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8 Treffer1511 msnur geltende Fassungen
EAS 499Schweizerischer Geschäftsführer einer österreichischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 2104/1/2-IV/4/9419.09.1994

…Es ist sodann Sache des örtlich zuständigen Finanzamtes festzustellen, ob die tatsächlichen Gegebenheiten so gestaltet worden sind, dass der von Parteienseite gewählten Gestaltungsform auch im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise gefolgt werden kann. Im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens kann in dieser Hinsicht keine Sachverhaltsbeurteilung abgegeben…

EAS 1086Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 228/1-IV/4/9717.06.1997

…betreut wird oder bereits erwachsen ist und betreuende Kontakte durch den Vater nicht mehr ins Gewicht fallen. Ob der eine oder andere Fall vorliegt, kann aber nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens beurteilt werden, sondern wird in erster Linie vom Abgabepflichtigen selbst zu entscheiden sein…

EAS 3207Zeitverschobene Doppelbesteuerung bei Stiftungszuwendungen an den deutschen Stifter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0497-IV/4/201121.02.2011

…Ob in dieser Sache ein Verständigungsverfahren zwischen Österreich und Deutschland beantragt werden soll, muss der Entscheidung des Steuerpflichtigen überlassen bleiben. Der Antrag auf Einleitung eines solchen Verfahrens könnte jedenfalls nicht in Österreich, sondern müsste gemäß Art. 25 Abs. 1 DBA-Deutschland im Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen…

EAS 2458Waggonvermietung in die Slowakei (EAS 2458)
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 21/3-IV/4/0415.07.2004

…zwei zulässige Verfahren. Solange daher das slowakischerseits eingeführte Rückerstattungsverfahren nicht solche zeitliche und formelle Hürden aufbaut, dass dies mit einer Abkommensverweigerung gleichzusetzen ist, wird - aus dieser Perspektive betrachtet - von slowakischer Seite vermutlich in Abrede gestellt, dass ein Fall einer Abkommensverletzung vorliegt. Die Sache ist aber…

EAS 2535Betriebstätte im Fall eines italienischen Holzschlägerungsunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0270-IV/4/200406.12.2004

…mit einer solchen Intensität zukommt, dass es andere von der Nutzung des Forstreviers ausschließen könnte, wird derzeit in dem Forstrevier keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens gesehen. Die Sache kann aber nicht ausreichend auf ministerieller Ebene im EAS-Verfahren geklärt werden. Zumal zu beurteilen sein wird…

EAS 2690Vertrieb deutscher Musik-CDs unter Nutzung eines inländischen Büros mit Markterschließungsaufgaben
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0026-IV/4/200623.01.2006

…allerdings nicht im EAS-Verfahren in allgemeiner Form festgelegt werden; vielmehr müsste von Parteienseite ein Aufteilungsvorschlag ausgearbeitet werden; sodann sollte versucht werden, diesen auf der Ebene der lokalen Finanzbehörden der beiden Länder - zumindest zeitlich befristet - abzustimmen. Sollte dies fehlschlagen, kann die Sache gemäß Artikel 25…

EAS 1125Wegzugsbesteuerung bei Wohnsitzverlegung nach Australien und Neuseeland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 79/1-IV/4/9711.08.1997

…kommen. Allerdings kann in solchen Fällen auf österreichischer Seite keine Steuerentlastungsmaßnahme nach § 48 BAO erwartet werden, da es dann Sache des neuen Wohnsitzstaates ist, für die in seinem Gebiet lebenden Steuerpflichtigen den Eintritt internationaler Doppelbesteuerung zu vermeiden. 11. August 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…

EAS 1639Übernahme von Aufenthaltskosten durch inländische Veranstalter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 284/1-IV/4/0014.04.2000

…als Vorsteuer berechtigt). Es ist dann Sache des ausländischen Künstlers, im Wege einer beim Finanzamt Graz-Stadt durchzuführenden Umsatzsteuerveranlagung eine Entlastung von der an ihn im Rahmen der Gagenabrechnung in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für den tauschähnlichen Umsatz des Veranstalters zu erwirken. 14. April 2000 Für…