…zu beurteilen. Ein Vergleich ist die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte. In gegenständlichem Fall wurde der Reinnachlass in der Verlassenschaft xx mit € 40.122.399,13 ermittelt und beträgt der Pflichtteil der Bf ein Sechstel des reinen Nachlasses, sohin…
…noch nicht verstorben sind. Da von Gesetzes wegen für Kinder ein Anspruch gegenüber dem Nachlass der Eltern besteht, liege auch kein strittiges oder zweifelhaftes Recht vor. Vielmehr seien sich Vater und Tochter bei Vertragsabschluss über die Modalitäten der Aufteilung einig gewesen. Dem Vater der Bf…
…gemäß § 1380 ABGB innewohnende, Element des wechselseitigen Nachgebens im Zusammenhalt mit der neuen Festlegung eines strittigen oder zweifelhaften Rechtes. Darüber hinaus, sei das Finanzamt nicht ihrer Verpflichtung zur Erforschung des wahren wirtschaftlichen Gehaltes des Ehepaktes nachgekommen. Sollte die erkennende Behörde zu dem Schluss kommen, es…
…ABGB vor. Weitere Voraussetzung für einen Vergleich nach § 1380 ABGB sei ein strittiges oder zumindest zweifelhaftes Recht. Zwischen den Parteien des Pflichtteilsverzichtsvertrages sei zu keiner Zeit das Pflichtteilsrecht in irgendeiner Form streitig oder zweifelhaft gewesen. Vollkommen unstrittig und zu keiner Zeit auch nur ansatzweise sei…
…Regelung dergestalt, dass der vom Ehegatten an seine Frau zu leistende Unterhalt unabhängig von der Entwicklung seiner persönlichen Einkommens und Vermögensverhältnisse ist, ist der geltenden Norm fremd. Somit wurden mit dem gegenständlichen Ehevertrag zweifelhafte Rechte durch beiderseitiges Nachgeben vergleichsweise geregelt. Und liegt sohin ein, der…
…unter Anrechnung des Einkommens der Ehefrau) entschieden, dass diese Vereinbarung von den möglichen gesetzlichen Ansprüchen abweicht (der gesetzliche Anspruch könnte höher oder niedriger sein). Es wird daher ein zweifelhaftes Recht durch gegenseitiges Nachgeben festgesetzt. Es liegt somit ein Vergleich vor (BFG vom 4. August 2014…
…aaO, Rz 1 ff. zu § 33 TP 20 mit einer Vielzahl an Judikaturverweisen). Ein Recht wird dann als zweifelhaft bezeichnet, wenn sein Bestand in Frage gestellt wird, also sein Entstehen oder Erlöschen unsicher ist. Zum "Vergleich im Gebührengesetz 1957" hatte bereits Mathin in ÖStZ 1958…
…Bundesminister für Finanzen namens des Bundes über Ansprüche aus Haftungen nach dem Ausfuhrförderungsgesetz 1981. § 1380 ABGB Vergleich Ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige, oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, daß jede Partey sich wechselseitig etwas zu geben, zu thun, oder zu unterlassen verbindet, heißt Vergleich…
…kein, der Gebührenpflicht unterliegender, Vergleich vor. Bei dem vereinbarten Erb-und Pflichtteilsverzicht seien keine strittigen oder zweifelhaften Rechte unter beiderseitigem Nachgeben neu festgelegt worden. Vielmehr läge die unentgeltliche Gewährung einer, bis zum 01.08.2008 der Schenkungssteuer gemäß § 3 Abs.1 Z 5 ErbStG unterliegenden…
…dieses zivilrechtlich ungültig zustande gekommene Pflichtteilsübereinkommen, inhaltlich einen Vergleich darstellt, weil unter beiderseitigem Nachgeben einverständlich ein der Höhe nach zweifelhaftes Recht neufestgelegt worden ist, kann somit dahingestellt bleiben. Aus den aufgezeigten Gründen war der Beschwerde stattzugeben. Zulässigkeit der Revision: Gemäß § 280 Abs.1 lit.d…
…aber weiterhin, auch nach der neuen Gesetzeslage, ein zweifelhaftes Recht, weil das Gericht von einer im Voraus geschlossenen Vereinbarung über die Nutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten bei der Aufteilung unter Umständen zur Deckung der Lebensbedürfnisse oder im Falle einer deutlichen Verschlechterung der Lebensverhältnisse (§ 97…
…gekommenes Rechtsgeschäft bei eindeutigem Urkundeninhalt diesem Urkundeninhalt entsprechend zur Gebührenbemessung heranzuziehen ist. (VwGH 21.05.1981,15/3444/80) Da das Gebührengesetz keine Begriffsbestimmung des Vergleiches enthält, ist dieser Begriff nach § 1380 ABGB zu beurteilen. Danach heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte…
…Unterhalt (§ 80 EheG, Ehepakt Punkt 8). Bei beiden der genannten Fallgruppen sei eindeutig, dass es sich nicht um strittige oder zweifelhafte Rechte handle. Für bloße Bekräftigungen ergebe sich dies bereits aus den gesetzlichen Bestimmungen. Räume der Gesetzgeber den Parteien eine Wahlmöglichkeit ein, von der mittels…
…Ra 2016/16/0110-9 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes auf. Dazu wurde im Wesentlichen begründend ausgeführt: "Soweit das Bundesfinanzgericht im angefochtenen Erkenntnis die Auffassung vertritt, dass mit der streitgegenständlichen Vereinbarung ein-wegen der erst zu erfolgenden Eheschließung-zweifelhaftes Erbrecht der Revisionswerberin gegenüber ihren Vertragspartner neu…
…davon aus, dass es sich bei diesem Vertrag, in dem der Beschwerdeführer und ***A*** verschiedene Vereinbarungen im Hinblick auf ihre beabsichtigte Eheschließung trafen, um eine Regelung zweifelhafter Rechte durch beiderseitiges Nachgeben und damit um einen Vergleich i.S.d. § 33 TP 20 Abs. 1 lit…
…streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich. Nach dem zweiten Satz des § 1380 ABGB gehört ein Vergleich zu den zweiseitig verbindlichen Verträgen. Ein Vergleich ist also ein notwendig entgeltliches Rechtsgeschäft.…
…Vergleichs aus einem Dienstverhältnis geleistet werden. Ein Vergleich ist die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte und bereinigt ein strittiges oder zweifelhaftes Rechtsverhältnis. Wird in einem Vergleich die Zahlung von gesetzlichen oder freiwilligen Abfertigungen geregelt, so unterliegt die Besteuerung der Vergleichssumme…
…den unter Vertragspunkt 3.3.1 und 3.3.2 vom Bf. übernommenen Verpflichtungen handle es sich ebenfalls um rein freiwillige Leistungen und würden auch keine strittigen oder zweifelhaften Rechte geregelt oder einvernehmlich festgelegt werden. Die entsprechenden Leistungsverpflichtungen würden auch in keinerlei „Austauschverhältnis“ zum unter…
…in Höhe von € 2.000,00 (2 % vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen in Höhe von € 100.000,00) fest. Die Begründung des Bescheides lautet wie Folgt: "Ein Vergleich ist ein Vertrag durch den strittige oder zweifelhafte Rechte so bestimmt werden…
…und Rechtsgrund immer, ein für alle Mal abgegolten, als bereinigt und erledigt gelten, liegt ein Übereinkommen über die künftige Regelung der Vermögens- und Unterhaltsverhältnisse der Ehegatten vor und stellt dies nach § 33 TP 20 GebG einen gebührenpflichtigen Vergleich dar, weil damit die Vertragspartner zweifelhafte Rechte…