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4 Treffer1408 msnur geltende Fassungen
EAS 1429Übersetzer und EDV-Konsulent mit Arbeitsplätzen in den USA und in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 105/1-IV/4/9923.03.1999

…gestelltes Arbeitszimmer, das einem mit seiner Familie in Österreich lebendem Amerikaner ermöglichen soll, seinen Beruf (per Internet an die Auftraggeber zu erbringende freiberufliche Übersetzertätigkeiten und gewerbliche EDV-Konsulententätigkeiten) sowohl an seinem österreichischen Wohnsitz als auch in den USA auszuüben, stellt eine Betriebstätte bzw. feste Einrichtung…

EAS 987Werkvertragsabgabepflicht für ausländische Übersetzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 134/1-IV/4/9609.12.1996

…die Arbeit im Inland verwertet wird. Dies wird angesichts des Umstandes, dass die Aufträge von einem österreichischen Unternehmen erteilt werden und daher das wirtschaftliche Ergebnis der Übersetzungsarbeiten diesem zugute kommt, zu bejahen sein. Die solcherart gegebene inländische Steuerpflicht ist durch Steuerabzug nach § 109a EStG (Werkvertragsabgabe…

EAS 1278Vergabe von Übersetzungsaufträgen an einen in der Ukraine lebenden Übersetzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 133/1-IV/4/9822.06.1998

…ausschließlichen Besteuerung in der Ukraine. Nur dann, wenn die Inlandstätigkeiten insgesamt 183 Tage überschreiten sollten, dann ist jener Teil der Übersetzerhonorare, der aliquot auf die Inlandstätigkeit entfällt, in Österreich der Besteuerung zu unterziehen und in der Ukraine von der Besteuerung freizustellen. Das derzeit nach wie…

EAS 3415Homeoffice als Betriebsstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0323-IV/8/201827.06.2019

…sind sonach beschränkt. Unter das Heimarbeitsgesetz 1960 fallen manuelle Tätigkeiten und minderqualifizierte Schreibarbeiten. Nicht unter das Heimarbeitsgesetz 1960 fällt daher etwa die Tätigkeit des Übersetzers (VwGH 27.10.1972, 0836/72). Selbst die Durchführung von "einfachen" Schreibkrafttätigkeiten (Schreibarbeit nach Band) fällt nicht unter das Heimarbeitsgesetz…