RIS AI
5 Treffer1508 msnur geltende Fassungen
EAS 502Im öffentlichen Dienst der Schweiz und Liechtenstein stehende österreichische Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 1272/1/1-IV/4/9422.09.1994

…nicht gelten soll, wenn es sich um Arbeitnehmerbezüge im Zusammenhang mit einer kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeit öffentlich-rechtlicher Stellen Liechtensteins handelt (z.B. Betrieb eines Hallenbades, einer Druckerei, eines Verkehrsbüros, einer Krankenanstalt, eines Pflegeheimes, usw.). Sind österreichische Grenzgänger bei solchen öffentlichen Einrichtungen beschäftigt, unterliegen sie…

EAS 933Revisionsprotokoll zum DBA-Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 12/57-IV/4/9621.08.1996

…unter Artikel 19 DBA-Schweiz fallende Bezüge (Bezüge aus öffentlichen Kassen) unter Anrechnung der schweizerischen Quellensteuer zu besteuern, falls die den Bezügen zugrunde liegende Tätigkeit in der Schweiz ausgeübt wird. Für die im Schweizer Verkehrsbüro in Wien beschäftigten Angestellten tritt damit keine Veränderung ihrer Besteuerungssituation…

EAS 3260Wegzug eines ÖBB-Pensionisten in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0055-IV/4/201227.01.2012

…österreichische juristische Person öffentlichen Rechts im Sinn der einschlägigen DBA-Bestimmungen gewertet (EAS 609, EAS 952, EAS 2026, EAS 2126). Diese Rechtslage hat sich indessen durch das Bundesbahnstrukturgesetz 2003, BGBl. I Nr. 138/2003, geändert. Denn gemäß § 2 dieses Gesetzes hatte der Bundesminister für Verkehr…

EAS 2604Grenzgänger als Mitarbeiter eines deutschen Gemeindebauhofes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0248-IV/4/200525.04.2005

…3 DBA-Deutschland vorzunehmende Abgrenzung zwischen der gewerblichen und hoheitlichen Tätigkeit eines Vertragstaates sich nach jenen Grundsätzen richten soll, die im innerstaatlichen Ertragsteuerrecht der beiden Staaten für die Bestimmung der Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechtes gelten. Mit Erlass vom 19. September 1989…

EAS 967Steuerliche Behandlung eines in Deutschland wohnhaften Arztes eines inländischen Landeskrankenhauses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/62-IV/4/9611.11.1996

…8 Abs. 2 DBA-Deutschland; denn diese Bestimmung überträgt die steuerliche Erfassung sowohl der positiven als auch negativen Ergebnisse einer deutschen Arztpraxis an Deutschland. Da der deutsche Grenzgänger bei einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung in Österreich tätig ist, gilt nicht die Grenzgängerregelung des Art. 9 Abs…