…hierbei auch um lohnsteuerpflichtige Einkünfte handelt, ist der Pflichtveranlagungstatbestand des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG erfüllt. Der Bf hat somit im Jahr 2008 zumindest zeitweise zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen, welche beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden. Der gleichzeitige Bezug zweier lohnsteuerpflichtiger Einkünfte wird durch die…
… 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 - zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug zweier oder mehrere lohnsteuerpflichtiger Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden - nicht gegeben ist, da die Bezüge hintereinander bezogen wurden. Da somit die Voraussetzungen des § 41 EStG 1988 für die Erlassung eines Einkommensteuerbescheides 2013…
…um Einkünfte handelt, von denen grundsätzlich ein Lohnsteuerabzug vorzunehmen ist. Nicht entscheidend ist, ob im Einzelfall tatsächlich Lohnsteuer einbehalten wurde (vgl. Jakom/Peyerl, EStG 2019, § 41 Rz 3). Eine Pflichtveranlagung hat zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt…
…hierbei auch um lohnsteuerpflichtige Einkünfte handelt, ist der Pflichtveranlagungstatbestand des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG erfüllt. Der Berufungswerber hat somit im Jahr 2012 zumindest zeitweise zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen, welche beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden. Der gleichzeitige Bezug zweier lohnsteuerpflichtiger Einkünfte wird durch die…
…Z 1 EStG 1988). Der Steuerpflichtige ist nach der gesetzlichen Anordnung des § 41 Abs 1 Z 2 EStG 1988 ua dann zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Nach der Rechtsauffassung der belangten…
…2016/16/0006, mwN). Betreffend die im Beschwerdefall strittige Rechtsfrage kommt im Gesetz klar zum Ausdruck, dass nur der zumindest zeitweise gleichzeitige Bezug LOHNSTEUERPFLICHTIGER Einkünfte - und damit insbesondere nicht der Bezug von Zulagen und Zuschlägen, die nach § 68 EStG 1988 steuerfrei bleiben - gem § 41 Abs…
…neben seinen lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die er von der ***3*** bezogen hat, auch gleichzeitig lohnsteuerpflichtige Bezüge von der BUAK erhalten hat, ist der Pflichtveranlagungstatbestand des § 41 Abs 1 Z 2 EStG erfüllt. Der Bf hat unstrittig im Jahr 2019 zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen…
…übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. […] Gemäß § 46 Abs. 1 Z 3 erster Satz EStG 1988 werden die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf veranlagte Einkünfte entfallen, auf…
…Beschwerdeführer bezog im gesamten Streitjahr Pensionseinkünfte. Daneben bezog er im Zeitraum 19.1.2015 bis 31.12.2015 noch zusätzlich grundsätzlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus der Tätigkeit als Vertragsbediensteter vom zuständigen Amt der Landesregierung. Der Beschwerdeführer bezog daher im Streitzeitraum zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte…
…1988 ist durchzuführen, wenn der Steuerpflichtige zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt erhalten hat. Zweck dieses Pflichtveranlagungstatbestandes ist, dass die gemeinsame Erfassung aller Bezüge im Rahmen der Veranlagung unter Anwendung des Einkommensteuertarifs auf die Gesamtbezüge erfolgt (UFS 10.6.2009, RV/1907…
…oben ausgeführt, ist jedoch das gesamte Einkommen (Gesamtbetrag der Einkünfte - 3) dem Tarif zu unterziehen, weshalb sich beim Bezug von zwei gleichzeitig erhaltenen lohnsteuerpflichtigen Einkünften eine höhere Steuer ergibt. Die gegenständliche Berechnung im Einkommensteuerbescheid 2019 erweist sich somit als richtig. 3.1.2. Einkommensteuer 2020…
…Steuerpflichtige lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen, so erfolgt eine Veranlagung nur, wenn die Voraussetzungen des § 41 EStG 1988 vorliegen. § 41 Abs. 1 EStG 1988 lautet: "Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn 1. … 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei…
…lohnsteuerpflichtigen Einkünften eine Veranlagung durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Die Tatbestandsvoraussetzung eines zumindest zeitweise gleichzeitigen Bezugs von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist schon erfüllt, wenn ein gleichzeitiger Bezug…
…im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt, im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind, im Kalenderjahr Bezüge gemäß…
…Einkünfte enthalten, so ist gemäß § 41 EStG 1988 der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag € 730 übersteigt, im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind, im Kalenderjahr Bezüge…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Für die Beschwerdeführerin (Bf) erfolgte zunächst eine Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer, weil im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen wurden. Aufgrund einer…
…EStG 1988 anzuerkennen sind. Gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Die Veranlagung hat in diesem Fall von Amts wegen…
…lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn 1. er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. 3. im Kalenderjahr Bezüge…
…2012 erlassen wurde. Somit war dem Bf. bekannt, dass bei zumindest zeitweise gleichzeitigem Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünfte eine Steuererklärung abzugeben ist. In der aktenkundigen Steuererklärung gab der Bf. die Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlende Stellen auch mit zwei an. Sein Vorbringen…
…resultiert, dass Sie durch die Nichterklärung Ihrer Einkünfte eine Abgabenverkürzung ernstlich für möglich gehalten und sich mit dieser abgefunden haben (§ 8 Abs. 1 FinStrG). Warum Sie hätten annehmen können, dass bei zumindest zeitweise gleichzeitigen Bezug von in- und ausländischen Einkünften keine Steuererklärungspflicht hätte bestehen sollen…