…der Wirtschaftsraum-Zollämter-Verordnung (BGBl. II Nr. 121/2004) den Zollämtern (als Abgabenbehörden) übertragen. Aus den angeführten Gründen stellt die Erledigung vom 2. April 2005 somit jedenfalls keine erstinstanzliche zollbehördliche Entscheidung dar, gegen die im Sinne des Art. 243 Abs. 1 ZK ein Rechtsbehelf bei…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im an die Beschwerdeführerin (als Bescheidadressaten iSd § 93 Abs.2 BAO gerichteten, angefochtenen) Bescheid (= Entscheidung iSd Art.6 Zollkodex) vom 7.5.2014 hat das Zollamt Linz Wels die Annahme der in Rede stehenden Zollanmeldung abgelehnt…
…gem. § 29a TabStG, Zahlungsbestätigung" aus. Bei diesem Vordruck mit der Geschäftszahl 222 handelte es sich allerdings um eine Zahlungsbestätigung und nicht um eine zollbehördliche Entscheidung mit normativem Inhalt. In diesem Zusammenhang wird auf die dem Bf. zugestellte und rechtskräftige Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 16…
…dass im zollbehördlichen Rechtsbehelfsverfahren die Bestimmung des § 276 Abs.6 BAO über "Vorlageantrag" und "Vorlageerinnerung" nicht anwendbar ist, weil der § 85c Abs.1 ZollR-DG für den Fall der Säumnis der zur Entscheidung über eine Berufung gegen eine zollbehördliche Entscheidung zuständigen Zollbehörde eine solche "Spezialnorm…
…auf Art.7 Abs.1 sowie auf Art. 244 Zollkodex hingewiesen, wonach zollbehördliche Entscheidungen sofort vollziehbar seien und durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs die Vollziehung des angefochtenen Bescheides nicht ausgesetzt werde. Andererseits sehe der Art.244 Zollkodex indes die Möglichkeit der Vollziehungsaussetzung vor, allerdings nur…
…samt Schlüssel und Zulassungsschein bei ihrem Bruder SS , geb.123 , sichergestellt worden. Die (bekämpfte) zollbehördliche Entscheidung, dem Antrag der Bf (als Fahrzeughalter laut vorliegenden ungarischen Zulassungspapieren) auf "Ausfolgung" des betreffenden PKW an sie nicht zu entsprechen, erweist sich bei gegebener Sachlage im Lichte oben dargestellter…
…2000, worin der einschreitende Bf noch -aktenwidrig- behauptet hat, der in Rede stehende PKW sei bei SS beschlagnahmt worden) sichergestellt worden. Die (bekämpfte) zollbehördliche Entscheidung, dem Antrag des Bf (als Fahrzeughalter laut vorliegenden ungarischen Zulassungspapieren) auf "Ausfolgung" des betreffenden PKW an ihn nicht zu entsprechen…
…geb.456, beschlagnahmt worden), sichergestellt worden. Die (bekämpfte) zollbehördliche Entscheidung, dem Antrag der Bf (als Fahrzeughalter laut vorliegenden ungarischen Zulassungspapieren) auf "Ausfolgung" des betreffenden PKW an sie nicht zu entsprechen, erweist sich bei gegebener Sachlage im Lichte oben dargestellter Rechtslage sohin als im Ergebnis rechtsrichtig…
…1 UZK-IA mit. Es handelt sich dabei um eine begünstigende zollbehördliche Entscheidung nach Art. 5 Nr. 39 UZK über die Annahme der Zollanmeldung (Thaler in Wolffgang/Jatzke, UZK, 2021, Art. 172, Rz. 7 und 14). Im zollrechtlichen Informatikverfahren ergangene Entscheidungen der Zollbehörden gelten gem…
…Februar 2011, bei der Zahlungsbestätigung handle es sich um eine rechtsmittelfähige Mitteilung nach Art. 221 ZK. Aus den angeführten Gründen stellt die Erledigung vom 21. Jänner 2011 somit keine erstinstanzliche zollbehördliche Entscheidung dar, gegen die im Sinne des Art. 243 Abs. 1 ZK ein Rechtsbehelf…
…nach Abs. 2 Buchstabe a der zitierten Bestimmung des Zollkodex zunächst "auf einer ersten Stufe" wiederum bei einer (dafür gesetzlich bestimmten) Zollbehörde einzulegen. Es hat demnach gegen die erstinstanzliche zollbehördliche Entscheidung ein erster administrativer Rechtszug stattzufinden. Rechtsmittelbehörde ist nach der ausdrücklichen Anordnung des Art. 243…
…nach Abs. 2 Buchstabe a der zitierten Bestimmung des Zollkodex zunächst "auf einer ersten Stufe" wiederum bei einer (dafür gesetzlich bestimmten) Zollbehörde einzulegen. Es hat demnach gegen die erstinstanzliche zollbehördliche Entscheidung ein erster administrativer Rechtszug stattzufinden. Rechtsmittelbehörde ist nach der ausdrücklichen Anordnung des Art. 243…
…nach Abs. 2 Buchstabe a der zitierten Bestimmung des Zollkodex zunächst "auf einer ersten Stufe" wiederum bei einer (dafür gesetzlich bestimmten) Zollbehörde einzulegen. Es hat demnach gegen die erstinstanzliche zollbehördliche Entscheidung ein erster administrativer Rechtszug stattzufinden. Rechtsmittelbehörde ist nach der ausdrücklichen Anordnung des Art. 243…
…abgewiesen, und zwar im wesentlichen mit der Begründung, dass nach dem vorliegenden Ermittlungsergebnis keinerlei Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen (Sach-)Entscheidung bestünde und sohin die im Art.244 Zollkodex normierten Voraussetzungen für eine Vollziehungsaussetzung nicht vorlägen. Den gegen diese zollbehördliche Entscheidung (i.S.d…
…1 UZK-IA mit. Es handelt sich dabei um eine begünstigende zollbehördliche Entscheidung nach Artikel 5 Nummer 39 UZK über die Annahme der Zollanmeldung (Thaler in Wolffgang/Jatzke, UZK, 2021, Art. 172, Rz. 7 und 14). Im zollrechtlichen Informatikverfahren ergangene Entscheidungen der Zollbehörden gelten gemäß …
…nach Abs. 2 Buchstabe a der zitierten Bestimmung des Zollkodex zunächst "auf einer ersten Stufe" wiederum bei einer (dafür gesetzlich bestimmten) Zollbehörde einzulegen. Es hat demnach gegen die erstinstanzliche zollbehördliche Entscheidung ein erster administrativer Rechtszug stattzufinden. Rechtsmittelbehörde ist nach der ausdrücklichen Anordnung des Art. 243…
… 254 und 212a BAO sieht auch das Gemeinschaftsrecht in Art. 7 und Art. 244 ZK vor, dass zollbehördliche Entscheidungen grundsätzlich sofort zu vollziehen sind, dass aber in besonders strittigen Fällen bzw. zur Vermeidung von Beeinträchtigungen, die später - etwa im Fall des Obsiegens in einem Rechtsmittelverfahren…
…nach Abs. 2 Buchstabe a der zitierten Bestimmung des Zollkodex zunächst "auf einer ersten Stufe" wiederum bei einer (dafür gesetzlich bestimmten) Zollbehörde einzulegen. Es hat demnach gegen die erstinstanzliche zollbehördliche Entscheidung ein erster administrativer Rechtszug stattzufinden. Rechtsmittelbehörde ist nach der ausdrücklichen Anordnung des Art. 243…
…nach Abs. 2 Buchstabe a der zitierten Bestimmung des Zollkodex zunächst "auf einer ersten Stufe" wiederum bei einer (dafür gesetzlich bestimmten) Zollbehörde einzulegen. Es hat demnach gegen die erstinstanzliche zollbehördliche Entscheidung ein erster administrativer Rechtszug stattzufinden. Rechtsmittelbehörde ist nach der ausdrücklichen Anordnung des Art. 243…
…nach Abs. 2 Buchstabe a der zitierten Bestimmung des Zollkodex zunächst "auf einer ersten Stufe" wiederum bei einer (dafür gesetzlich bestimmten) Zollbehörde einzulegen. Es hat demnach gegen die erstinstanzliche zollbehördliche Entscheidung ein erster administrativer Rechtszug stattzufinden. Rechtsmittelbehörde ist nach der ausdrücklichen Anordnung des Art. 243…