RIS AI
4 Treffer1383 msnur geltende Fassungen
EAS 178Polnisches Kammerorchester
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4003/2-IV/4/9224.10.1992

…igen Steuerabzug gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG vorzunehmen. Nur für den Fall, dass seitens des polnischen Kammerorchesters eine amtliche polnische Bescheinigung erbracht werden kann, aus der hervorgeht, dass die Gastkonzerte in Österreich im Rahmen eines von Polen gebilligten Kulturaustausches stattfinden, kann der Steuerabzug…

EAS 871Dividendenbezug durch eine Auslandsholding operativer EU-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/11-IV/4/9630.04.1996

…im Rahmen des Auskunftsverfahrens nach § 5 der Verordnung aber nur darüber absprechen, ob es im Fall einer Gewinnausschüttung auf Grund der vorgelegten Unterlagen (insb. amtliche Ansässigkeitsbescheinigung) und allfälliger ergänzender Auskünfte und Dokumentationen einen Rückerstattungsanspruch der ausländischen Holdinggesellschaft anerkennen würde. Hiedurch wird dem Amt keine zusätzliche…

EAS 1803Dividendenbezug durch eine Auslandsholding operativer EU-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/17-IV/4/0119.02.2001

…im Rahmen des Auskunftsverfahrens nach § 5 der Verordnung aber nur darüber absprechen, ob es im Fall einer Gewinnausschüttung auf Grund der vorgelegten Unterlagen (insb. amtliche Ansässigkeitsbescheinigung) und allfälliger ergänzender Auskünfte und Dokumentationen einen Rückerstattungsanspruch der ausländischen Holdinggesellschaft anerkennen würde. Hiedurch wird dem Amt keine zusätzliche…

EAS 897Gewinnausschüttungen an EU-Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 198/1-IV/4/9602.07.1996

…im Rahmen des Auskunftsverfahrens nach § 5 der Verordnung aber nur darüber absprechen, ob es im Fall einer Gewinnausschüttung auf Grund der vorgelegten Unterlagen (insb. amtliche Ansässigkeitsbescheinigung) und allfälliger ergänzender Auskünfte und Dokumentationen einen Rückerstattungsanspruch der ausländischen Holdinggesellschaft anerkennen würde. Hiedurch wird dem Amt keine zusätzliche…