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EAS 262Seminarveranstaltungen durch eine schweizerische Genossenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3369/1/1-IV/4/9314.06.1993

Veranstaltet eine schweizerische Genossenschaft in verschiedenen österreichischen Hotels Fachseminare und werden hiefür von einem in Österreich tätigen Arbeitskreis freiberuflich schaffender Psychotherapeuten Anmeldungen entgegengenommen und das Inkasso durchgeführt, so ist nicht auszuschließen, dass diesem Arbeitskreis die Funktion eines ständigen Vertreters im Sinn von Artikel 5 Abs…

EAS 3078Ausschüttungsfiktion bei grenzüberschreitenden Umwandlungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1382-IV/4/200905.07.2009

…deutschen Gesellschafter. Diese fiktiv ausgeschütteten Gewinne gelten nicht rückwirkend mit dem Umwandlungsstichtag, sondern mit dem Tag der Anmeldung des Umwandlungsbeschlusses zur Eintragung ins Firmenbuch als ausgeschüttet. Auch wenn keine tatsächliche Ausschüttung stattfindet, unterfällt dennoch die Fiktivausschüttung der Dividendenregel des Artikels 10 DBA-Deutschland, wobei keine…

EAS 2162Erwerb einer wesentlichen Beteiligung an einer österreichischen GmbH von einer unter Gerichtsaufsicht stehenden koreanischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2942/3-IV/4/0205.11.2002

…zur Leistung eines Kapitalertragsteuerabzuges zu verpflichten. Der Körperschaftsteuerbescheid muss unter den gegebenen Umständen händisch erstellt werden; die Zustellung an die koreanische Kapitalgesellschaft und die erforderliche Anmeldung im koreanischen Gerichtsverfahren könnte unter Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörde in Korea erfolgen. 05. November 2002 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 1629In Österreich nichtansässige Kunden inländischer Banken mit US-Kapitalerträgen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/2-IV/4/0028.03.2000

…dann wird die Bank nach der bereits bisher (im Geltungsbereich des DBA-USA-1956) geübten Praxis auch weiterhin (im Geltungsbereich des DBA-1996) die Differenzsteuerbeträge einbehalten und (unter formloser brieflicher Anmeldung) auf das Postscheckkonto des BM für Finanzen zwecks Rückleitung in die USA einzuzahlen haben…

EAS 2049Ausländische Informationsstellen für Gesundheitsseminare
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/1-IV/4/0229.04.2002

…wenn sie die Büros als DBA-Betriebstätten werten, weil zB festgestellt wird, dass über diese Büros die Anmeldungen für die in Hotels stattfindenden Seminarveranstaltungen erfolgen, dh. wenn diese Büros in den "Produktverkauf" (=Vermarktung der von der österreichischen Gesellschaft entwickelten gesundheitsfördernden Verhaltensweisen im Weg von Seminarveranstaltungen…