…die auf die tschechischen Gewinnausschüttungen entfällt. Fällt im Jahr des Bezuges der Gewinnausschüttung bloß Mindestkörperschaftsteuer an, dann belastet diese im wirtschaftlichen Ergebnis diesen - an sich nach § 10 Abs. 2 KStG steuerfreien - Einkünftezufluss. Durch abkommensgemäße Anrechnung kann jedoch die in diesem Jahr eintretende Doppelbesteuerung beseitigt werden…
…000) ist sie "verloren". Körperschaftsteuervorauszahlungen und damit auch die mit einer solchen Wirkung ausgestattete Mindestkörperschaftsteuer können und sollen die Verwertbarkeit anrechenbarer Auslandssteuern nicht schmälern. Die Auslandssteueranrechnung hat daher im Verhältnis zur Anrechnung der Mindestkörperschaftsteuer vorrangig zu erfolgen. 16. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
…Vorschreibung der Mindestkörperschaftsteuer führt, dann kann die in Italien von den 1998 zugeflossenen Lizenzgebühren mit 10% einbehaltene Quellensteuer auf die österreichische Mindestkörperschaftsteuer 1998 angerechnet werden. Fällt in einem Folgejahr wieder die Regelkörperschaftsteuer an, dann kann nur mehr die um die DBA-Anrechnung gekürzte Mindestkörperschaftsteuer auf…
…Durch abkommensgemäße Anrechnung kann jedoch die in diesem Jahr eintretende Doppelbesteuerung beseitigt werden. Sollten in einem Folgejahr steuerpflichtige Einkünfte bezogen werden und Regelkörperschaftsteuer anfallen, dann würde nur mehr die um die DBA-Anrechnung gekürzte Mindestkörperschaftsteuer auf diese Steuer anzurechnen sein (in diesem Sinn auch EAS…
…allfällige Abzugssteuern) anzusetzen (in diesem Sinn auch EAS.888). In Jahren, in denen Mindestkörperschaftsteuer anfällt, kommt eine Anrechnung der tschechischen Quellensteuer nur insoweit in Betracht, als die Körperschaftsteuer dieses Jahres als auf die tschechischen Lizenzgebühren entfallend anzusehen ist. 08. August 1997 Für den Bundesminister: Dr…
…Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum Erlöschen ihrer unbeschränkten Steuerpflicht und folglich auch nicht zur Entbindung von der Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer. Ob für den Fall, dass es sich bei der Gesellschaft um eine bloße inländische Sitzgesellschaft (ohne inländischer Betriebstätte und ohne inländischem Immobilienbesitz…
…Gesamteinkommen der Kapitalgesellschaft sonach negativ, dann kommt es gemäß § 24 Abs. 4 KStG zum Anfall der mit VZ-Wirkung ausgestatteten Mindestkörperschaftsteuer. Dieser Effekt tritt auch dann ein, wenn die Nullbesteuerung in Österreich auf einen nach DBAs vorzunehmenden negativen Progressionsvorbehalt zurückzuführen ist. Der EU-Beitritt Österreichs…
…grundsätzlich nur mehr mit inländischen Betriebstätten- bzw. Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum Erlöschen ihrer unbeschränkten Steuerpflicht und folglich auch nicht zur Entbindung von der Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer (KStR 2001 Rz 1499, EAS 2539 im Verhältnis zu Deutschland und EAS 1185 im Verhältnis…
Ausländische Steuern sind nach Maßgabe der Bestimmungen der in Betracht kommenden Doppelbesteuerungsabkommen auf jene österreichische Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) anzurechnen, die auf die anrechnungsbegünstigten ausländischen Einkünfte entfällt. Dies hat u.a. zur Folge, dass Einkünfteidentität nicht aber Steuerzeitraumidentität bestehen muss. Fließen daher Gewinnausschüttungen einer schweizerischen GesmbH…
…besteuert. Die Ermittlung des allein dem Organträger zustehenden "Anrechnungshöchstbetrages" erfolgt nach den Grundsätzen der "per country limitation" unter Zusammenfassung aller durch Anrechnung begünstigten britischen Einkünfte sowohl des Organträgers als auch der Organgesellschaft. Durch Anrechnung begünstigt sind aber aus den vorgenannten Gründen nur die britischen Betriebstätteneinkünfte…
Gemäß Artikel 23 Abs. 3 lit. a DBA-Italien sind italienische Steuern bis zur Höhe jener österreichischen Körperschaftsteuer anzurechnen, die "auf die Einkünfte, die in Italien besteuert werden dürfen, entfällt" ("anrechenbarer Höchstbetrag"). Aus dieser Abkommensbestimmung folgt, dass für die Ermittlung des "anrechenbaren Höchstbetrages" eine Zusammenfassung…
…Für eine Anrechnung kommen daher nur 13.650 Euro (91.000 Euro*0,15) und nicht 14.400 Euro in Betracht. Nimmt die Ö-GmbH in der Folge eine Weiterausschüttung der aus Deutschland mit 76.600 Euro ankommenden Gewinnausschüttung in Höhe von 75.600 Euro…
…für die im anderen Staat eine Steuerentlastung erwirkt werden kann, für eine Anrechnung in Österreich ungeeignet; denn sie erzeugen keine Doppelbesteuerung. Ist daher ein österreichischer Abgabepflichtiger an einer amerikanischen "Limited partnership" beteiligt und ergibt sich nach österreichischem Recht in einem bestimmten Jahr ein positiver zur…
Gemäß Artikel 23 Abs. 1 lit. b DBA-Kroatien ist die Anrechenbarkeit kroatischer Zinsenquellensteuern mit der österreichischen Einkommen/Körperschaftsteuer begrenzt, die auf die kroatischen Zinseneinkünfte entfällt. Reicht die österreichische Körperschaftsteuer wegen der Berücksichtigung von Verlustvorträgen nicht zur Gegenverrechnung mit den kroatischen Quellensteuern aus, entfällt sonach…
Hält eine in Österreich ansässige natürliche Person 100% der Anteile einer österreichischen GmbH, die ihrerseits zu 80% an einer deutschen GmbH beteiligt ist, und gewährt Deutschland der österreichischen Mutter-GmbH keine Vollentlastung von der deutschen Kapitalertragsteuer, sondern wird die deutsche Kapitalertragsteuer auf der Grundlage von…
…Welteinkommen zu besteuern. Die Doppelbesteuerung wird in der Weise beseitigt, dass die beiden Staaten wechselseitig die von Einkünften aus Quellen des jeweiligen anderen Staates erhobenen Steuern zur Anrechnung zulassen. Diese Anrechnungsverpflichtung gilt in Österreich auch für die so genannte "Alternative Minimum Tax" (AMT), die nach…
…hat in zwei Entscheidungen die bisher von der Finanzverwaltung "steuerpflichtigenfreundlich" vertretene DBA-Auslegung verworfen, derzufolge Auslandssteuern auf die Mindestkörperschaftsteuer angerechnet werden können. Während die Mindestkörperschaftsteuer aber noch so gesehen werden kann, dass sie die in das negative Einkommen aufgenommenen anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte belastet (mit anderen Worten…
… Eine österreichische GesmbH, die niederländische Aktien in ihrem Betriebsvermögen hält, ist berechtigt, die Anrechnung einer 15%igen niederländische Quellensteuer auf die österreichische Körperschaftsteuer, die auf die niederländischen Aktiendividenden entfällt, geltend zu machen. In Veranlagungsjahren, in denen keine österreichische Körperschaftsteuer auf die niederländischen Dividenden entfällt (weil…
…10 mit jeweils ATS 13 Mio. der Besteuerung zugeführt werden, dann kann die im Jahr 1 mit 5% in Höhe von ATS 6,5 Mio bezahlte tschechische Quellensteuer nur auf 10 Jahre verteilt zur Anrechnung gebracht werden. Dies deshalb, weil bei der Veranlagung des Jahres…
…diese tschechische Steuer in Österreich nicht zur Anrechnung gebracht werden. Dies deshalb, weil die tschechische Gewinnausschüttung gemäß § 10 Abs. 2 KStG 1988 von der österreichischen Körperschaftsteuer befreit ist und sonach keine österreichische Körperschaftsteuer zur Verfügung steht, auf die eine Anrechnung erfolgen könnte (siehe auch BFH…