…allerdings der US-Betriebstätte zuzurechnen und kann solcherart - gegebenenfalls - durch die Erhöhung des Anrechnungshöchstbetrages eine Höchstbetragsüberschreitung bei der Anrechnung der US-Steuer verhindern. Ist der Wert der Wertpapiere demgegenüber (dauerhaft) auf 50 gesunken, dann bedarf es keines Überführungsvorganges, um diese Wertminderung in Österreich zu berücksichtigen…
Werden von einer österreichischem GmbH Wirtschaftsgüter in eine zu 100% der österreichischen GmbH gehörende Kommanditgesellschaft in einem EU-Staat (zB Deutschland oder Slowakei) überführt, so löst dies nach § 6 Z 6 lit. a (zweiter Teilstrich) EStG 1988 die Aufdeckung der in den Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen…
§ 6 Z 6 EStG 1988 sieht keine "Wegzugsbesteuerung" im engen Wortsinn vor; denn es wird die Wirkung dieser Bestimmung nicht vom Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich abhängig gemacht. Verlegt ein Gesellschafter einer österreichischen betrieblich tätigen Personengesellschaft seinen Wohnsitz in das Ausland, löst dies daher…
…am Verschmelzungsstichtag bestehenden stillen Reserven. Verbleibt der im Finanzdienstleistungsbereich tätige operative Betrieb künftig als Betriebstätte der aufnehmenden ausländischen Gesellschaft mit allen materiellen und immateriellen Vermögenswerten unverändert im Inland aufrecht, kommt es sonach zu keiner Überführung von Wirtschaftsgütern (Kundenstock, EDV-Know-how, Beteiligungen) in das Ausland…
…Anrechnungsabkommen unterscheidet - ergibt sich, dass es mit den Grundsätzen der Betriebstättenbesteuerung vereinbar ist, in Fällen einer Überführung von Wirtschaftsgütern (hier: insbesondere des Firmenwertes) im Jahr der Verlegung der Wirtschaftsgüter eine Besteuerung vorzunehmen, wenn nach innerstaatlichem Recht "eine Gewinnrealisierung anzunehmen ist". Auf Grund dieser Rechtsauffassung kann…
…zu prüfen, ob hierdurch einzelne körperliche oder unkörperliche Wirtschaftsgüter nach Deutschland überführt werden, deren Überführung sodann zu einer steuerlichen Erfassbarkeit der darin allenfalls enthaltenen stillen Reserven führen würde. Dies ist eine Sachverhaltsfrage und kann daher nicht im Rahmen des ministeriellen EAS-Auskunftsverfahrens entschieden werden. Es…
…EStG. (subsidiär auch § 21 BAO) herangezogen werden. Es ist wohl richtig, dass sich der Wortlaut von § 6 Z 6 EStG einleitend nur auf die "Überführung von Wirtschaftsgütern", nicht aber auf die Erbringung von sonstigen Leistungen bezieht. Bei der gesetzlichen Anordnung, dass eine Bewertung mit dem…