…26. Juni 2014, Zl. 2013/16/0044, entschieden, dass das in den von der Beschwerdeführerin betriebenen Zahnraddampflokomotiven eingesetzte Dieselöl zum Verheizen und somit als Heizstoff verwendet worden sei. Für Heizstoffe betrage die Mineralölsteuer gemäß § 3 Abs. 3 lit. a) MinStG 1995 0,098 €, für…
… 21 Abs. 1 Z 5 MinStG entsteht die Steuerschuld dadurch, dass ein Kraftstoff oder ein Heizstoff im Steuergebiet erstmals zur Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen abgegeben wird; durch eine Verwendung nach dieser Abgabe und in jenen Fällen, in denen der Kraftstoff oder Heizstoff in…
…soll, besonders zu kennzeichnen (gekennzeichnetes Gasöl). § 9 Abs. 6 MinStG 1995 lautet: "(6) Die Verwendung von gekennzeichnetem Gasöl zu einem anderen Zweck als 1. zum Verheizen, 2. zum Antrieb von Anlagen der im § 8 bezeichneten Art, auch wenn diese nicht mit den nach § 8 Abs…
…in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, entsteht die Steuerschuld dadurch, dass ein Kraftstoff oder eine Heizstoff im Steuergebiet erstmals zur Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen abgegeben wird; durch die Verwendung nach dieser Abgabe und in jenen Fällen, in denen der Kraftstoff oder Heizstoff…
…zum Verheizen oder steuerbegünstigt nach § 4 Abs. 1 Z 9) werden zum Steuersatz von € 60 je 1.000 kg € 96.136,80 an Mineralölsteuer festgesetzt. Für 1.552.571,23 Liter - dem entsprechen 1.313.320 kg - Mineralöl der Unterposition KN 2710 1943…
…mindestens 66 l und einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg 397 € bb) ansonsten 425 €; [...] 7. für Heizöle der Unterpositionen 2710 1961 bis 2710 1969 der Kombinierten Nomenklatur a) wenn sie zum Verheizen oder zu einem nach § 4 Abs. 1 Z 9 lit…
… 21 Abs. 1 Z 5 MinStG entsteht die Steuerschuld dadurch, dass ein Kraftstoff oder ein Heizstoff im Steuergebiet erstmals zur Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen abgegeben wird; durch eine Verwendung nach dieser Abgabe und in jenen Fällen, in denen der Kraftstoff oder Heizstoff in…
…diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, entsteht die Steuerschuld dadurch, … 5. dass ein Kraftstoff oder ein Heizstoff im Steuergebiet erstmals zur Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen abgegeben wird; durch eine Verwendung nach dieser Abgabe und in jenen Fällen, in denen der Kraftstoff oder…
…der im § 2 Abs.8 Z.1 bis 4 bezeichneten Art, das zu anderen Zwecken als zur Verwendung als Treibstoff oder zur Herstellung von Treibstoffen oder zum Verheizen oder zur Herstellung eines Mineralöls zum Verheizen verwendet werden soll, wenn es auf Grund eines Freischeines (§ 12…
…C, wird- die im Zeitraum von September 2012 bis Juni 2013 für die Wegbringung von Mineralöl der Unterposition KN 2710 1962 (Andere Mineralöle, beschaffen wie Heizöle, zum Verheizen oder steuerbegünstigt nach § 4 Abs. 1 Z 9) aus dem Steuerlager der B, das an Empfänger in…
…Zahl: oo. Steuergegenstand der Bescheide waren andere Mineralöle, beschaffen wie Heizöle, zum Verheizen oder steuerbegünstigt mit einem Steuersatz von € 60 je 1.000 kg. Dazu ist festzuhalten, dass vom Zollamt lediglich bei der Sendung vom 21. Februar 2013 an die M (BG) eine Stempelfälschung…
…angewiesen, das vom Tankstellenpächter F., 4600 Wels, an die KEG bzw. KG gelieferte Heizöl zu einem anderen Zweck als zum Verheizen, nämlich zur Befüllung der Motorentanks der von der genannten Gesellschaft betriebenen Estrichpumpen zu verwenden. Mit Bescheid vom 8. April 2013, Zahl ******/****/1/2012, zog…
…aus diesem Grund nicht vor. Dazu kommt, dass das vom Bf. hergestellte Produkt unstrittig zur Verwendung als Treibstoff bzw. zum Verheizen bestimmt war, sodass auch von einer Verwendung für mineralogische Verfahren oder zu einem nach § 4 Abs. 1 Z 9 lit. a MinStG begünstigten Zweck…
…diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, entsteht die Steuerschuld dadurch, … 5. dass ein Kraftstoff oder ein Heizstoff im Steuergebiet erstmals zur Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen abgegeben wird; durch eine Verwendung nach dieser Abgabe und in jenen Fällen, in denen der Kraftstoff oder…
…Positionen und Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur, die als Treibstoffe, als Zusatz oder Verlängerungsmittel von Treibstoffen oder zum Verheizen dienen a) Positionen 1507 bis 1518, b) Unterposition 3824 90 99, c) Unterposition 2905 11 00, ausgenommen solche von synthetischer Herkunft, sowie Gemische dieser Waren mit anderen…
…andererseits, um die Möglichkeit von Missbräuchen auszuschließen. Gemäß § 9 Abs. 6 MinStG ist die Verwendung von gekennzeichnetem Gasöl zu einem anderen Zweck als 1. zum Verheizen, 2. zum Antrieb von Anlagen der im § 8 bezeichneten Art, auch wenn diese nicht mit den nach § 8 Abs…
…und andererseits, um die Möglichkeit von Missbräuchen auszuschließen. Gemäß § 9 Abs.6 MinStG ist die Verwendung von gekennzeichnetem Gasöl zu einem anderen Zweck als 1. zum Verheizen, 2. zum Antrieb von Anlagen der im § 8 bezeichneten Art, auch wenn diese nicht mit den nach § 8…
…andererseits, um die Möglichkeit von Missbräuchen auszuschließen. Gemäß § 9 Abs. 6 MinStG ist die Verwendung von gekennzeichnetem Gasöl zu einem anderen Zweck als 1. zum Verheizen, 2. zum Antrieb von Anlagen der im § 8 bezeichneten Art, auch wenn diese nicht mit den nach § 8 Abs…
…und 2e zum Kapitel 27 des Österreichischen Gebrauchszolltarifs bzw der Kombinierten Nomenklatur mit einer Beimischung von 3% Vol. steuerbegünstigtem Gasöl (laut ETOS-Untersuchungsbefund ***0000/2019***). Gemäß § 9 Abs 6 MinStG ist die Verwendung von gekennzeichneten Gasöl zu einem anderen Zweck als zum Verheizen, zum Antrieb…
…Bewilligung nach Abs. 3 verfügt, andernfalls gilt das Gasöl nicht als gekennzeichnet. […] (6) Die Verwendung von gekennzeichnetem Gasöl zu einem anderen Zweck als 1. zum Verheizen, 2. zum Antrieb von Anlagen der im § 8 bezeichneten Art, auch wenn diese nicht mit den nach § 8…