…Satz BAO die unbeschränkte Steuerpflicht bei einem Inlandsaufenthalt von mehr als 6 Monaten ohne weiteres eintreten lässt; für den umgekehrten Fall, dass der Auslandsaufenthalt eines Steuerpflichtigen mehr als 6 Monate dauert, fehlt es an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung. In seinem Urteil vom 30.8.1989…
…unwahrscheinliche - Fall eintreten sollte, dass während der Entsendungszeit der inländische Wohnsitz aufgegeben wird, dann könnte nach herrschender Auffassung während eines zweijährigen Auslandsaufenthaltes der gewöhnliche Aufenthalt in das betreffende Ausland verlagert worden sein, sodass diesfalls in Österreich bloße beschränkte Steuerpflicht gegeben ist. Kurze Inlandsaufenthalte zu Berichterstattungen…
…2001 wieder in Österreich seinen ausschließlichen Wohnsitz begründet hat. Wohl ist es so, dass ein 2 Jahre nicht übersteigender Auslandsaufenthalt nicht zur einer Verlagerung der Ansässigkeit aus Österreich in den anderen Staat führt (EStR 2000 Rz 7596). Doch gilt dies nur in Fällen eines Doppelwohnsitzes…
…ohne dass ein steuerliches Dienstverhältnis zur Tochtergesellschaft eingegangen wird, ohne dass eine Betriebstätte im Ausland begründet wird und ohne dass der jeweilige Auslandsaufenthalt der Geschäftsführer die Grenze der "183-Tage- Klausel" der Doppelbesteuerungsabkommen überschreitet, dann wird nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen zunächst davon auszugehen…
…Wohnsitz des Journalisten im Sinne des DBA während seines Auslandsaufenthaltes weiterhin in Österreich gelegen wäre, sofern die Tatbestandsmerkmale der "183-Tage-Regel" (Art. 15 Abs. 2 DBA Ö - B) nicht erfüllt sind. Bei einem längerfristigen Auslandsaufenthalt käme der Sonderregelung für kurzfristige Auslandstätigkeit bei jahreweiser Betrachtung…
…die in lit. b vorgesehenen Rechtsvoraussetzungen nicht erfüllt. Damit kommt aber auch der in lit. a vorgesehenen 183-Tage-Frist für Auslandsaufenthalte keine Bedeutung mehr zu. Die für Tätigkeiten in der Ukraine bezogenen Einkünfte sind daher gemäß Art. 15 Abs. 1 iVm Art. 23 Abs…
…im Zusammenhang mit den laufenden Entsendungen nach Prag gezahlten Reisediäten lohnsteuerabzugspflichtigen Arbeitslohn darstellen, kann doch auf Grund des Kaufkraftunterschiedes bei solchen Auslandsaufenthalten auch ohne Vorliegen einer "Reise" ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen. In solchen Fällen kann daher der Differenzbetrag zwischen dem Inlandstagessatz und dem höheren…
…Es wird angeraten, im Zweifel stets das Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt herzustellen, wenn bei zwei oder mehreren Aufenthalten in der UdSSR Steuerfreiheit in Österreich wegen Bestandes eines inneren Zusammenhanges zwischen den einzelnen Auslandsaufenthalten angenommen wird. 28. August 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
Tritt ein in Österreich ansässiger Monteur von Textilmaschinen in ein Dienstverhältnis zu einem schweizerischen Unternehmen, auf Grund dessen seine berufliche Arbeit durch etwa 10 Monate im Drittausland erfolgt (Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, China, Korea, Afrika) und arbeitsfrei 2 Monate am Familienwohnsitz in Österreich verbracht werden…
Eine österreichische gemeinnützige Körperschaft, die Englischsprachkurse durchführt und in diesem Rahmen einen mittels Werkvertrages verpflichteten österreichischen Mitarbeiter für 4 bis 5 Wochen jährlich nach Großbritannien entsendet, damit dieser dort die entsprechenden Verträge mit englischen Sprachlehrern, mit englischen Gastfamilien und mit englischen Schulen über die…
Schließt eine inländische Tochtergesellschaft eines internationalen Konzerns mit einem ihrer Dienstnehmer einen Vertrag, auf Grund dessen dieser Dienstnehmer künftig für eine ausländische Konzerngesellschaft tätig werden soll (mit der er allerdings zu diesem Zweck einen gesonderten Dienstvertrag abschließt) und geht die inländische Gesellschaft in ihrem Vertrag…
Tritt ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer eines multinationalen Konzerns unter Beendigung seines inländischen Dienstverhältnisses für 5 Jahre in die Dienste einer US-Gesellschaft desselben Konzerns und wird er für diese Dauer von seiner Familie begleitet, wobei der Sohn in eine internationale Schule in den USA…
Die Frage, ob ein deutscher Staatsbürger den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen auch nach Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung bei einer österreichischen GmbH und einer damit verbundenen inländischen Wohnsitznahme weiterhin in Deutschland beibehält, weil seine Familie wegen einer 50-prozentigen Behinderung der Ehefrau in Deutschland verbleiben muss, ist eine…
Entsendet die Wiener Niederlassung einer US-Gesellschaft einen Dienstnehmer für die Dauer von 7 Monaten zu Fortbildungszwecken nach Großbritannien und scheidet dieser Dienstnehmer für die Dauer seiner Entsendung aus der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht aus (Aufgabe des inländischen steuerlichen Wohnsitzes), dann endet für diesen Zeitraum…
Beschäftigt eine österreichische Kapitalgesellschaft eine französische Staatsbürgerin, die mit ihrem Ehemann gemeinsam eine deutsche Wohnung bewohnt, die aber gleichzeitig auch in Österreich über einen Wohnsitz verfügt, dann ist zunächst festzustellen, ob sich der "Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Lebensinteressen" der Französin tatsächlich am deutschen Wohnsitz…
Ist ein in Österreich ansässiger Chemiker bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen angestellt und wird er von seinem deutschen Arbeitgeber bloß kurzfristig nach Italien und Argentinien entsandt, wobei die Tätigkeitszeiträume in jedem dieser Staaten die Fristen der "183-Tage-Klausel" (siehe Art. 15 Abs…
Wird ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer einer österreichischen Gesellschaft als Unternehmensberater in die Schweiz entsandt, dann unterliegen die Dienstnehmerbezüge der schweizerischen Besteuerung, wenn der Dienstnehmer sich in dem betreffenden Jahr länger als 183 Tage in der Schweiz aufhält (Art. 15 Abs. 2 DBA-Schweiz). Hierbei…
Verlegt ein Österreicher in der 1. Jahreshälfte seinen Wohnsitz aus Österreich in die USA, dann sind die USA nicht berechtigt, die in der 1. Jahreshälfte aus seiner in Österreich ausgeübten unselbständigen Arbeit bezogenen Gehälter der US-Besteuerung zu unterziehen. Denn die USA hatten bis zur…
Das BM für Finanzen ist bereit, in Fällen einer längeren Berufstätigkeit in Ländern, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, den Eintritt einer Doppelbesteuerung durch Maßnahmen nach § 48 BAO zu beseitigen. Hiebei kann auch dann eine Freistellung der im Ausland besteuerten Einkünfte ausgesprochen werden, wenn der inländische…
Gemäß Artikel 20 DBA-Kroatien sind Zahlungen, die ein kroatischer "Praktikant" für seinen Unterhalt, sein Studium oder seine Ausbildung erhält in Österreich steuerfrei, wenn diese Zahlungen aus Quellen außerhalb Österreichs stammen. Wird ein Kroate, der Dienstnehmer der kroatischen Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft ist, für 1…