…keinen durchsetzbaren Anspruch auf derartige Entschädigungsleistungen hat, wenn dieser nicht in den Produktionsverträgen gegenüber der deutschen Gesellschaft vorbehalten wurde, ist entgegenzuhalten, dass bereits in einem solchen Verzicht auf eine Entschädigungsklausel eine Fremdunüblichkeit gesetzt wurde. Ob die Entschädigung für die entgehenden Geschäftschancen von der polnischen Schwestergesellschaft…
Schließt eine österreichische Gesellschaft mit einer polnischen Gesellschaft einen Arbeitsgestellungsvertrag ab, auf Grund dessen polnische Arbeitskräfte auf österreichischen Baustellen der österreichischen Gesellschaft eingesetzt werden, so trifft die österreichische Gesellschaft die Verpflichtung, von den nach Polen fließenden Arbeitkräftegestellungsvergütungen den 20-prozentigen Steuerabzug vorzunehmen. Aus dem Zusammenwirken…
…Nr. 800/1974 kann das polnische Kammerorchester, wenn es von einem in Österreich umsatzsteuerpflichtigen Veranstaltungsunternehmen engagiert wird (nicht sonach wenn es von einer Stadtgemeinde im Rahmen ihrer umsatzsteuerlich nicht erfassten hoheitlichen Tätigkeitssphäre engagiert wird) Umsatzsteuerfreiheit in Anspruch nehmen. 24. Oktober 1992 Für den Bundesminister: Dr…
…sich die Steuerbefreiungsbestimmungen des § 3 EStG, soweit sie Leistungen der öffentlichen Hand betreffen, grundsätzlich immer nur auf die aus inländischen Mitteln stammenden Leistungen beziehen; nur in Sonderfällen wurden vergleichbare ausländische Leistungen kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung in den Kreis der steuerbefreiten Leistungen einbezogen; dies ist aber…
Die deutsche Bundesknappschaft ist ein Träger der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung und erbringt ausschließlich Leistungen im Rahmen einer gesetzlichen Rentenversicherung. Für Zeiten einer kriegsbedingten Verschleppung, Verfolgung oder Vertreibung kann eine soganannte Ersatzzeit rentensteigernd berücksichtigt werden. Außerdem ist für den Kreis der vom Fremdrentengesetz erfassten Personen (Vertriebene…
…müssten die hiefür auflaufenden Zinsen an die polnische Niederlassung weiterbelastet werden. Selbstverständlich müsste diesfalls auch der gesamte Gründungsaufwand von der polnischen Niederlassung getragen werden. Es wird jedenfalls vorzukehren sein, dass nicht auf polnischer Seite die eine Variante und auf österreichischer Seite die andere Gestaltungsvariante der…
…den Rechtsvorgänger maßgebend gewesen wäre (UFS 04.12.2006, RV/0842-W/06). Daher sind unter den vorliegenden Gegebenheiten auch nachträgliche Einkünfte auf der Abkommensebene beim Rechtsnachfolger unter der Abkommensbestimmung zu erfassen, die für den Rechtsvorgänger maßgebend gewesen wäre. Die gleichen Erwägungen gebieten, dass dann…
…genannten Bezüge ausschließlich dem österreichischen Besteuerungsanspruch. Übersteigen die Aufenthaltstage insgesamt 1 Jahr (365 Tage), so steht das Besteuerungsrecht hinsichtlich jener Bezugsteile, die auf tatsächliche Aufenthaltszeiten in Polen entfallen, Polen zu, wobei diese Bezugsteile aus der österreichischen Steuerpflicht auszuscheiden wären. Diese Beurteilung orientiert sich an jenen…
…wird das polnische Unternehmen als Subauftragnehmer des österreichischen Gesellschafters tätig, wird einerseits der Frage der Angemessenheit der Gewinnaufteilung zwischen den beiden verbundenen Unternehmen besonderes Augenmerk zuzuwenden sein (Hinweis auf die OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖFV. Nr. 79/1986). Andererseits wird von Bedeutung sein, ob das polnische Unternehmen…
…Steuerpflicht in Österreich besteht; es ist auch eher unwahrscheinlich, dass Polen die angemietete Wohnung des Konsulenten als DBA-Betriebstätte werten könnte. Ob die deutsche Firma die Konsulentenhonorare auf ein deutsches, österreichisches oder polnisches Bankkonto überweist, ist für die Bestimmung des Landes, dem das Besteuerungsrecht zusteht…
…dazu eine Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt in Österreich - kann nur insoweit stattfinden, als die Tätigkeit in Polen ausgeübt wird (Arbeitszeiten, die auf polnischem Staatsgebiet zugebracht werden). Ob die Wahrnehmung der Steuerpflicht in Österreich nur im Veranlagungsweg oder auch im Lohnsteuerabzugsweg zu erfolgen hat, hängt davon ab…
…würde aber auch in reziproken Fällen auf österreichischer Seite so gehandhabt werden. Entsendet ein polnisches Unternehmen laufend Bauarbeitskräfte an österreichische Baustellen, dann würde zwischen solchen Entsendungsfällen ein innerer Entsendungszusammenhang auch dann angenommen werden, wenn die polnischen Bauarbeiter hierbei an verschiedenen österreichischen Baustellen eingesetzt werden. Durch…
Gemäß Artikel 11 Abs. 3 lit. d DBA-Polen sind Zinsen "für ein von einer Bank gewährtes Darlehen jeder Art" von der Quellenbesteuerung zu befreien. Der Begriff "Darlehen" ist im Doppelbesteuerungsabkommen nicht definiert. Aus dem Abkommenszusammenhang ist aber erkennbar, dass der Begriff weit auszulegen ist…
…die Zahnarztpraxis) ausschließlich in Deutschland gelegen war, könnte auf deutscher Seite auf der Grundlage von Artikel 8 des Doppelbesteuerungsabkommens Anspruch auf Besteuerung erhoben werden. Sollte dies zutreffen - diesbezüglich wären entsprechende Feststellungen auf deutscher Seite zu treffen - dann wäre Österreich bereit, diese Rente (unter Progressionsvorbehalt) korrespondierend…
…2 DBA-Polen teilt Österreich das Besteuerungsrecht an Vergütungen zu, die ein polnischer Chorverein für ein Gastspiel in Österreich erhält. Absatz 2 des Artikels 17 bezieht sich hierbei auf die Einkünfte des Rechtsträgers des Chores (Chorverein), während Absatz 1 des Artikels 17 für die Gagen…
…18 Abs. 2 des DBA ex 2000) verwendete Begriff "Sozialversicherung" dahingehend auszulegen ist, dass er alle Versicherungen umfasst, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Das deutsche Konkursausfallgeld, Schlechtwettergeld und Wintergeld wurde daher der Steuerzuteilungsregel für Sozialversicherungen zugeordnet. Nach der in EAS 1674…
Renten, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Wiedergutmachung an politisch Verfolgte von der Bundesrepublik Deutschland gewährt werden, sind in Österreich gemäß Art. 10 Abs. 2 Z 3 DBA-Deutschland steuerfrei. Derartige Renten bleiben auch bei Anwendung des Progressionsvorbehaltes außer Ansatz (AÖF Nr. 119/1965…
Übernimmt eine in der Slowakei ansässige Pflegerin in Österreich die Betreuung einer pflegebedürftigen Person, so ist grundsätzlich von einer gewerblichen Betätigung der Pflegekraft auszugehen (EStR 2000 Rz 1616). Ihre Pflegeeinkünfte fallen daher unter Artikel 7 des mit der Slowakei weiterhin anwendbaren DBA-CSSR. Die slowakischen…
…bei der Besteuerung den unbeschränkt Steuerpflichtigen gleichgestellt ist, ist folglich berechtigt, Darlehensrückzahlungen für ihr deutsches Eigenheim in gleicher Weise als Sonderausgabe steuermindernd geltend zu machen wie unbeschränkt Steuerpflichtige dies für ihre inländischen Eigenheime in Anspruch nehmen können. Es liegt im Rahmen der Mitwirkungsverpflichtung der Steuerpflichtigen…
…einzustufen sind und die auf Grund der weiter bestehenden unbeschränkten Steuerpflicht des Polizeibeamten der Einkommensbesteuerung in Österreich unterliegen. Der Umstand, dass auf Grund einer zwischen der EU und Albanien abgeschlossenen Vereinbarung in Albanien Steuerfreiheit zu gewähren ist, hat keine Rückwirkung auf die Steuerpflicht in Österreich…