…Das 2. war, dass die Tochtergesellschaften und auch Fremdmieter eingemietet waren. Wir ([L-AG]) hatten mit der [B-GmbH] einen Vertrag, der einerseits den Erwerb des Grundstückes samt Gebäuden beinhaltet (A-Straße-Nr). Wir haben das Gebäude samt Grundstücke aber noch weiterhin genutzt. Dafür gab…
…abschließen (nicht einmal konkludent), da sie ihm für dieses zweiseitige Rechtsgeschäft einfach nicht zur Verfügung steht und diesen Willen klar geäußert hat. Es kann der Inhaberin unter den unbestimmten Rechtsbegriffen "Kundenerwartung" bzw. "allgemeine Lebenserfahrung" nicht ein Vertrag zugerechnet werden, den sie nicht will und der…
…verlängern. Vor der Einigung der Parteien (dh. vor der Annahme des Anbots durch die Mieterin) kann das Anbot der Vermieterin nicht wirksam werden, weil ein Anbot vor dessen Annahme keine zweiseitige Bindungswirkung entfaltet und keinen Vertrag begründet. (unter Hinweis auf Rummel in Rummel/Lukas, ABGB …
…Vertrag nicht, und zwar deshalb, weil dieser im Einverständnis mit allen Beteiligten nie überlassen hätte werden sollen. Keine Arbeitskraft darf ohne ihre ausdrückliche Zustimmung überlassen werden. Arbeitskraft eines Überlassers kann eine Person nur dann sein, wenn zwischen Überlasser und dieser Person eine entsprechende zweiseitige Vertragsbeziehung…
…gilt für zweiseitige ("normale") innergemeinschaftliche Lieferungen ebenso wie für Reihengeschäfte…" (Rn. 74) "Trägt somit der Erstverkäufer die Gefahr für den zufälligen Untergang während des Transport, kann er mithin davon ausgehen, dass seine Lieferung steuerbefreit ist. In dem Fall hingegen, in dem sein Vertragspartner die…
…verlängern. Vor der Einigung der Parteien (dh. vor der Annahme des Anbots durch die Mieterin) kann das Anbot der Vermieterin nicht wirksam werden, weil ein Anbot vor dessen Annahme keine zweiseitige Bindungswirkung entfaltet und keinen Vertrag begründet. (unter Hinweis auf Rummel in Rummel/Lukas, ABGB …
…verlängern. Vor der Einigung der Parteien (dh. vor der Annahme des Anbots durch die Mieterin) kann das Anbot der Vermieterin nicht wirksam werden, weil ein Anbot vor dessen Annahme keine zweiseitige Bindungswirkung entfaltet und keinen Vertrag begründet. (unter Hinweis auf Rummel in Rummel/Lukas, ABGB …
…erfolgt. Wird ein Mietvertrag durch einseitige Willenserklärung oder durch zweiseitige Willenseinigung verlängert, liegt kein neues Miet- bzw. Pachtverhältnis vor, wenn die Vertragsverlängerung ohne zeitliche Unterbrechung erfolgt. Im Ergebnis wäre nach Ansicht der Finanzverwaltung im Fall einer Verschmelzung auf der Mieterseite Unternehmeridentität nur dann gegeben, wenn…
…unverständlich. In dieses Bild fügt sich noch, dass im allgemeinen Wirtschaftsverkehr ein Anbot eben nur einen Vorschlag – fast ausschließlich ohne Erbringung einer weiteren Leistung – auf Abschluss eines zweiseitigen Vertrages darstellt. Ein Anbot mit gleichzeitig schon erbrachter Leistung seitens des Anbotstellers ist hingegen nicht nur ungewöhnlich…
…stehe." Darüber hinaus fehle der Ausweis des Steuersatzes auf dieser Rechnung, somit seien nicht alle Rechnungsmerkmale gegeben. Im Rechnungsbeleg werde nach den Feststellungen der BP zwar auf das Vorhandensein eines Vertrages hingewiesen, aber nicht ausgeführt, dass es sich dabei um einen Bestandteil der Rechnung handelt…
…4. ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Abtretung der Rechte aus einem Kaufanbot begründet. Dem Kaufanbot steht ein Anbot zum Abschluß eines anderen Vertrages gleich, kraft dessen die Übereignung verlangt werden kann, 5. der Erwerb eines der in den Z 3 und 4 bezeichneten Rechte…
…4. ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Abtretung der Rechte aus einem Kaufanbot begründet. Dem Kaufanbot steht ein Anbot zum Abschluß eines anderen Vertrages gleich, kraft dessen die Übereignung verlangt werden kann, 5. der Erwerb eines der in den Z 3 und 4 bezeichneten Rechte…
…wird; b) das Beschäftigungsverhältnis während des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter neu eingegangen wird; 4. unbeschadet der Z 3 und des § 21 Abs. 4 Ansprüche auf Erfüllung zweiseitiger Verträge, in die der Insolvenzverwalter eingetreten ist; 5. unbeschadet der Z 3 alle Ansprüche aus Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters; 6…
…Beschäftigungsverhältnis während des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter neu eingegangen wird; unbeschadet der Z 3 und des § 21 Abs. 4 Ansprüche auf Erfüllung zweiseitiger Verträge, in die der Insolvenzverwalter eingetreten ist; unbeschadet der Z 3 alle Ansprüche aus Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters; die Ansprüche aus einer grundlosen Bereicherung…
…den Teilnehmern durch Verlosung Gewinste zukommen sollen, werde das Versprechen als solches angenommen, sobald ein Adressat das Versprechen angenommen hat. Auf das Zustandekommen weiterer zweiseitiger Verträge zwischen der Bf. und weiteren Spielteilnehmern komme es beim ggst. Gebührentatbestand nicht an. § 16 GebG knüpfe bei Ausspielungen und…
…zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun, oder zu unterlassen verbindet. Der Vergleich gehört zu den zweiseitig verbindlichen Verträgen, und wird nach denselben Grundsätzen beurteilt." Aus den Gebührenrichtlinien 2019, 828, leite sich ab, dass es sich bei…
…bürgerlichen Recht. Umsatzsteuerlich ist in jedem Fall zu prüfen, ob ein Leistungsaustausch oder ein nicht steuerbarer („echter“) Schadenersatz vorliegt. Der Vergleich gehört gemäß § 1380 ABGB zu den zweiseitig verbindlichen Verträgen. Eine Vergleichszahlung, wie im vorliegenden Falle, kann nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt Entgelt sein. Wenn eine…
…keine Arbeitsverträge von den angeblich beschäftigten Mitarbeitern einschließlich des Beschwerdeführers vorgelegt. Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass bei zweiseitig verbindlichen Verträgen beide Vertragsparteien über Ausfertigungen der Verträge verfügen. Der Beschwerdeführer hat keine Gründe genannt, warum er selbst über keine Ausfertigung betreffend den angeblich von ihm…
…wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich. Nach dem zweiten Satz des § 1380 ABGB gehört ein Vergleich zu den zweiseitig verbindlichen Verträgen. Ein Vergleich ist also ein notwendig entgeltliches Rechtsgeschäft (vgl. VwGH 29.07.2004, 2003/16/0117). Ein Vergleich ist…
…Vergleich zu den zweiseitig verbindlichen Verträgen. Ein Vergleich ist also ein notwendig entgeltliches Rechtsgeschäft. Ein Vergleich ist die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte; er bereinigt sohin ein strittiges oder zweifelhaftes Rechtsgeschäft. Nicht nur bereits bestehende strittige vertragliche Rechtsverhältnisse können vergleichsweise…