…bzw. Tätigkeitsort) in Liechtenstein gelegen ist. Werden hingegen Einkünfte aus "selbständiger Arbeit" im Sinn von Artikel 14 DBA-Liechtenstein erzielt, verpflichtet das DBA, solche Einkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Angesichts des beachtlichen Steuergefälles zwischen Österreich und Liechtenstein besteht ein starker fiskalischer Anreiz, Einkünfte…
…Einkünften aus selbständiger Arbeit. Gemäß Art. 3 Abs. 2 des Abkommens ist in derartigen Fällen daher auf das inländische Recht zurückzugreifen. Damit wird auf österreichischer Seite die Trennungslinie zwischen den beiden Abkommensbestimmungen durch die innerstaatliche Abgrenzung zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb und jenen aus selbständiger Arbeit…
Zum Unterschied von anderen österreichischen DBAs spielt im DBA-Liechtenstein die Abgrenzung zwischen der "selbständigen Arbeit" nach Art. 14 des Abkommens und den "Unternehmensgewinnen" nach Art. 7 des Abkommens deshalb eine entscheidende Rolle, weil im erstgenannten Fall das Steuerfreistellungsverfahren, im zweitgenannten Fall aber das Steueranrechnungsverfahren…
…inhaltlich gleicher Begriff von "Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts" existiert und wenn dieser im innerstaatlichen Körperschaftsteuerrecht beider Staaten im Grunde inhaltsgleich angewendet wird. Die Verknüpfung des abkommensrechtlichen Begriffes der "gewerblichen Tätigkeit" mit dem innerstaatlichen Begriff der "Betriebe gewerblicher Art" wird auf der…
…Folge bis Ende Oktober als Tätigkeit eines selbständigen Unternehmensberaters (im Subauftragsverhältnis zu einer österreichischen Nachfolgegesellschaft des seinerzeitigen Arbeitgebers) fortgesetzt wird, dann unterliegen die von Jänner bis April gezahlten Dienstnehmereinkünfte der Besteuerung in der Schweiz. Ob die in der Folge als selbständiger Unternehmensberater bezogenen Honorare der…
…Vorliegen einer inländischen Betriebstätte führen. Allerdings wird hier eine zwischen der österreichischen und deutschen Steuerverwaltung einheitliche Betrachtung zu verlangen sein. Sollte daher die Eigenbeurteilung von Parteienseite bei Abstimmung mit den lokalen zuständigen Behörden der beiden Staaten einen Besteuerungskonflikt erkennen lassen, müsste der Fall im Rahmen…
…des EAS-Verfahrens nicht beantwortet werden. Denn es wird entscheidend darauf ankommen, ob die betreffende Tätigkeit nach österreichischem Recht als freiberuflich selbständige oder als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist (Hinweis auf EStR 2000 Rz 5266 und AÖF Nr. 265/1992). Nur im erstgenannten Fall würde jener…
…die EStR 2000 nicht übernommen und wird daher in dieser Form nicht mehr aufrechterhalten. Auf Grund eines mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahrens ist auf den gegenständlichen Fall allerdings nicht die Zuteilungsregel für Einkünfte aus selbständiger Arbeit, sondern jene für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit anzuwenden (AÖFV…
…Fall kürzt die Gestellungsvergütung den Gewinn des schweizerischen Beschäftigers und geht damit ebenfalls zu Lasten des schweizerischen Steueraufkommens. Gegenstand der Konsultationsverhandlungen im Jahr 1999 war ausschließlich, die Frage der Arbeitgebereigenschaft bei Arbeitskräfteüberlassungen zu klären, nicht aber einen Unterschied zwischen den beiden genannten Fallgruppen herbeizuführen. Bundesministerium…
Übersiedelt die Dienstnehmerin einer österreichischen GmbH aus privaten Gründen nach Deutschland und bleibt ihr Dienstverhältnis in der Form aufrecht, dass es als Telearbeitsverhältnis in Heimarbeit weitergeführt wird, dann wird hierdurch keine Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers in Deutschland begründet (EAS 1763). Soweit die Gehaltsbezüge auf diese…
Übernimmt ein als Konsulent im Bereich Prozessleittechnik selbständig tätiger Diplomingenieur im Herbst 1999 den Auftrag zur Mitwirkung an der Inbetriebnahme einer Anlage bei einer norwegischen Firma und wird diese Mitwirkung Ende Dezember 2000, also nach mehr als 12 Monaten, beendet, dann wird Norwegen nicht entgegengetreten…
…Vorliegen einer Betriebstätte setzt voraus, dass in den betreffenden Räumlichkeiten die "Tätigkeit eines Unternehmens" ganz oder teilweise ausgeübt wird (Art. 5 Abs. 1 OECD-MA). Eine bloße Vermietung erweist sich als eine bloß passive Unternehmensleistung und nicht als aktive betriebliche Tätigkeit. Daher bilden jene Räumlichkeiten…
…der Lohnsteuerrichtlinien 1999 zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, unter besonderen Gegebenheiten aber auch zu solchen aus selbständiger Arbeit führen. Von der Lösung dieser Frage hängt ab, ob Artikel 15 oder Artikel 14 des DBA-Schweiz Anwendung findet. Wird die Tätigkeit des Musiklehrers als selbständig eingestuft…
…dass die nach Artikel 19 Abs. 3 DBA-Deutschland vorzunehmende Abgrenzung zwischen der gewerblichen und hoheitlichen Tätigkeit eines Vertragstaates sich nach jenen Grundsätzen richten soll, die im innerstaatlichen Ertragsteuerrecht der beiden Staaten für die Bestimmung der Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechtes gelten…
…Aber auch diese Frage, ob eine "vortragende Tätigkeit" im engen Wortsinn des DBA in Österreich ausgeübt wird oder nicht, müsste erforderlichenfalls als Sachverhaltsfrage von den Abgabenbehörden der 1. Instanz beurteilt werden; wobei eine übereinstimmende Beurteilung auf deutscher und österreichischer Seite nötig ist; sollte diese nicht…
…OECD-MA im Sinne eines "wirtschaftlichen Arbeitgebers" zu verstehen ist, nur für Passivleistungen, nicht hingegen für "Aktivleistungen" (so zB Beratungsleistungen, Schulungsleistungen, Überwachungsleistungen und andere Assistenzleistungen durch das entsendende Unternehmen; vgl. den Erlass des BMF vom 12.06.2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014, Abs…
…Dienstleistungen und Beratung" den Auftrag eines österreichischen Kunden übernommen, seine kaufmännischen Prozesse auf IAS umzustellen, die notwendigen Umstellungsmaßnahmen im verwendeten EDV-System festzulegen sowie die Umstellungsmaßnahmen zu implementieren und zu testen und führt sie diesen Auftrag durch Beiziehung eines in Deutschland ansässigen selbständigen EDV- und…
…dass der einzige Arbeitsort des Angestellten in den grenznahen Räumen des österreichischen Unternehmens gelegen ist und der Dienstvertrag lediglich eine Arbeitszeit von 3 x 8 Stunden pro Woche vorsieht und sonach die dienstliche Anwesenheit am österreichischen Arbeitsort nur 3 mal wöchentlich erforderlich ist. Der einschränkende…
…8 Abs. 2 des Abkommens lediglich für Fälle freiberuflicher Tätigkeit gilt. Die Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers gilt nach österreichischem Recht als sonstige selbständige Arbeit und ist daher gemäß Artikel 8 Abs. 1 des Abkommens im Tätigkeitsstaat steuerlich zu erfassen." Die diesem Verständigungsergebnis zugrundeliegende Argumentation, dass…
Ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger, der die gewerbliche Tätigkeit eines Filmcutters ausübt und der für deutsche Auftraggeber diese Tätigkeit tageweise auch in den Räumlichkeiten der deutschen Firmen durchführt, unterliegt mit den hierfür bezogenen Einkünften der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Denn die Nutzung von Räumlichkeiten…