…und ist er sonach unbeschränkt steuerpflichtig, dann könnte wohl noch ein (Zwerg-)anteil der gegenständlichen Zahlungen der in der Schweiz ansässigen GmbH zugerechnet werden, die als Arbeitsgesellschafterin der KG fungiert und in Österreich beschränkt steuerpflichtig ist; dies würde voraussetzen, dass man einen solchen Zufluss der…
Haben vier in Deutschland ansässige Personen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich je eine KG gegründet, mit der deutschen KG sodann Dienstverträge abgeschlossen wobei sie aber ausschließlich bzw. überwiegend für ihre österreichische KG in Österreich und zum größten Teil als Gebietsverkaufsleiter in Drittländern (insb…
…an einer operativen österreichischen KG beteiligt (eine österr. GmbH mit 0% Anteil ist Arbeitsgesellschafterin) und unterhält diese KG in osteuropäischen Ländern Betriebstätten und werden die in diesen Ländern erklärten Gewinnteile im Rahmen von örtlichen Steuerprüfungen erhöht, kann auf österreichischer Seite auch ohne internationalem Verständigungsverfahren eine…
…errichtend in die "M-GmbH & Co KG" umgewandelt, wobei die - ebenfalls zu 100% von der A-AG gehaltene deutsche M-GmbH als bloßer Arbeitsgesellschafter fungiert und die österreichische A-AG 100%ige Kommanditistin wird, dann geht durch diesen Umgründungsvorgang die Beteiligung an der umgewandelten X…
…österreichische Baufirma ebenfalls eine Personengesellschaft (Ö-KG), die als 100-prozentige Mutter-KG der deutschen D-KG auftritt und ist schließlich der Alleingesellschafter dieser österreichischen Mutter-KG die österreichische Ö-GmbH (die Komplementär-GmbHs der beiden KGs sind reine Arbeitsgesellschafter), dann wird zu beachten sein…
…österreichische KG ist, die zu 100% der genannten deutschen Produktions-GmbH (als Kommanditist) gehört und an der eine konzernzugehörige österreichische Management-AG als Arbeitsgesellschafter (Komplementär) beteiligt ist. Eine Doppelverwertung von Verlusten der inländischen Tochter-GmbH einer deutschen Kapitalgesellschaft scheidet wohl im Allgemeinen aus; sie könnte…
Ist eine österreichische und eine deutsche GmbH je zu 50% an einer österreichischen Arbeitsgemeinschaft (Mitunternehmerschaft) beteiligt und werden von den beiden GmbHs Arbeitskräfte an die ARGE abgestellt, dann kann darin in Bezug auf den deutschen Partner kein Fall einer internationalen Arbeitskräftegestellung gesehen werden, die zu…