…Unzumutbarkeit vor, wenn die Fahrzeiten mit dem Massenverkehrsmittel dreimal so lange sind als mit dem Kfz, wobei eine Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke von 90 Minuten im Nahbereich als zumutbar erachtet wird. Geringfügige Überschreitungen ändern nichts an der Zumutbarkeit (RV/2234-W/11). Laut Fahrplanauskunft…
…Bf.), Fr. A, ist Eigentümerin diverser, im unmittelbaren Nahbereich der Talstation der S-Bergbahnen befindlicher Liegenschaften. Am 10. Juni 2011 schloss die Bf. mit der S Bergbahnen GmbH einen Dienstbarkeitsvertrag ab. In diesem wurde vom Inhalt her einleitend zunächst darauf verwiesen, dass die Bf. Alleineigentümerin…
…Ort, sondern auch die damit verbundene Reisetätigkeit maßgeblich. Angesichts der nur geringen Differenz zwischen "Innen- und Außentagen" (nur 10 Tage) und der vielen ausgewiesenen Reisetage erschien ein zeitliches Überwiegen der Anwesenheit im Büro nicht nachvollziehbar. Hinzu kommt, dass bei mehrtägigen Auslandsaufenthalten Vor- und Nachbereitungsarbeiten, die…
…Grundstücksverkäufen 1996 und 1997. Als Wareneinsatz stellte der Prüfer pro m² verkaufter Fläche und verteilt über die jeweiligen Grundstücksverkäufe anteilig für die abzutretenden Flächen S 1.000,00/m² an. Diesen Einlagewert hatte der Prüfer aus Grundstücksverkäufen im örtlichen Nahbereich - u. a. auch aus den…
…Bus, ÖBB etc.) ersucht. Sollte ihr die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich bzw. zeitlich nicht zumutbar sein, solle sie die entsprechenden Gründe (unter Angabe ihrer Normalarbeitszeiten) erläutern bzw. die unzumutbare Wegzeit aufschlüsseln. Mit Schreiben vom 30.9.2013 hat die Bf mitgeteilt, sie habe…
…umfasst (sog. kleines Pendlerpauschale) oder - die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens zwei Kilometer beträgt (sog. großes Pendlerpauschale). In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend (d. h. an mehr als…
…2005, 2002/13/0236). Es liegt auf der Hand, dass es gegen das Vorliegen eines Leistungsaustausches (mit dem Rechnungsaussteller als Leistungserbringer) spricht, wenn der beauftragte Geschäftspartner - zumal im zeitlichen Nahbereich zur angeblichen Leistungsbeziehung - nicht auffindbar ist (vgl. VwGH 03.08.2004, 2000/13/0039). Bei…
…ein hohes Erfordernis an seiner Anwesenheit bestanden habe. Die Reisen im Ausland habe er mit Mietautos zurückgelegt. Lediglich im Nahbereich - allenfalls in Deutschland - sei er mit seinem Privat-PKW gefahren. Seine Dienstgeberin habe ihm auch die Fahrten von seinem Dienstort nach Ort B2 oder nach **…
…im Zeitraum 2007 bis 2015 im Umkreis….." der strittigen Liegenschaft gemeint. 1.) a.) Vergleichspreise, die im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Nahbereich verwirklicht wurden, und die für die Wertermittlung per 31.12.2010 herangezogen werden: | TZ BG | GSt | KG/Adr | KV…
…gem. § 26 Z 4 EStG 1988 jedoch nur für maximal 15 Tage je Einsatzort nicht steuerbar anerkannt worden, da bei den Dienstreisen zu wechselnden Einsatzorten im Nahbereich (1. Tatbestand) Tagesgelder nur dann nicht steuerbar gewährt werden könnten, wenn kein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird…
…einer Wäscherei vorliegen würden. Ferner entspreche es auch nicht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass eine vom Arbeitsort 60 km entfernte Wäscherei angefahren werde, zumal es auch im Nahbereich mehrere solcher Betriebe gäbe. Zur Schätzung der Beschwerdeführerin sei anzumerken, dass in der Wäsche von Hemden, Unterhosen, Unterhemden…
…Km gesamt" enthält Monatssummen It. Aufstellung abzüglich jener Tagesstrecken die niedriger als die Stecke Wohnung - Hauptarbeitsstätte - Wohnung sind (an diesen Tagen sind alle Kilometer mit dem Verkehrsabsetzbetrag und dem Pendlerpauschale abgegolten). Verpflegungsmehraufwand (Diäten) Bei Reisen im Nahbereich (unter 25 km einf. Wegstrecke) und bei Reisen…
…gem. § 26 Z 4 EStG 1988 jedoch nur für maximal 15 Tage je Einsatzort nicht steuerbar anerkannt worden, da bei den Dienstreisen zu wechselnden Einsatzorten im Nahbereich (1. Tatbestand) Tagesgelder nur dann nicht steuerbar gewährt werden könnten, wenn kein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird…
…mein Mobiltelefon noch mein Internet tatsächlich privat genutzt. Es ist auf Grund meiner langen Arbeitszeiten als Verkaufsleiterin bei ***2*** und der überaus zeitaufwändigen Tätigkeit als Stadträtin auch praktisch unmöglich einen 40%-igen Privatanteil (rein zeitlich) zu schaffen. Überdies entspricht es gerade der zitierten Erfahrung des…
…zusammenfassenden Eintragung verbunden werden. Es genügt dann die Aufzeichnung des am Ende der gesamten Reise erreichten Gesamtkilometerstandes, wenn zugleich die einzelnen Kunden oder Geschäftspartner und ihre Adressen im Fahrtenbuch in zeitlicher Reihenfolge aufgeführt werden, in der sie aufgesucht wurden (siehe auch Renner, Anforderungen an die…
…des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens zwei Kilometer beträgt (sog. großes Pendlerpauschale). In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend (dh. an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum) gegeben sein. Beträgt die einfache Fahrtstrecke…
…Bus, ÖBB etc.). Weiters wurde der Bf. gebeten, sollte die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich bzw. zeitlich nicht zumutbar sein, die entsprechenden Gründe (unter Angabe der Normalarbeitszeiten) anzugeben bzw. die unzumutbare Wegzeit aufzuschlüsseln. Der Bf. wurde auch darauf hingewiesen, dass sollten im jeweiligen Veranlagungsjahr…
…der Gesamtfahrtstrecke betragen würde, ist die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar. Entscheidend für das Entstehen eines Anspruchs auf das große Pendler-Pauschale ist somit das zeitliche überwiegen der Unzumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels im entsprechenden Lohnzahlungszeitraum. Eine seitens der Finanzbehörde 1. Instanz eingeholte Bestätigung…
…bis zum Arbeitsbeginn) mit den Massebeförderungsmitteln als mit dem eigenen KFZ; im Nahbereich von 25 km ist die Benützung des Massenbeförderungsmittels entsprechend den Erfahrungswerten über die durchschnittliche Fahrtdauer aber auch dann zumutbar, wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt…
…Arbeitstagen pro Monat mit dem eigenen PKW zurückgelegt. Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels war damals in zeitlicher Hinsicht- unstrittig -nicht zumutbar. Beweiswürdigung Beweis wurde aufgenommen durch Einsichtnahme in die dem Bundesfinanzgericht vorgelegten Aktenteile sowie in die jeweiligen ergänzenden Eingaben der Parteien, insbesondere dem vom Bf…