…der für den Warenvertrieb wesentlichste Vorgang gesetzt wird, nämlich die Verkaufsverhandlungen geführt und die Kaufverträge abgeschlossen werden, wird für die sachgerechte Gewinnzuordnung nicht nach den Regeln der vereinfachten Kostenaufschlagsmethode sondern nach jenen der Wiederverkaufspreismethode (Abschn. 56 ff. AÖFV. Nr. 79/1986) vorzugehen sein. Ausgangspunkt der…
…des Unternehmens der Ausgangspunkt, wobei entscheidend ist, ob die Tätigkeit der festen Geschäftseinrichtung an sich einen wesentlichen und maßgeblichen Teil der Tätigkeit des Gesamtunternehmens ausmacht (vgl Pkt. 1.1.2. des Salzburger Steuerdialogs 2009, EAS 3399). Sollte es sich im gegenständlichen Fall der Art nach…
…in Abs. 5 zwingend vorgesehene Anwendung der Rohprämienaufteilung bei der Ergebniszuweisung an Betriebsstätten von Versicherungsunternehmen. Der durch das Rohprämienverhältnis anteilig der schweizerischen Betriebsstätte zuzuordnende Anteil am unternehmerischen Gesamtverlust bildet damit den Ausgangspunkt für den "nach ausländischem Steuerrecht ermittelten Verlust des betreffenden Wirtschaftsjahres" im Sinne von §…
…erheblicher Dokumentationsbedarf bestehen, der einwandfrei aufzeigen muss, dass die inländische Wohnung nicht ebenfalls als Ausgangspunkt für inländische Unternehmensberatung dient und dass daher kein Fall einer steuervermeidenden formalen Gewinnverlagerung nach Liechtenstein vorliegt. 17. Mai 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Fall einer Assistenzleistung der ungarischen an die österreichische Gesellschaft vorliegt, b) ein Fall einer Arbeitskräftegestellung vorliegt, oder c) ein Fall vorliegt, bei dem die österreichische Gesellschaft wirtschaftlicher Arbeitgeber ist. Zur Abgrenzung zwischen diesen Gestaltungsvarianten siehe zB EAS 929 und EAS 1314. Ausgangspunkt für die Sachverhaltsbeurteilung…
…in der Regel standardisierte Versicherungsverträge auflegen und lediglich die Prämienzahlungen einem gewissen Verhandlungsspielraum unterliegen. Ausgangspunkt für die Beurteilung, ob diese Tätigkeiten vorbereitender Art sind oder Hilfstätigkeiten im Sinne des Art. 5 Abs. 4 OECD-MA darstellen, ist die Haupttätigkeit des Gesamtunternehmens. Entsprechen die in der…
…Rahmen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens zukommt, und die somit - entsprechend Art. 5 Abs. 4 DBA Deutschland - keine Betriebsstätte zu begründen vermögen. Ausgangspunkt für die Beurteilung, ob diese Tätigkeiten bloße Hilfstätigkeiten iSd Art. 5 Abs. 4 darstellen, ist die Haupttätigkeit des Gesamtunternehmens. Entsprechen die in der…