…der Ausbildungsstätte nächstgelegene Haltestelle herangezogen werden, stünde (zusammengefasst) eine Verbindung von der Haltestelle "***1***" und "***2***" zur Verfügung, wofür die Fahrzeit zur Hinfahrt 51 Minuten- und zur Rückfahrt 53 Minuten betrage. Bei der Hinfahrt könne das schnellste öffentliche Verkehrsmittel aufgrund mehrstündiger Wartezeit nicht als günstigstes…
…Richtung je ein Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden existiert, das die Strecke in einem geringeren Zeitraum als einer Stunde bewältigt. Das muss nicht das zweckmäßigste Verkehrsmittel sein (VfGH 11.12.1986, B 437/86). Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen ist nicht Bedacht zu nehmen…
…genannt sind der Bahnhof ***3*** und der Hauptbahnhof Salzburg, herangezogen werden daher nur die Verbindungen zwischen diesen Bahnhöfen. Bei einer Fahrt zwischen der ***1*** zum Hauptbahnhof Salzburg ergebe sich (auch zu den in § 3 Abs.4 der Verordnung genannten Zeiten) stets eine Fahrzeit von über…
…ausreichend, dass in jeder Richtung je ein Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden existiere, das die Strecke in einem geringeren Zeitraum als einer Stunde bewältige. Das müsse nicht das zweckmäßigste Verkehrsmittel sein. Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen sei nicht Bedacht zu nehmen. Daher seien Wartezeiten…
…Richtung je ein Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden existiert, das die Strecke in einem geringeren Zeitraum als einer Stunde bewältigt. Das muss nicht das zweckmäßigste Verkehrsmittel sein (VfGH 11.12.1986, B 437/86). Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen ist nicht Bedacht zu nehmen…
…in jeder Richtung je ein Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden existiert, das die Strecke in einem geringeren Zeitraum als einer Stunde bewältigt. Das muss nicht das zweckmäßigste Verkehrsmittel sein! Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen ist nicht Bedacht zu nehmen. Nicht einzurechnen sind daher Wartezeiten…
…aus dem gesamten Akteninhalt, insbesondere aus den von der Bf. vorgelegten und vom Finanzamt F unwidersprochen gebliebenen Unterlagen betreffend die vom Sohn CD zurückzulegende Wegzeit (ÖBB-Fahrplanabfrage zu den Verbindungen Bahnhof A - Bahnhof B, Routenplanabfrage "Google Maps" zum Fußweg Wohnung - Bahnhof A), weiters aus Abfragen…
…in jeder Richtung je ein Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden existiere, das die Strecke in einem geringeren Zeitraum als einer Stunde bewältige. Das müsse nicht das zweckmäßigste Verkehrsmittel sein. Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen sei nicht Bedacht zu nehmen. Nicht einzurechnen seien daher Wartezeiten…
…Richtung je ein Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden existiert, das die Strecke in einem geringeren Zeitraum als einer Stunde bewältigt. Das muss nicht das zweckmäßigste Verkehrsmittel sein (VfGH 11.12.1986, B 437/86). Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen ist nicht Bedacht zu nehmen…
…in jeder Richtung je ein Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden existiere, das die Strecke in einem geringeren Zeitraum als einer Stunde bewältige. Das müsse nicht das zweckmäßigste Verkehrsmittel sein. Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen sei nicht Bedacht zu nehmen. Nicht einzurechnen seien daher Wartezeiten…
…laut ÖBB Fahrplan) würde vom Wohnort zum Studienort (1090 Wien, Adresse 2) mindestens eine Stunde und 20 Minuten betragen; diesbezüglich werde auf ein Beiblatt verwiesen ("ÖBB-Fahrplanauskunft-Verbindungen-Übersicht"). Aus dem Beiblatt gehe hervor, dass die Fahrzeiten zwischen St.Pölten Adresse1 und Wien U6 sowie…
…Ostregion, den Angaben des Bf. sowie folgender Beweiswürdigung: Die für die Rückfahrt grundsätzlich bestehende Verbindung um 12:45 Uhr mit einer Fahrzeit von 57 Minuten ist unbeachtlich, da diese laut Fahrplan nur in der schulfreien Zeit verkehrt und daher für Ausbildungszwecke nicht benutzt werden kann…
…darauf zu verweisen, dass nicht immer die kürzeste Strecke auch die schnellste bzw. zweckmäßigste Verbindung darstellt. Aus den angeführten Gründen war der Beschwerde teilweise stattzugeben und bei der Bemessung der Einkommensteuer in den Jahren 2017 und 2018 das Pendlerpauschale nach § 16 Abs. 1 Z 6…
…Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005 idF. ABl. der Stadt Wien Nr. 20/2020, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006 idF LGBl. für Wien Nr. 71/2018 zu Recht erkannt: I…
…vor Ausstellung des Behindertenpasses eine Vergütung in Höhe von sieben Achteln der entrichteten Normverbrauchsabgabe gewährt. Diese Vergütung erfolgte unter Bezugnahme auf § 12 Abs 1 NoVAG in Verbindung mit § 3 Abs 3 NoVAG, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch kein Behindertenpass vorlag. In weiterer Folge wurde der…
…Zum Beweis für sein Vorbringen, legte der Bf der Beschwerde eine Verbindungsübersicht des Postbusses vor. In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 06.06.2017 wies das Finanzamt sinngemäß darauf hin, dass die reine Fahrzeit des öffentlichen Verkehrsmittels für die tägliche Hin- und Rückfahrt zum Ausbildungsort der…
…als Gruppenmitglied in die Unternehmensgruppe der HHTI bescheidmäßig festgestellt. c. Die HHTM sei 98%-Gesellschafter der GKHT GmbH. Unternehmensgruppe: HHTI (GT) AG – HHTM (GM) GmbH – GKHT GmbH. Diese sei trotz ausreichender finanzieller Verbindung iSd § 9 Abs 4 KStG bislang nicht in die Unternehmensgruppe der HHTI…
…100 % bzw. 80 % beantragt) hätten nur die Kosten der Herstellung einer verbesserten WLAN-Verbindung im Obergeschoß im beantragten Ausmaß anerkannt werden können (88+6,32+32= € 126,32). Nachdem laut HO-Vereinbarung sämtliche Arbeitsmittel vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden würden, könnten aus diesem…
…Land binden - zu erheben. Von Bedeutung sind dabei familiäre Bindungen sowie Betätigungen gesellschaftlicher, religiöser und kultureller Art und andere Betätigungen zur Entfaltung persönlicher Interessen und Neigungen, aber auch Verbindungen zu Sachgesamtheiten, wie Privatsammlungen, und die Mitgliedschaft in Vereinen und andere soziale Engagements (vgl. VwGH 29…
…In diesem Fall gilt die tägliche Fahrt von dieser Gemeinde an den Studienort trotz Nennung in der Verordnung als nicht mehr zumutbar. Da sowohl für die Fahrt zum Studienort als auch retour jeweils zumindest eine Verbindung unter einer Stunde mit einem öffentlichen Verkehrsmittel möglich ist…