…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im an die Beschwerdeführerin (als Bescheidadressaten iSd § 93 Abs.2 BAO gerichteten, angefochtenen) Bescheid (= Entscheidung iSd Art.6 Zollkodex) vom 7.5.2014 hat das Zollamt Linz Wels die Annahme der in Rede stehenden Zollanmeldung abgelehnt…
…1 UZK-IA mit. Es handelt sich dabei um eine begünstigende zollbehördliche Entscheidung nach Art. 5 Nr. 39 UZK über die Annahme der Zollanmeldung (Thaler in Wolffgang/Jatzke, UZK, 2021, Art. 172, Rz. 7 und 14). Im zollrechtlichen Informatikverfahren ergangene Entscheidungen der Zollbehörden gelten gem…
…1 UZK-IA mit. Es handelt sich dabei um eine begünstigende zollbehördliche Entscheidung nach Artikel 5 Nummer 39 UZK über die Annahme der Zollanmeldung (Thaler in Wolffgang/Jatzke, UZK, 2021, Art. 172, Rz. 7 und 14). Im zollrechtlichen Informatikverfahren ergangene Entscheidungen der Zollbehörden gelten gemäß …
…aufzuhebenden Bescheides sowie die Gründe, auf die sich die behauptete Unrichtigkeit stützt, zu enthalten. 2) Rechtliche Würdigung: Das Bundesfinanzgericht teilt die in den Begründungsausführungen der (angefochenen) Bescheide des Zollamtes ZA vom 24.4.2012 (=erstinstanzliche zollbehördliche Entscheidung über den Aufhebungsantrag gem. § 299 BAO vom 12…
… vgl. oben Transportkosten), Postentgelte für inländische Zollabwicklungs- und Zustellungsleistungen sind nicht Gegenstand des Zollverfahrens und der zollbehördlichen Entscheidung (vgl. Zahlung über den Abgabenbetrag 418,10 hinaus gleich unten). In der Berufungsschrift wurde geltend gemacht, dass der Abgabenbetrag 418,10 € (bezahlt wurden 428,10 €…
…03983/10/2009, betreffend Eingangsabgaben zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes Salzburg vom 10. August 2009, Zl. 600000/03983/10…
…von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 6.12.2010, Zl. 920000/90377/06/2010, hat das Zollamt Feldkirch…
…920000/1/2014, betreffend Zollschuld zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 24.3.2014, Zl. 920000/1/2014, wurden gegenüber dem…
…7.121,19 | Abgabenerhöhung: | € 1.660,99 | Gesamtbetrag: | € 32.975,84 Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes Graz vom 30. August 2011, Zl…
Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass nach der Aktenlage und insbesondere durch die Ermittlungen und Erhebungen des Zollamtes im Ungarnkomplex und Italienkomplex sowie durch die rechtskräftigen Straf- und Abgabenverfahren von einer Fälschung auch der in den 130 gegenständlichen Zollabfertigungen relevanten Fakturen auszugehen ist. Das BFG erachtet…
…a., betreffend Zollschuld zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 4.5.2011, Zl. a. , stellte das Zollamt Linz Wels fest, dass für…
…AFA/Hd, betreffend Eingangsangaben zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit dem bekämpften Bescheid vom 17. August 2007, Zl. 100000…
…wird als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 22. April 2014, Zahl 920000/xxxxxx/06/2014, teilte das Zollamt Feldkirch Wolfurt dem Beschwerdeführer…
…unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit dem im Spruch genannten Bescheid des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt sind dem Beschwerdeführer (Bf.), nunmehr Verlassenschaft nach dem Bf.…
…2012 (nunmehr gemäß § 85b idF des BGBl. 2013/14 als Beschwerde bezeichnet) wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 5. September 2012, Zl. 0012345, hat das Zollamt Feldkirch…
…unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Rahmen einer laufenden Betriebsprüfung wurden von der Beschwerdeführerin (Bf.) mehrere Selbstanzeigen erstattet, wonach bei mehreren Lieferanten, welche auch Lohnveredler für das geprüfte Unternehmen sind…
…10.2009, betreffend Geltendmachung einer Einfuhrzollschuld nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 2. Oktober 2009, Zl. 100000…
…den gesamten Absatz 3 des Art. 202 ZK. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 13. Dezember 2004, GZ. 100/90.551/356/2000-AFA…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes vom 21.8.2013 wurden für 50 Promotion CDs mit einem Wert von CAD$ 500 im Postverkehr unter Hinzurechnung eines Portos von CAD$ 124,88 Abgaben in Höhe von Zoll: € 16,08…
…Bescheid wurde von einer unzuständigen Behörde erlassen und wird daher aufgehoben. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Mit Bescheid des Zollamtes Österreich als Finanzstrafbehörde vom 31. Juli 2025, Geschäftszahl GF-***Nr***…