…Gesellschaft führt sonach zu einem von dritter Seite geleisteten zusätzlichen Entgelt, für das aber der "Dritte" (die österreichische Gesellschaft) nicht zur Lohnsteuerhaftung herangezogen werden kann. Die gewählte Gestaltung hat im Übrigen zur Folge, dass die schweizerische Gesellschaft den mit der PKW-Überlassung anfallenden Aufwand tragen…
…ausgeübten Funktionen von einem fremden Unternehmen wahrgenommen worden wären, dann wird dieser Aufwand an die österreichische Zentrale der AG weiterzubelasten sein. Es ist dann Sache der österreichischen Steuerbehörden darüber zu entscheiden, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß dieser PKW-Aufwand zu einem als verdeckte Gewinnausschüttung…
…wobei die Kosten an die erwähnte deutsche Muttergesellschaft weiterbelastet werden und die österreichsche Tochtergesellschaft Sachleistungen (PKW-Überlassung) an den Geschäftsführer erbringt, dann deutet viel darauf hin, dass im Zuge einer genaueren Sachverhaltsanalyse durch das zuständige österreichische Finanzamt im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ein lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis…
…Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. Beschränkte Steuerpflicht gemäß § 98 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 besteht nur dann, wenn die Rechte in ein inländisches Register eingetragen sind oder in einer inländischen Betriebsstätte verwertet werden…
…könnten diese durchaus in einem ergänzenden EAS-Verfahren geklärt werden. Vorsorglich wird aber bereits jetzt darauf hingewiesen, dass nach einer informellen Vorabklärung mit der deutschen Steuerverwaltung in Fällen der vorliegenden Art aus dem bloßen Umstand einer PKW-Überlassung allein kein zweites Dienstverhältnis konstruiert werden könnte…
…daher ein bisheriges Landeskrankenhaus in Vorarlberg einer privatrechtlich organisierten Betriebs-GmbH übertragen und wird eine von Deutschland als Grenzgängerin nach Österreich einpendelnde Krankenschwester unter Wahrung aller bisherigen Rechte und Pflichten als Landesbedienstete der Betriebs-GmbH dienstzugewiesen, dann muss das Besteuerungsrecht an ihren Bezügen Deutschland überlassen…
…Verwendung überlassen wird, vorausgesetzt, daß auch diesen Familienmitgliedern Diplomatenprivilegien zustehen. Kauft daher ein bei der OSZE akkreditierter Diplomat im Dezember 1998 einen PKW, der hauptsächlich von ihm selbst benutzt wird, erwirbt er sodann im Juni 1999 ein Motorrad für sich und im Dezember 2000 einen…
…daher ein bisheriges Landeskrankenhaus in Vorarlberg einer privatrechtlich organisierten Betriebs-GmbH übertragen und wird ein von Deutschland als Grenzgänger nach Österreich einpendelnder Arzt unter Wahrung aller bisherigen Rechte und Pflichten als Landesbediensteter der Betriebs-GmbH dienstzugewiesen, dann muss das Besteuerungsrecht an seinen Bezügen Deutschland überlassen…
…Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens von dem deutschen Finanzamt eine Begründung dafür erbeten werden, welche Umstände das deutsche Finanzamt veranlassen, - von der Ö-GmbH zu verlangen, dass sie die Fahrzeuge unentgeltlich der D-GmbH überlassen soll, und - wie vertreten werden kann, jenen 4 Musikern, die an…
Schließt eine Salzburger Privatkrankenanstalt mit einer schweizerischen Gesellschaft eine Vereinbarung ab, derzufolge zwei schweizerische Krankenschwestern für die Dauer von 4 bis 5 Jahren im Wege des "Personalleasings" der Salzburger Krankenanstalt zur Verfügung gestellt werden, so steht das Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen gemäß Artikel 15 DBA…
Von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind nur die im BMF-Erlass vom 4.10.1993, GZ 04 0501/33-IV/4/93, angeführten Personen. Der zur Kfz-Steuer ergangene Erlass vom 6.7.1959, Zl. 85.776-8/1959, findet auf die motorbezogene Versicherungssteuer…
Tritt eine in Österreich ansässige Kraftfahrerin in die Dienste einer dänischen Spedition, die in Österreich über keine Niederlassung oder sonstige Betriebstätte verfügt, und führt sie im Rahmen ihrer Berufsausübung KFZ-Fahrten in Österreich, Deutschland und Dänemark aus, dann unterliegen die von der dänischen Firma gezahlten…
…innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten") aufhält. Die OECD hat diese Bestimmung so ausgelegt, dass es hierbei nicht nur auf die beruflichen Aufenthalte, sondern auf jegliche Aufenthalte, also auch auf rein privat bedingte Aufenthalte ankommt. Weiters gilt: "ein Tag, an dem der Steuerpflichtige in einem…
Hat eine österreichische Konzerngesellschaft mit einer zum selben Konzernkreis gehörenden deutschen Gesellschaft zu fremdüblichen Bedingungen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abgeschlossen, auf Grund dessen ein als Produktmanager tätiger Mitarbeiter der österreichischen Gesellschaft tageweise an die deutsche Gesellschaft verliehen wird, um dort als Reisender Kunden der deutschen Gesellschaft zu…
Entsendet eine ausländische Kapitalgesellschaft auf Grund eines Arbeitsgestellungsvertrages an eine österreichische konzernzugehörige Gesellschaft Arbeitskräfte für Zeiträume unter 183 Tagen, und gewährt die inländische Gesellschaft Sachbezüge wie Unterkunft und Dienstauto, dann ist vorweg zu klären, ob die genannten Arbeitskräfte ihre Arbeitsleistungen nur ihrem ausländischen Arbeitgeber erbringen…
…Staatsgebiet die an die ausländischen Subfirmen gezahlten Vergütungen bereits nach inländischem Recht keiner Besteuerung, weil hierfür im gegebenen Zusammenhang die Verwirklichung des Tatbestandsbildes des § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 erforderlich wäre; dies ist nicht der Fall, weil die ausländischen Firmen weder eine inländische…
…lit. c DBA-Schweiz gewertet werden. Dem Argument, das Ergebnis der österreichisch-schweizerischen Konsultationen könne sich nur auf eine Arbeitskräfteüberlassung an ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen, nicht aber auf die Überlassung in eine schweizerische Betriebstätte eines österreichischen Unternehmens beziehen, kann nicht gefolgt werden. Es…
…ein in Deutschland ansässiger Dienstnehmer der deutschen Konzernmutter an die österreichische Konzerntochtergesellschaft als Account Marketing Manager überlassen, wobei die Aufenthalte in Österreich 183 Tage jährlich nicht überschreiten, wird nach der derzeitigen Verwaltungspraxis auf der Grundlage von Artikel 15 Abs. 2 des DBA-Deutschland von einer…
…1 Z 9 EStG 1988" dar (siehe Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 278), im Rahmen derer ein Verpflegungsmehraufwand nach Maßgabe der vorgesehenen Tagessätze ohne Lohnsteuerbelastung abgegolten werden kann. Denn "Reisen" sind keine Fahrten zu einem Tätigkeitsmittelpunkt, sondern nur Auswärtsfahrten die von diesem aus angetreten werden. Obgleich die…
…die zwischenstaatliche Zuordnung maßgebend sind. Erhält daher ein bisher im Dienstverhältnis tätig gewesener österreichischer Psychologe in Liechtenstein die Konzession, eine Ordination zu eröffnen, und wird er dort im Wesentlichen nur als Geschäftsführer von sechs im Sozialbereich arbeitenden Institutionen tätig, dann bedarf es einer sorgfältigen Sachverhaltsprüfung…