…pauschal ein Kostenersatz nach § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG im Ausmaß von 10% der im abgeschlossenen Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00 vorzuschreiben ist. 2. Zur Beschwerde der B-KG: Zur Erhebung einer Beschwerde gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren…
…tragenden Verfahrenskosten gründet sich auf § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG iVm § 185 Abs. 8 FinStrG, wonach pauschal ein Kostenersatz im Ausmaß von 10% der im vorangegangenen Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00, festzusetzen ist. Zahlungsaufforderung: Die Kosten des Wiederaufnahmeverfahrens…
…daher im Ergebnis auch die Beschwerde gegen diesen Bescheid spruchgemäß abzuweisen. 4. Zu den Kosten des Wiederaufnahmsverfahrens: Das Ausmaß der vom Wiederaufnahmswerber für diesen Fall zu tragenden Verfahrenskosten gründet sich auf § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG iVm § 185 Abs. 8 FinStrG, wonach pauschal…
…Partei im Abgabenverfahren (§ 78 BAO) ist der Abgabepflichtige selbst, also derjenige, der nach den Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommt (§ 77 BAO). Partei des Verfahrens, das mit Verfahrenshilfe wiederaufgenommen werden sollte, ist aber die ***1***, nicht Herr ***Bf1*** selbst, der außerdem den Antrag unzweifelhaft im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 19. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. November 2024 betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätze des Vollstreckungsverfahrens, St.-Nr.: ***1…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See vom 21.05.2012 betreffend Wiederaufnahme des…
…000,00 und jeweils gemäß § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit derselben eine Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen verhängt worden ist. Zusätzlich wurde den Beschuldigten auch ein pauschaler Kostenbeitrag zu den Verfahrenskosten in Höhe von € 500,00 auferlegt, welchen sie zur ungeteilten Hand schulden…
…verhängt werden. Auch werden A pauschale Verfahrenskosten in Höhe von € 180,00 gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG und allfällige Kosten eines Strafvollzuges auferlegt, welche gegebenenfalls mit gesondertem Bescheid der Finanzstrafbehörde festgesetzt werden würden. II. Im Übrigen wird die Beschwerde des Beschuldigten als…
…des außerordentlichen Milderungsrechtes nach § 21 Abs. 4] FinStrG eine Geldstrafe von € 20.000,00 und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen verhängt. Überdies wurden dem Beschuldigten pauschale Verfahrenskosten nach § 185 [Abs. 1 lit. a] FinStrG in Höhe…
…1 lit. a FinStrG hat der Beschuldigte pauschale Verfahrenskosten iHv. € 360,00 und allfällige Kosten eines Strafvollzuges, welche gegebenenfalls mittels gesondertem Bescheid festgesetzt werden, zu tragen. II. Im Übrigen wird die Beschwerde des Beschuldigten als unbegründet abgewiesen. III. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…eine zusätzliche Geldstrafe von € 4.200,00 (in Worten: Euro viertausendzweihundert) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von neunzehn Tagen auferlegt werden. A hat überdies gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschale Verfahrenskosten in Höhe von € 420…
…bis 3 FinStrG eine zusätzliche Geldstrafe von € 16.500,00 (in Worten: Euro sechzehntausendfünfhundert) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von acht Wochen verhängt werden. A hat gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschale Verfahrenskosten in Höhe von…
… 21 Abs. 1 und 2] FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 90.000,00 und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Monaten verhängt worden sind; zusätzlich wurden dem Beschuldigten pauschale Verfahrenskosten nach § 185 [Abs. 1 lit. a] FinStrG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Herrn Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz – Stadt vom 28. Februar 2011, betreffend die Abweisung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 2005, zu Recht erkannt: Die…
…werden im Rahmen des sozialrechtlichen Verfahrens Sachverständige bestellt, die den Gesundheits- und Leidenszustand des Beschwerdeführers begutachten und deren Unabhängigkeit von beiden Streitteilen garantiert ist. Weshalb die zusätzliche Beibringung von ärztlichen Privatgutachten von Seiten des Beschwerdeführers im gegenständlichen Fall für eine zweckmäßigen Rechtsverfolgung hätten notwendig sein…
…zu machen. Zur Anwendung des § 212 Abs. 1 BAO auf Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren ist zu berücksichtigen, dass die mögliche Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ohnehin unter der zusätzlichen Sanktion des Vollzuges der gerade für diesen Fall ausgesprochenen Ersatzfreiheitsstrafe steht (VwGH 24.9.2003, 2003/13/0084), sodass…
…21 Abs. 1 und 2] FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 50.000,00 und [gemäß § 20 FinStrG] für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Wochen verhängt wurden. Überdies wurde dem Beschuldigten auch der Ersatz pauschaler Verfahrenskosten nach § 185 [Abs. 1 lit…
…wurden. Überdies wurde dem Beschuldigten der Ersatz pauschaler Verfahrenskosten nach § 185 [Abs. 1 lit. a] FinStrG in Höhe von € 500,00 auferlegt. Der Spruchsenat legte seinem Schuldspruch folgende Feststellungen zugrunde: Der [finanzstrafrechtlich] mehrfach vorbestrafte Beschuldigte ist laut im Veranlagungsakt einliegenden Fragebogen für natürliche Personen…
…Strafen soll damit einerseits den Bf. von weiteren diesbezüglichen Verfehlungen abhalten und andererseit potentielle Nachahmungstäter abschrecken. Kostenentscheidung Die Verfahrenskosten gründen sich auf § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG, wonach pauschal ein Kostenersatz im Ausmaß von 10% der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von €…
…die ursprüngliche Ersatzfreiheitsstrafe in Relation zur Verringerung der Geldstrafe ebenfalls anzupassen. 6. Die Ausmessung der pauschalen Verfahrenskosten gründet sich auf § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG, wonach pauschal ein Kostenersatz im Ausmaß von 10% der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00…