RIS AI
13 Treffer1563 msnur geltende Fassungen
EAS 1064Deutscher als österreichischer Grenzpendler bei einer tschechischen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 49/1-IV/4/9728.04.1997

Schließt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger einen Dienstvertrag mit einer tschechischen Tochtergesellschaft einer deutschen Kapitalgesellschaft ab und gründet er in Österreich einen weiteren Wohnsitz, um an Werktagen von dort aus zu seiner tschechischen Arbeitsstätte zu pendeln, dann ist zunächst festzustellen, ob eine Verlegung der…

EAS 1588Österreicher mit deutschem Zweitwohnsitz und Grenzgängertätigkeit in der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 526/1-IV/4/0017.01.2000

…Es gehört nach dem Wortlaut der Bestimmung nicht zu den Voraussetzungen, daß die Fahrt zur Arbeitsstätte vom österreichischen Hauptwohnsitz aus angetreten wird. Deutschland kann - trotz unbeschränkter Steuerpflicht kraft deutschem Zweitwohnsitz - keine Besteuerungsrechte geltend machen, da sich einerseits der Hauptwohnsitz in Österreich befindet und da andererseits…

EAS 3415Homeoffice als Betriebsstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0323-IV/8/201827.06.2019

… 2 Abs. 1 Heimarbeitsgesetz 1960 ist "Heimarbeiter, wer, ohne Gewerbetreibender nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung zu sein, in eigener Wohnung oder selbst gewählter Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Personen, die Heimarbeit vergeben, mit der Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung oder Verpackung von Waren beschäftigt ist…

EAS 1590Home Office für deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 778/1-IV/4/9924.01.2000

…Finanzamt vorbehalten werden müssen (z.B. ob nach Art der ausgeübten Tätigkeit davon auszugehen ist, daß tatsächlich bestimmte Räume der Wohnung dauerhaft als Arbeitsstätte anzusehen sind). Sollte der deutsche Arbeitgeber in Österreich eine Betriebstätte unterhalten, dann wird hiedurch gemäß § 47 EStG seine Lohnsteuerabzugspflicht in Österreich…

EAS 3392Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte bei inländischem „Home Office“
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0333-IV/8/201706.11.2017

Begründet ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, dessen Unternehmensgegenstand die Beratung im klinischen Risikomanagement ist, ein Dienstverhältnis mit einem in Österreich ansässigen Arbeitnehmer, dessen Aufgabe es ist, die eigenständige Durchführung von Beratungsprojekten zur Patientensicherheit und klinischem Risikomanagement in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen in Italien, Österreich, Deutschland und…

EAS 3323Verkaufsmanager mit Arbeitsplatz in der privaten Wohnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0210-IV/4/201308.04.2013

Ein dänisches Unternehmen, das von Österreich aus den deutschen Markt betreut, unterliegt mit den aus dem Deutschland-Geschäft erzielten Gewinnen insoweit in Österreich der beschränkten Steuerpflicht, als es diese Gewinne durch die Funktionen einer in Österreich gelegenen Betriebstätte erzielt. Die inländische Betriebstätte eines ausländischen Unternehmens…

EAS 1705Lohnsteuerbetriebstätte in der Wohnung des Dienstnehmers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/25-IV/4/9913.09.2000

  Gemäß § 81 Abs. 2 EStG gilt jede vom Arbeitgeber im Inland unterhaltene Anlage oder Einrichtung als Betriebstätte, wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten dient. Ist daher ein Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens in Österreich in seiner eigenen Wohnung für seinen ausländischen…

EAS 3445(Keine) Homeoffice-Betriebsstätte einer geschäftsleitenden Holding
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2023-0.082.77407.07.2023

Übt eine in Österreich ansässige, im Rechnungswesen beschäftigte Mitarbeiterin einer in Deutschland ansässigen geschäftsleitenden Holding-AG ihre Tätigkeit dauerhaft drei Tage die Woche in den Räumlichkeiten der AG in Deutschland und zwei Tage die Woche in ihrer Privatwohnung (Homeoffice) in Österreich aus, so stellt sich…

EAS 2629Marktstand als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0432-IV/4/200507.07.2005

Vertreibt ein Südtiroler Gewerbetreibender in einer Tiroler Stadtgemeinde etwa 40mal pro Jahr seine Waren in einem Marktstand, den er jeweils am Freitag in einer (an diesem Tag gesperrten) Hauptstraße aufstellt, dann unterliegt er mit den erzielten Verkaufsgewinnen der österreichischen Besteuerung. Denn örtliche Einrichtungen (hier: von…

EAS 2682Arbeitskräftegestellung begründet keine Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0768-IV/4/200514.12.2005

Das Vorliegen einer Betriebstätte setzt voraus, dass in den betreffenden Räumlichkeiten die "Tätigkeit eines Unternehmens" ganz oder teilweise ausgeübt wird (Art. 5 Abs. 1 OECD-MA). Eine bloße Vermietung erweist sich als eine bloß passive Unternehmensleistung und nicht als aktive betriebliche Tätigkeit. Daher bilden jene…

EAS 1535Frage der Inlandsbetriebstätte einer deutschen ARGE
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 41/4-IV/4/9927.09.1999

Wird einer deutschen Arbeitsgemeinschaft, zu der sich zwei deutsche Kapitalgesellschaften und eine deutsche Personengesellschaft zusammengeschlossen haben, der Auftrag zur Errichtung einer inländischen Betriebsanlage samt Betriebsgebäuden und Nebengebäuden erteilt und beträgt die Bauzeit länger als 12 Monate, dann wird hiedurch für sämliche ARGE-Partner eine inländische…

EAS 3261Sicherheitsprüfungen unter Raummitbenutzung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0054-IV/4/201227.01.2012

Hat ein österreichisches Unternehmen mit einem deutschen Unternehmen einen Vertrag über Sicherheitsprüfungen abgeschlossen, die längerfristig in wechselnden Räumen des deutschen Unternehmens stattfinden, dann entsteht durch die bloße Mitbenutzung von Räumen des deutschen Unternehmens nach der derzeitigen Verwaltungspraxis in der Regel keine deutsche Betriebstätte (VPR 2010…

EAS 1521Wohnung des inländischen Servicetechnikers eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/14-IV/4/9906.09.1999

Liquidiert ein deutsches Unternehmen sein inländisches Vertriebsbüro für technische Produkte und verbleibt lediglich ein österreichischer Servicetechniker in Österreich, der für die Abwicklung von Reparaturen zuständig ist, wobei dieser über keine inländische Werkstätte verfügt, sondern die Reparaturen unter Verwendung der in seinem PKW mitgeführten Ersatzteile und…