RIS AI
4 Treffer1505 msnur geltende Fassungen
EAS 1803Dividendenbezug durch eine Auslandsholding operativer EU-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/17-IV/4/0119.02.2001

…amtliche Ansässigkeitsbescheinigung) und allfälliger ergänzender Auskünfte und Dokumentationen einen Rückerstattungsanspruch der ausländischen Holdinggesellschaft anerkennen würde. Hiedurch wird dem Amt keine zusätzliche Arbeit verursacht, da es sich mit diesen Fragen in einem der Gewinnausschüttung folgenden Rückerstattungsverfahren ohnedies auseinandersetzen müsste; die amtliche Kontrolle wird sonach nur der…

EAS 871Dividendenbezug durch eine Auslandsholding operativer EU-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/11-IV/4/9630.04.1996

…amtliche Ansässigkeitsbescheinigung) und allfälliger ergänzender Auskünfte und Dokumentationen einen Rückerstattungsanspruch der ausländischen Holdinggesellschaft anerkennen würde. Hiedurch wird dem Amt keine zusätzliche Arbeit verursacht, da es sich mit diesen Fragen in einem der Gewinnausschüttung folgenden Rückerstattungsverfahren ohnedies auseinandersetzen müsste; die amtliche Kontrolle wird sonach nur der…

EAS 897Gewinnausschüttungen an EU-Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 198/1-IV/4/9602.07.1996

…amtliche Ansässigkeitsbescheinigung) und allfälliger ergänzender Auskünfte und Dokumentationen einen Rückerstattungsanspruch der ausländischen Holdinggesellschaft anerkennen würde. Hiedurch wird dem Amt keine zusätzliche Arbeit verursacht, da es sich mit diesen Fragen in einem der Gewinnausschüttung folgenden Rückerstattungsverfahren ohnedies auseinandersetzen müsste; die amtliche Kontrolle wird sonach nur der…

EAS 3357Mittelbare Besicherung im Fall von outbound-Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0750-VI/8/201421.11.2014

…weitere Kapitalgesellschaft als Darlehensempfänger zwischengeschaltet wird, da dies für den saudi-arabischen Investor, der sämtliche seiner Kapitalgesellschaften unter seiner Kontrolle behält, nichts an der Zugriffsmöglichkeit auf das inländische Immobilienvermögen ändern würde. Ein Steuerabzugsverfahren ist für die gegenständlichen Zinsen nicht vorgesehen, sodass die Steuererhebung durch Veranlagung…