unternehmen die Möglichkeit abgeschnitten würde, bei internationalem Engagement seine aus dem risikobeladenen Auslandsgeschäft resultierenden Verluste steuerlich geltend zu machen. Denn damit wäre der Effekt einer internationalen Doppelbesteuerung verbunden, weil eine doppelte Nichtberücksichtigung von Aufwendungen…
…zur Gewerbesteuerrückstellung gegeben. Allgemeine Kosten der Geschäftsleitung ("Overheads") lassen indessen idR keinen Zusammenhang erkennen, da sie üblicherweise unabhängig vom Zustandekommen des betreffenden Auslandsgeschäftes anfallen. Ob Zinsen für zunächst unabhängig von dem Auslandsgeschäft hereingenommene Gelder die durch Anrechnung begünstigten Auslandszinsen kürzen, wird davon abhängen, ob es…
…die auch dann anfallen, wenn das zur Steueranrechnung Anlass gebende Auslandsgeschäft nicht getätigt worden wäre. Wird daher für das Auslandskreditgeschäft eine eigene Geschäftsstelle eingerichtet, so belasten deren Unkosten erkennbar die aus dem Auslandsgeschäft erzielten Zinsenerträgnisse. Besteht hingegen keine eigene Auslandskreditabteilung und liegen lediglich Einzelfälle einer…
…Anrechnung jedenfalls mit dem Betrag von S 340.000,00 begrenzt sein. Denn nach den für die Auslandssteueranrechnung maßgebenden Grundsätzen darf durch die Anrechnung von Auslandssteuern kein besseres Ergebnis erzielt werden, als bei völliger Steuerfreistellung des Auslandsgeschäftes. 31. Oktober 1997 Für den Bundesminister: Dr…
Wird ein Österreicher mit inländischem Wohnsitz von seinem deutschen Arbeitgeber, einer deutschen GmbH, damit betraut, in Osteuropa Aufträge für Arbeiten im Servicebereich, in der Maschinenwartung und für die Adaptierung von Produktionsstraßen in der Automobilindustrie zu akquirieren, wobei der deutschen GmbH in Österreich kein Büro zur…
Vertreibt ein österreichisches Versandhandelsunternehmen Vollholzmöbel, Naturmatratzen, Kleidung und Wäsche sowohl in Österreich als auch in Deutschland, wobei fast die Hälfte der Erlöse aus dem Deutschland-Geschäft stammt, und unterhält dieses Versandhandelshaus in Deutschland eine Auftragsannahmestelle, in der 8 Mitarbeiter beschäftigt sind, so spricht vieles…
Unterhält eine österreichische Kapitalgesellschaft eine ausländische Betriebstätte, so ist für die Abgrenzung des steuerlichen Betriebsvermögens der inländischen Zentrale von jenem der ausländischen Betriebstätte das Prinzip des "Fremdverhaltensgrundsatzes" maßgebend. Es ist sonach zunächst zu untersuchen, welche Funktionen tatsächlich in der ausländischen Betriebstätte ausgeübt werden. Sodann…
Hat ein deutsches Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr…
Gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit. d DBA-Deutschland wird eine Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese…
Unterhält ein deutsches Unternehmen in Österreich ein Büro, in dem ein in Österreich ansässiger Mitarbeiter beschäftigt ist, dessen Aufgabe darin besteht, andere europäische Länder zu bereisen und dort die Arbeit von technischen Angestellten des deutschen Unternehmens zu koordinieren und Kunden zu treffen, dessen Tätigkeit aber…
Führt ein in Österreich ansässiger und gem. § 124 Z. 14 Gewerbeordnung selbständig tätiger Luftfahrzeugmechaniker mit Betriebstandort in Österreich auch Wartungs- und Reparaturaufträge an Flugzeugen in der Schweiz, in Italien und in Deutschland aus, so unterliegen die hiefür erzielten Einkünfte der ausschließlichen Besteuerung in Österreich, wenn…
Entschließt sich eine deutsche EDV-Firma, die bisher den österreichischen Markt (Software für Industrieanlagen) durch nicht abschlussberechtigte Außendienstmitarbeiter betreut hat, dazu, das Angebot einer österreichischen Office-Service-GmbH anzunehmen, und in dieser Gesellschaft einen Büroraum (1-2 Arbeitsplätze) für rund 27.000 S pro Monat…
Wird von einem österreichischen Handelsunternehmen ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland als Vertreter zur Betreuung des deutschen Marktes angestellt und ist dieser Vertreter für eine umfassende Kundenbetreuung, die auch den Abschluss von Verträgen beinhaltet, zuständig, so spricht vieles dafür, dass dieses Handelsunternehmen hiedurch eine…
Eröffnet ein deutsches Beleuchtungsunternehmen in Österreich ein Büro, in dem Aufträge für die Anfertigung der Außenbeleuchtung von Fast-Food-Restaurants entgegengenommen werden, dann wird hiedurch eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO und im Sinn des Art. 4 DBA-Deutschland begründet. Das Entgegennehmen von…
Beabsichtigt eine deutsche Gesellschaft österreichische Wiederverkäufer mit Lederwaren zu beliefern und ist vorgesehen, dass ein angestellter Außendienstmitarbeiter des deutschen Unternehmens die Kundenbetreuung in Österreich übernimmt, wobei zwar kein offizielles Geschäftslokal, wohl aber am inländischen Wohnort des Außendienstmitarbeiters ein Kleinbüro angemietet wird, so ist davon auszugehen…
Weitet ein österreichisches Handelsunternehmen seine Geschäftstätigkeit durch Errichtung eines Verkaufslokals auf Slowenien aus, besteht seitens des Bundesministeriums für Finanzen die Bereitschaft, bis zum Wirksamwerden des mit Slowenien in Verhandlung stehenden Doppelbesteuerungsabkommens durch Ausnahmegenehmigungen gemäß § 48 BAO eine internationale Doppelbesteuerung unter Steuerfreistellung der der slowenischen Betriebstätte…
Die Frage, ob eine österreichische Firma, die in Deutschland eine Fachmesse veranstaltet, hiedurch in Deutschland eine Betriebstätte im Sinn des Artikels 4 DBA-Deutschland begründet, kann als Sachverhaltsfrage im ministeriellen EAS-Verfahren nicht abschließend geklärt werden. Wenn es sich hierbei um eine einmalige Veranstaltung handelt…
Unterhält eine österreichische GesmbH eine Betriebstätte im Ausland und werden in diese von der ausländischen Muttergesellschaft der österreichischen GesmbH Wertpapiere eingebracht, so ist die Rechtsauffassung vertretbar, dass ein Wertpapieranschaffungsgeschäft ohne Beteiligung von Inländern vorliegt, und dass daher keine österreichische Börsenumsatzsteuerpflicht ausgelöst wird. Dieser Rechtsauffassung wird…
Weitet eine im Bereich der Schädlingsbekämpfung tätige österreichische Kapitalgesellschaft ihre Aktivitäten auf deutsches Staatsgebiet in der Weise aus, dass für Zwecke der Auftragsakquisition, Beratung und kaufmännischen Abwicklung ein Unternehmensmitarbeiter mit Wohnsitz in Deutschland eingesetzt wird, so deutet dies darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte…
Vertreibt eine deutsche Gesellschaft japanische Geräte in Österreich und erfolgen die Bestellungen seitens der österreichischen Kunden per Post oder per Fax unmittelbar in Deutschland und werden die Geräte unmittelbar von Deutschland aus nach Österreich versandt, so wird hiedurch in Österreich keine Betriebstätte im Sinne des…