…lassen. Ausländische Wissenschaftler, deren Tätigkeit im nachgewiesenenen öffentlichen Interesse Österreichs gelegen ist, sollen daher durch den mit ihrem Zuzug nach Österreich verbundenen Eintritt in die inländische unbeschränkte Steuerpflicht hinsichtlich ihrer Auslandseinkünfte keiner wesentlich höheren Steuerbelastung ausgesetzt sein, als bei Verbleib in ihrem bisherigen Ansässigkeitsstaat. Sofern…
…Körperschaften des öffentlichen Rechts" im Sinn von Artikel 20 Abs. 1 DBA-Spanien anzusehen sind, richtet sich nach dem innerstaatlichen Recht jenes DBA-Partnerstaates, nach dessen Recht diese Einrichtung geschaffen wurde. Dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag kommt als gesetzliche Interessenvertretung die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes…
…in Österreich eine Niederlassung, von der aus im öffentlichen amerikanischen Interesse und unter vollständiger Kostenübernahme durch die US-Regierung Markterschließungsaufgaben in Süd- und Osteuropa sowie in Nordafrika übernommen werden, dann fallen die von dieser Gesellschaft an die in die österreichische Niederlassung entsandten US-Dienstnehmer gezahlten…
…können. Hierbei sind ausländische und österreichische Staatsbürger, sonach auch Doppelstaatsbürger, in gleicher Weise begünstigungsfähig. Die steuerlichen Sonderbestimmungen sind nur anwendbar, wenn ein ministeriell bescheinigtes öffentliches Interesse vorliegt, dass die betreffenden Persönlichkeiten in den Bereichen Wissenschaft und Forschung in Österreich wirken. Eine Einbeziehung anderer Aktivitäten (insb…
…der Zuzug im Sinn von § 103 Abs. 1 EStG idF BGBl I Nr. 142/2000 als im österreichischen öffentlichen Interesse gelegen anzusehen sein, dann besteht die Möglichkeit der Erteilung einer steuerlichen Zuzugsbegünstigung, die allerdings nur die Auslandseinkünfte betreffen kann. Die Leitlinie für die Ausmessung der…