…83/14/0107). Hat eine in Italien ansässige natürliche Person ihr österreichisches gewerbliches Einzelunternehmen mit ausschließlicher inländischer Betriebstätte im Jahr 1993 veräußert und wurde bei der seinerzeitigen steuerlichen Erfassung des Betriebes in Österreich eine Pensionsrückstellung berücksichtigt, dann unterliegen die im Jahr 1995 anfallenden nachträglichen Einkünfte…
…ehemaligen gewerblichen Tätigkeit einer Betriebstätte obliegt dem Betriebstättenstaat (VPR 2010 Rz 244 und VwGH 6.3.1984, 83/14/0107). Die nachträglichen Einkünfte werden aber der inländischen Betriebstätte nur dann zuzurechnen sein, wenn sie kausal durch die in dieser Betriebstätte ausgeübten Funktionen erwirtschaftet worden sind…
…unter den Begriff "öffentliche Kassen" fallen, da dieser Begriff nur die Kassen der Gebietskörperschaften erfasst (VwGH 20.09.1983, 83/14/0002). Die beschränkte Steuerpflicht von Leistungen aus der österreichischen Sozialversicherung gründet sich daher auch nicht auf den in § 98 EStG 1988 aufgenommenen Tatbestand der…
…auch gegen die zitierte Regelung des ESt-RL 1984 sprechen, ist im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht möglich. Bezüglich des VwGH-Erkenntnisses vom 6.3.1984, Zl. 83/14/0107, sei angemerkt, dass darin lediglich eine sich aus § 1 EStG ergebende Rechtsfolge zum Ausdruck kommt…
…Pkt. 1.3.4 des BMF-Erlasses vom 8. April 1994, GZ 14 0210/6-IV/14/93). In solchen Fällen (also nur dann, wenn Endbesteuerungswirkung eintritt) können die inländischen Banken die DBA-konforme Steuerentlastung durch eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf die KESt vornehmen. Es…
…dass eine zeitverschobene juristische Doppelbesteuerung, die aufgrund einer festgestellten bzw. zu erwartenden Unionsrechtswidrigkeit (siehe dazu auch das BMF-Schreiben des dBMF vom 4.4.2018, IV B 3 - S 2411/07/10016-14, zur unionsrechtskonformen Anwendung des § 50d Abs. 3 dEStG) der deutschen Vorschrift des…
…Die sodann nicht direkt zuordnungspflichtige Restgröße der Bezüge (einschließlich beispielsweise der Weihnachts- und Urlaubsremunerationen, sowie des 13. und 14. Monatsbezuges) wird sodann nach dem Tagesschlüssel aufgeteilt, wobei dies auch für die mit diesen Bezugsteilen im Zusammenhang stehenden Werbungskosten gilt" (siehe EAS 1466). In dem der…