…Desweiteren haben wir unseren Freundeskreis in Ort und es gibt zwei Katzen, die täglich von uns zu versorgen sind." Als Nachweis für den Familienwohnsitz in Ort wurden Jahresstromrechnungen für die im gegenständlichen Verfahren nicht strittigen Jahre 2020, 2021 und 2022, Wohnsitzerklärung und Bestätigung der Gemeinde…
…Kilometer der Entfernung, jedoch maximal 120 Minuten. Angefangene Kilometer seien dabei auf volle Kilometer aufzurunden. Übersteige die kürzeste mögliche Zeitdauer die entfernungsabhängige Höchstdauer, sei die Benützung eines Massenbeförderungsmittels unzumutbar. Die Wegstrecke vom Wohnsitz der Beschwerdeführerin in Wien, ***Adresse1***, zur Arbeitsstätte AdresseArbeitgeberin, betrage ca. 8km und…
…Hauptwohnsitz findet sich dort seit 1980 das damalige Haus ihrer Eltern in ***Wohnort 2***. Ihre seit 2018 eingetragene Lebenspartnerin ist seit ***##.##.*** 2016 in dieser Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet. Sie verfügt nach diesem Register über keinen Wohnsitz in ***Wohnort 2***. Außer Streit steht, dass die Bf…
…in den einzelnen Kalendermonate des Jahres 2015 tatsächlich die Fahrtstrecke zwischen dem Wohnsitz in Ungarn und der Arbeitsstätte in Wien regelmäßig zurückgelegt hat. Nach seinen Fahrtenbuchaufzeichnungen legte der Bf. mit drei verschiedenen Autos und zwei verschiedenen Kennzeichen im Jahr 2015 66.245 Kilometer zurück (inkl…
…Die Beschwerdeführerin hat zwei Wohnsitze: Den Familienwohnsitz in Stmk und den Wohnsitz in Wien. § 16 Abs 1 Z 6 lit f EStG 1988 idF BGBl 53/2013 sieht bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze für die Berechnung des Pendlerpauschales vor, dass nur ein Wohnsitz maßgeblich ist nämlich…
…zurück fahren. Diese Fahrten sind nicht beruflich veranlasst, sondern resultieren aus rein privat veranlassten Gründen, da Sie Fahrten zwischen zwei freiwillig gewählten Wohnsitzen durchführen." Der Bf. brachte fristgerecht einen Vorlageantrag ein und führte aus: "Wie ich Ihnen bereits 11/2015 tel. mitgeteilt habe, sind die…
…Mit dem Anbringen vom 16.01.2015 wurde der Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung zurückgenommen. Beweiswürdigung Die Bf. hatte im Jahr 2013 zwei Wohnsitze, nämlich laut polizeilicher Meldung einen Hauptwohnsitz in A-Wohnsitz und einen Nebenwohnsitz in B-Wohnsitz. Die Arbeitsstätte war in E.…
…Unterlagen und in freier Beweiswürdigung hat die Beurteilung der Frage eines Pendlerpauschales samt Pendlereuros somit aus Sicht des Gerichts zwingend unter Ausschluss des Wohnsitzes in Ort zu erfolgen. Für die Frage bzw. Bemessung eines Pendlerpauschales kommt deshalb nur der der Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz in Wien…
…das ganze Kalenderjahr ***5*** in aufrechter Ehe mit ihrem Ehegatten. Das Führen von zwei getrennten Haushalten durch Ehepartner kann ein Indiz für eine getrennte Lebensführung darstellen. Nutzen die Ehepartner jedoch die beiden Wohnsitze in der vom Verwaltungsgericht festgestellten Weise gemeinsam, so wird dadurch nicht widerlegt…
…Ausbildungsstätte, Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen und der Ort, an dem sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, ausgebildet werden oder die Schule oder den Kindergarten besuchen, Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften. Im Beschwerdefall hatte die Bf. in den Jahren 2019 und 2020 zwei Wohnsitze…
…zu zwei Drittel zu. Werden Fahrtkosten als Familienheimfahrten berücksichtigt, steht kein Pendlerpauschale für die Wegstrecke vom Familienwohnsitz (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. e) zur Arbeitsstätte zu. f) Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze ist für die Berechnung des Pendlerpauschales entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder…
…dass der BF diese von seinem Wohnsitz in der ***Nebenwohnsitz1*** angetreten hat, obwohl er im Fahrtenbuch ***Hauptwohnsitz1*** als Ausgangsort angegeben hat, weil er den Umstand der Vorliegens eines zum Haupttätigkeitsort näheren Wohnsitzes verschleiern wollte und daher für diese zwei Fahrten geringere Betriebsausgaben in Kauf genommen…
…oder Schenkung der Erbe/Geschenknehmer ab diesem Zeitpunkt, auch wenn es sich um keine Anschaffung handeln sollte, zumindest die wirtschaftliche Eigentümerstellung erlangt habe. Es würde somit die Wohnsitzbefreiung I vorliegen. Der Bescheid, mit dem die Immobilienertragsteuer vorgeschrieben werde, sei daher auch inhaltlich rechtswidrig und ersatzlos…
…wichtigen Unterlagen, jugendliches Alter des Beschwerdeführers etc) gelangte das Bundesfinanzgericht zur Ansicht, dass der bedeutungsvollere Wohnsitz des Beschwerdeführers im Zeitraum von 17.12.2010 und 17.12.2015 in der Wohnung seiner Eltern war. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass die Verpflichtung der Abgabenbehörde bzw. des…
…ist seit 20. Mai 2010 mit G verheiratet. Die Ehegatten verfügen über zwei getrennte Wohnsitze. Der gemeinsame mj. Sohn lebt im Haushalt der Bf. Im Kalenderjahr 2012 erzielte G Pensionseinkünfte von mehr als 6.000 Euro jährlich. Beweiswürdigung: Die obigen Sachverhaltsfeststellungen sind aktenkundig und unstrittig…
…Folgendes fest: 1) betreffend Anerkennung der Kosten für doppelte Haushaltsführung (von der Beschwerdeführerin geltend gemacht iHv € 8.569,64): Von einer doppelten Haushaltsführung wird gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnort)…
…Unterhaltszahlungen liegen keine vor. Dies geht auch aus den vorgelegten Kontoauszügen hervor. Eine Lebensgemeinschaft ist daher schon aus diesem Grund als gegeben anzusehen. Der Umstand, dass die Bf und ihr Partner über zwei Wohnsitze verfügen, ändert daran nichts. Wo sich das Paar wann und wie…
…oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Von einer doppelten Haushaltsführung wird gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz)…
…2006, 2005/15/0011; 8.2.2007, 2004/15/0102). Die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung sind dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz) (vgl. Jakom/Ebner EStG, 2025…
…ist die Bf. seit 2012 mit NameEhegatte verheiratet. Die Ehegatten verfügen über zwei getrennte Wohnsitze, die Bf. hat ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich (AdrBf), ihr Ehemann seinen in Wien (Adr2). Die vorstehenden Sachverhaltsfeststellungen, insbesondere das Vorhandensein zweier getrennter Wohnsitze, sind aktenkundig und unstrittig. Sie wurden daher…