…von der österreichischen Gesellschaft gezahlten Vergütungen der tschechischen Muttergesellschaft als deren eigene Einkünfte zuzurechnen sind (siehe insb. das Beispiel in EStR 2000 Rz 104 Z 6). Steht damit außer Streit, dass die Zahlungen der österreichischen Tochtergesellschaft Einkünfte der tschechischen Muttergesellschaft sind, dann erübrigt es sich…
…Rückerstattungsweg herbeigeführt werden. Die Verordnung dient allerdings lediglich der Durchführung der Doppelbesteuerungsabkommen; sie hat keinen Einfluss auf außerhalb von Doppelbesteuerungsabkommen bestehende KESt-Freistellungsregelungen. Sie setzt daher auch nicht Befreiungserklärungen gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 außer Wirksamkeit. 21. Juni 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
…Rückerstattungsweg herbeigeführt werden. Die Verordnung dient allerdings lediglich der Durchführung der Doppelbesteuerungsabkommen; sie hat keinen Einfluss auf außerhalb von Doppelbesteuerungsabkommen bestehende KESt-Freistellungsregelungen. Sie setzt daher auch nicht Befreiungserklärungen gemäß § 94 Z 5 EStG außer Wirksamkeit (EAS 1474); und zwar auch dann nicht, wenn es…
…Nr. 19/1997). Aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage sind hierbei die auf die ausländischen Wettkämpfe entfallenden "Einkünfte" auszuscheiden. Es bleiben daher nicht nur die Preisgelder außer Ansatz, sondern es sind auch die hiermit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen aus der inländischen Besteuerungsgrundlage zu entfernen; dies auch dann…
…auch gegenüber den nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden deutschen Architekten wahrgenommen werden. Denn erzielt die deutsche Architektengemeinschaft Einkünfte aus selbständiger Arbeit, dann steht außer Frage, dass deren Tätigkeit in Österreich verwertet wird und damit gemäß § 98 EStG der inländischen Steuerpflicht unterliegt. Sollten die Einkünfte als…
…Steht daher außer Streit, dass der Vorgang auf tschechischer Seite unter Artikel 13 Abs. 1 DBA fällt und dass das DBA sonach Tschechien kein Besteuerungsrecht entzieht, dann führt die Steuerbefreiung durch tschechisches Umgründungssteuerrecht nicht zum Aufleben eines österreichischen Besteuerungsanspruches. Das Doppelbesteuerungsabkommen nimmt keinen Einfluss darauf…