…eine Abzugssteuer von 15% sonach 1.350.000 EUR erhoben worden sind, wobei infolge einer Verlustentwicklung bei der österreichischen Muttergesellschaft in diesen Jahren nur 340.000 EUR abkommenskonform in Österreich angerechnet werden konnten, dann verbleibt damit ein nicht angerechneter Rest an belgischer Quellensteuer von 1…
…schweizerischen Arbeitgeber aufgenommen hat, die in der Schweiz erhobene Quellensteuer in diesen Jahren in Österreich nicht zur Anrechnung bringen kann, weil auf Grund des Verlustausgleiches keine österreichische Einkommensteuer von den schweizerischen Bezügen erhoben wird, auf die eine Steueranrechnung vorgenommen werden könnte. Da die schweizerischen Einkünfte…
…gemäß § 6 Z 13 EStG zu einer zwingenden Beteiligungsaufwertung und damit zu einer Kompensierung der seinerzeitigen Steuerminderungen führt. Der Umstand, dass anlässlich der Umgründung von der österreichischen Mutter-GmbH ein den Beteiligungswert erhöhendes kapitalersetzendes Darlehen gewährt wurde, steht der inländischen Teilwertabschreibung selbst dann nicht entgegen…
…von der einbringenden GmbH nach § 202 Abs. 1 HGB mit dem handelsrechtlichen Buchwert der eingebrachten Mitunternehmeranteiles angesetzt worden sein, ist er in der Steuerbilanz der GmbH dessen ungeachtet mit dem Gegenwert von minus DM 0,5 Mio. anzusetzen und es kann folglich keine nachfolgende Abschreibung…
…aus Rumänien bezogen, die gemäß Art. 12 Abs. 2 DBA-Rumänien in Rumänien einer Abzugsbesteuerung von 10% unterworfen werden dürfen, wobei die Entrichtung dieser Abzugssteuer erst 1996 erfolgt, dann ist bei Erstellung der österreichischen Jahresabschlüsse der Jahre 1994 und 1995 zu bedenken, dass die Anrechnung…
…die dieser maßgebenden Steuerzuteilungsregel des DBA zuzuordnen sind. Dies gilt nicht für Wertminderungen der Einkunftsquelle. Denn weder ein Wertzuwachs noch auch ein Wertverlust einer Kapitalanlage ist von Artikel 11 des OECD Musterabkommens erfasst. Durch Wertberichtigungen eines Auslandskredites verursachte Betriebsausgaben kürzen daher nicht die durch Anrechnung…
…in den Vorjahren während der Aktivzeit zu leistenden Pensionskassen-Pflichtbeiträge zu entfalten. Denn der maßgebende Kausalzusammenhang ist zwischen den Beitragsleistungen und den Aktivbezügen gegeben; es besteht hingegen keine Kausalverknüpfung (weder im Sinn von § 20 Abs. 2 EStG noch im Sinn der DBA-Steuerzuteilungsregeln) mit den…
…wobei die Steuerpflicht gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 im Wege der Abzugsteuer wahrzunehmen ist. Eine direkte Anwendung von in DBA normierten Befreiungen kann bei steuerabzugspflichtigen Einkünften grundsätzlich nur unter den Voraussetzungen der DBA-Entlastungsverordnung (BGBl. III Nr. 92/2005; DBA-EVO) erfolgen…
…maßgebende Kausalzusammenhang wurde zwischen den Beitragsleistungen und den Aktivbezügen gesehen und es wurde keine Kausalverknüpfung (weder im Sinn von § 20 Abs. 2 EStG noch im Sinn der DBA-Steuerzuteilungsregeln) mit den Pensionszahlungen angenommen. Diese Rechtsbeurteilung ist mittlerweile auch von schweizerischer Seite bestätigt worden (AÖF Nr…
Wurden auf der Grundlage des DBA-Schweiz die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft an ihre schweizerische Schwestergesellschaft gezahlten Lizenzgebührenzahlungen einer 5-prozentigen österreichische Quellensteuer (§ 99 EStG) unterzogen und wird in der Folge im Zuge einer österreichischen Betriebsprüfung der Lizenzgebührenfluss einer österreichischen KG zugerechnet und bei…
…in Österreich im Verhältnis zu DBA-Partnerstaaten in gleicher Weise zu berücksichtigen, wie wenn mit dem betreffenden Staat kein Abkommen bestünde. Hat daher ein inländischer Abgabepflichtiger im Jahr 1 in einem DBA-Partnerstaat Verluste erlitten, die weder im Ausland noch bei Ermittlung des Welteinkommens nach …
Ausländische Steuern sind nach Maßgabe der Bestimmungen der in Betracht kommenden Doppelbesteuerungsabkommen auf jene österreichische Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) anzurechnen, die auf die anrechnungsbegünstigten ausländischen Einkünfte entfällt. Dies hat u.a. zur Folge, dass Einkünfteidentität nicht aber Steuerzeitraumidentität bestehen muss. Fließen daher Gewinnausschüttungen einer schweizerischen GesmbH…
…zulässig, könnte dieser durch DBA-Recht nicht mehr verwehrt werden. DBA-Recht kann österreichische Besteuerungsansprüche lediglich beschränken, nicht aber österreichische Besteuerungsansprüche (durch Untersagung des Abzuges von im innerstaatlichen Recht zulässigen Aufwendungen) erhöhen. Wäre daher ein Abzug nachträglich geleisteter Betriebsausgaben in Österreich nach inländischem Recht zulässig…
…dass hier das eigenartige Ergebnis eintritt, dass das österreichische Unternehmen insgesamt einen Gewinn von S 1,800.000 erzielt, dafür aber in keinem der beiden Staaten Steuer entrichten muss: | Jahr 1 | Österreich | 2.000.000,00 | | Deutschland | - 2…
…1957). Hat daher ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1972 in deutschen Betriebstätten einen Verlust von rd. S 20,000.000 erlitten und im gleichen Jahr aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft einen Veräußerungsgewinn von rd. S 15…
Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen und deutsches Betriebstättenvermögen (auch wenn dieses in der Form einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft gehalten wird) aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen…
…1 Z 5 EStG bezieht sich auf alle Formen von Beratungsleistungen kaufmännischer und technischer Art. Die abzugspflichtige Beratungsleistung ist allerdings von der nicht abzugspflichtigen kaufmännischen oder technischen Leistung selbst zu unterscheiden. Der Wareneinkauf oder eine Entgegennahme von Bestellungen fällt selbst dann nicht unter den Begriff…
…Verlustentstehungsjahr solcherart die Auslandsverlustverwertung in Österreich, besteht im Gewinnfolgejahr auf Grund des DBA-Deutschland ein Anrecht, dass der gesamte deutsche Betriebstättengewinn von der österreichischen Besteuerung auch dann freigestellt wird, wenn der Vorjahresverlust nach deutschem Recht auf diese Betriebstättengewinne vorgetragen wird. Denn die ungekürzte Gewinnfreistellung im…
…Dies auch dann, wenn der für Lizenzgebühren geltende Artikel ein Quellenbesteuerungsrecht vorsehen sollte. Denn Zahlungen für die Erlangung eines Exklusivvertriebsrechtes stellen keine "Lizenzgebühren" im Sinn von Artikel 12 OECD-MA dar (Z 10.1 des OECD-Kommentars zu Art. 12 OECD MA; idF des Update…
…dass die durch die Abschreibung dieser stillen Reserven in den Händen des österreichischen Anteilserwerbers verursachten Steuermindereinnahmen von derselben Steuerverwaltung getragen werden. Allerdings ist vorzukehren, dass die ausländische Steuerverwaltung das Doppelbesteuerungsabkommen korrespondierend interpretiert, da nur so die Gefahr einer Doppelverwertung der Abschreibungen vermieden werden kann (Reziproker…